Stadt Wasserburg am Inn

Seitenbereiche

Volltextsuche

Willkommen bei uns
in Wasserburg am Inn !

Seiteninhalt

Steueramt

Adresse

Rathaus
Marienplatz 2
83512 Wasserburg a. Inn
Lage im BayernAtlas anzeigen

Postanschrift:
Stadt Wasserburg a. Inn
Postfach 1680
83506 Wasserburg a. Inn

Haltestelle Stadtbus: Marienplatz

Zimmer-Nrn. 20 + 26, 2. OG
Fax: 08071 105-70
steueramt(@)wasserburg.de

Ansprechpersonen

Grundsteuer, Gewerbesteuer

  • Herr Fischl, Tel. 08071 105-76
  • Frau Wittenzellner, Tel. 08071 105-27

Hundesteuer

  • Frau Kokal, Tel. 08071 105-51

Beiträge, Gebühren

  • Herr Fritsch, Tel. 08071 105-26


Wir bitten um Verständnis, dass auf Grund des Steuergeheimnisses keine telefonischen Auskünfte zu einem konkreten Steuer- bzw. Abgabenfall erteilt werden können. Anfragen richten Sie bitte schriftlich unter Angabe des Grundes, ggf. der Finanzadresse (FAD), der Anschrift sowie des Namens (Signatur) an uns.

Auskünfte an Steuerberatungsbüros und Steuerberatungsgesellschaften können nur unter Vorlage einer Vollmacht gegeben werden. Die Übermittlung von Bescheiden auf elektronischem Weg ist nur über den sicheren Cloud-Speicher KommSafe und nicht per einfacher E-Mail möglich.

Öffnungszeiten

Montag08:00 - 12:30 Uhr14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:30 Uhr14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:30 Uhr 
Donnerstag08:00 - 12:30 Uhr14:00 - 17:00 Uhr
Freitag08:00 - 12:30 Uhr 

Das Amt für Soziales öffnet dienstags nur nach Terminvereinbarung

An Sonn- und Feiertagen sowie an Heiligabend und Silvester bleibt die Stadtverwaltung geschlossen. Am Faschingsdienstag und Kirchweihmontag ist nur bis 12.30 Uhr geöffnet.

Leistungen

Abwassergebühren

Über laufende Abwassergebühren bezahlen Sie für die Entsorgung der von Ihnen verursachten Abwassermenge.

Mehr Infos

BayernPortal: Entwässerung; Zahlung der Abwassergebühren

BayernPortal: Abwasserentsorgung; Kleineinleiterabgabe

Satzungen

Entwässerungssatzung der Stadt Wasserburg a. Inn

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungsgebührensatzung der Stadt Wasserburg a. Inn

Entwässerungsbeitrag

Über einen einmaligen Herstellungsbeitrag für die öffentliche Entwässerungseinrichtung finanzieren Grundstückseigentümer, die die Möglichkeit zum Anschluss ihres Grundstücks haben, die Errichtung und Bereitstellung nach dem Solidarprinzip mit.

Mehr Infos

BayernPortal: Entwässerungsbeiträge; Erhebung

BayernPortal: Entwässerung; Anschluss- und Benutzungszwang

Gewerbesteuer

Der Steuersatz (Hebesatz) ist durch die Haushaltssatzung der Stadt Wasserburg a. Inn festgelegt auf: 380 v.H.

Mehr Infos

BayernPortal: Gewerbesteuer; Festsetzung

Grundsteuer

Der Steuersatz (Hebesatz) ist durch die Haushaltssatzung der Stadt Wasserburg a. Inn festgelegt:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A): 380 v.H.
b) für die Grundstücke (B): 380 v.H.

Die Grundsteuer ist eine sogenannte Jahressteuer. Das heißt, sie wird nach den Eigentumsverhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres für das jeweilige Kalenderjahr gemäß § 9 Grundsteuergesetzt (GrstG) festgesetzt und ist von einem Schuldner zu leisten. Eine Abrechnung bzw. Aufteilung während des Jahres erfolgt nicht.

Außerdem ist für die Stadt Wasserburg a. Inn alleine der Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes für die Festsetzung bindend (§ 182 AO). Die Umschreibung der Veranlagung (die sogenannte Zurechnung) kann somit erst vollzogen werden, wenn der Stadt eine entsprechende Mitteilung des Finanzamtes zugeht. Die Praxis zeigt allerdings, dass der Bescheid über die Fortschreibung nicht zum 1. Januar vorliegt – hier ist mit einer Bearbeitungszeit seitens des Finanzamtes von vier bis sechs Monaten zu rechnen.

Wichtig: Wir bitten um Verständnis, dass wir auf Grund des Steuergeheimnisses keine telefonischen Auskünfte zu einem konkreten Steuerfall erteilen können. Bescheidkopien können aus diesem Grund nur dem Steuerpflichtigen zugesandt werden. Die Höhe der Grundsteuer kann dem letzten Grundsteuerbescheid entnommen werden.

Mehr Infos

BayernPortal: Grundsteuer; Festsetzung durch die Gemeinde

Infos zur Neuregelung der Grundsteuer ab 2025: www.grundsteuer.bayern.de

Flyer zur Grundsteuerreform

Broschüre zur Grundsteuerreform

Hundesteuer

Anmeldepflichtig sind Hunde ab einem Lebensalter von vier Monaten. Die jährliche Hundesteuer beträgt in Wasserburg für den ersten Hund 90 Euro und für jeden weiteren Hund 120 Euro im Jahr; für jeden Kampfhund 500 Euro.

Anmeldung zur Hundesteuer online beantragen
Abmeldung von der Hundesteuer online beantragen

Mehr Infos

BayernPortal: Hundesteuer; An- und Abmeldung eines Hundes

Satzung

Hundesteuersatzung der Stadt Wasserburg a. Inn

Mittagsverpflegung Ganztagesklassen

an der Mittelschule Wasserburg und der Grundschule Wasserburg.

Wasserabgabe / -beiträge