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Denkmalschutz

Denkmalschutzrechtlicher Erlaubnisantrag: Was ist zu beachten?

Einzeldenkmäler (Baudenkmäler) sind bauliche Anlagen aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt. Dabei ist zu beachten, dass bei Einzeldenkmälern nicht nur die äußere Gestalt oder die Fassade, sondern auch die inneren Grundrisse und die Ausstattung (z.B. Putzflächen, Türen, Bodenbeläge usw.) vom Denkmalschutz betroffen sind.

Die Baudenkmäler sind in der Denkmalliste verzeichnet. Diese kann im Bauamt eingesehen werden. Im Bayerischen Denkmalatlas (www.denkmal.bayern.de) können die Informationen zu den Einzeldenkmälern ebenfalls eingesehen werden. Damit ist es für jeden Bürger möglich, sich über sein Gebäude zu informieren.

Das Ensemble umfasst neben den Einzeldenkmälern einen Bereich von baulichen Anlagen, die nicht ausdrücklich als Einzeldenkmäler in der Denkmalliste verzeichnet sind, die jedoch für das Orts-, Platz- oder Straßenbild insgesamt erhaltenswürdig sind. Im Geltungsbereich des Ensembles ist für alle baulichen Anlagen das Denkmalschutzrecht zu beachten.

Der Geltungsbereich des Ensembles kann im Bauamt eingesehen werden. Auch im Bayerischen Denkmalatlas (www.denkmal.bayern.de) können die Informationen eingesehen werden.

Der denkmalschutzrechtliche Erlaubnisantrag ist für alle Maßnahmen an baulichen Anlagen im Geltungsbereich des Ensembles und für alle Einzeldenkmäler und denkmalgeschützte Teile erforderlich. Dazu gehören z.B. Fassadenanstriche (auch Wiederholungsanstriche), Fenstererneuerungen oder Reparatur historischer Fensterkonstruktionen, Werbeanlagen, Photovoltaikanlagen. Sämtliche Baumaßnahmen bei Einzeldenkmälern (auch im Inneren des Gebäudes) und alle Maßnahmen, die Auswirkungen auf das Erscheinungsbild des Ensembles haben, sind von der Erlaubnispflicht betroffen.

Der Erlaubnisantrag ist über die Stadt bei der Unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Rosenheim einzureichen. Dabei ist darauf zu achten, dass die geplante Maßnahme umfassend beschrieben ist, damit darauf in der Prüfung eingegangen werden kann. Die Bau- und Werbeanlagensatzung der Stadt ist zu beachten.

Im Rahmen der Bearbeitung findet in der Regel eine Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde, dem Referenten des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege und dem Kreisheimatpfleger sowie eine Ortsbesichtigung (falls erforderlich) statt. Für die Ausführung von Bauteilen (z.B. Fenster) sind in der Regel Detailzeichnungen vor der Ausführung zur Abstimmung vorzulegen. Bei Fassadenanstrichen ist der Farbton anhand einer Bemusterung mit dem Bauamt der Stadt vor der Ausführung abzustimmen.

Mit der Baumaßnahme darf erst begonnen werden, wenn die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis vorliegt.

Fassadengestaltung

Die Wasserburger Altstadt wirkt durch die Vielgestaltigkeit der Baukörper und ihrer Proportionen in gestalterischer Hinsicht lebendig. Die kleinteilige Parzellenstruktur, die sich über Jahrhunderte erhalten hat, begünstigt dies. Alle Fassaden sind in ihrem Erscheinungsbild, in ihrer Materialität und in ihrer Substanz wichtige Denkmalbestandteile und tragen deshalb substanziell zur Eigenschaft der Wasserburger Altstadt als überregional bedeutsames Stadtdenkmal bei. Außenwände und Fassaden sind Träger des überlieferten Erscheinungsbildes und bilden mit den teils noch historischen Oberflächentexturen und Fassungen sowie den durchgehenden Baufluchten einen wesentlichen Bestandteil des erhaltenswerten Stadtbildes.

Bei Neubauten und Renovierungen ist darauf zu achten, dass gestalterische Defizite ausgeglichen werden. Hierbei kann im Einzelfall auch an die Rückführung in den ursprünglichen Zustand gedacht werden. Nachträglich angebrachte Fassadenverkleidungen beeinträchtigen in der Regel das Erscheinungsbild ganz erheblich, ja sie können sogar die Bausubstanz schädigen. Mangelnde Hinterlüftung und geringe oder gar keine Wasserdampfdurchlässigkeit führen oft zu irreparablen Schäden.

Bei der Instandsetzung von Fassaden und Baukörpern ist deshalb darauf zu achten, dass Materialien verwendet werden, die in Form, Farbe und Oberflächenbeschaffenheit bereits am Gebäude vorkommen.

Bei der Schaffung neuer Öffnungen ist darauf zu achten, dass sie sich in den Proportionen und der Gliederung nach bereits bestehenden Öffnungen richten. Schaufensteranlagen, die vor allem nach dem Zweiten Weltkrieg mit großer Rücksichtslosigkeit in Baukörper gebrochen wurden, sind fremde aber manchmal auch notwendige Gestaltungselemente in Bauten früherer Jahrhunderte. Auch hier sind Verbesserungen möglich, indem man sich auf Strukturelemente des Hauses bezieht. Bei Umbauten können Fassaden, deren Erdgeschosse in früheren Zeiten rücksichtslos überformt wurden, auf passende Proportionen zurückgeführt werden und dennoch attraktive Schaufenster behalten.

Neben strukturellen Elementen der Baukörper spielt vor allem bei verputzten Bauten die Farbgebung eine entscheidende Rolle. Eine falsche Farbgebung kann ganze bauliche Zusammenhänge optisch zerstören. Auch hier kommt es darauf an, dass sich die Farbgebung einfügt. Auffällige Absetzungen von Bauteilen oder Ornamenten sollten vermieden werden, sofern das nicht historisch aus der Bauzeit belegt ist. Farbbefunduntersuchungen am Gebäude sind ein wichtiges Mittel bei der Entscheidungsfindung. Gerade im Ensemblebereich der Altstadt empfiehlt es sich, Maßnahmen an den Fassaden und die Farbgebung frühzeitig abzustimmen. In der Gestaltungssatzung der Stadt Wasserburg a. Inn finden sich die Vorgaben, die dabei zu beachten sind.

Bei Unklarheiten, Fragen oder für eine Vorabstimmung steht die Bauverwaltung der Stadt jederzeit gerne zur Verfügung.

Gestaltungssatzung der Stadt Wasserburg a. Inn