Stadt Wasserburg am Inn

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Breitbandausbau

Die Stadt Wasserburg a. Inn plant die Verbesserung der Breitbandversorgung im Stadtgebiet.

Um gegebenenfalls Fördermittel beantragen zu können, wurde die Firma HÖPFINGER GmbH & Co.KG aus Haag mit der Durchführung einer Bestandsaufnahme und einer Markterhebung beauftragt.

Verfahren 2016

Markterkundung

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Wasserburg a. Inn gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Stadt Wasserburg bittet daher, bis spätestens 20.04.2016 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:

  • Eigenwirtschaftlicher Ausbau
  • Analyse der Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet
  • Meldung eigener Infrastruktur an die Bundesnetzagentur und grundsätzliche Bereitschaft zur   Bereitstellung der passiven Infrastruktur


Bekanntmachung Markterkundung 2016

Vorläufiges Erschließungsgebiet 2016


Markterkundung Ergebnis

Ergebnis der Markterkundung


Auswahlverfahren Bekanntmachung

Auswahlverfahren - einstufig

Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 10.07.2014 Az.: 75-O 1903-001-24929/14

Die Stadt Wasserburg a. Inn führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes in Ihrem Erschließungsgebiet realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5.1 der Breitbandrichtlinie (BbR - herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.

Die Auswahl erfolgt einstufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens.

(Bitte senden Sie uns Ihr Angebot bis spätestens  29.09.2016, 12.00 Uhr zu.)


Achtung neuer Abgabetermin:
Bitte senden Sie uns Ihr Angebot bis spätestens 08.11.2016, 12.00 Uhr zu.

Die entsprechenden Unterlagen werden direkt unter diesem Text über die nachfolgenden Links bereitgestellt:

  1. Erschließungsgebiet
  2. Bekanntmachung Auswahlverfahren – einstufig
  3. Anlage 1 zum Auswahlverfahren
  4. Anlage 2 Muster Bewertungsmatrix
  5. Muster Breitbandausbauvertrag
  6. Muster Wirtschaftlichkeitslücke
  7. Muster WL Hinweise


Bekanntmachung zur Auswahlentscheidung

Bekanntmachung der Stadt zur Auswahlentscheidung

Stellungnahme der Stadt zum Kooperationsvertrag


Hinweis zur Fertigstellung des Breitbandausbaus

Die Arbeiten zum Breitbandausbau im Rahmen des „Verfahrens 2016“ sind abgeschlossen.

 

Verfahren 2015

Bestandsaufnahme

Aufgrund der Ist-Versorgung wird ein vorläufiges Erschließungsgebiet ausgewiesen.

Vorläufiges Erschließungsgebiet


Markterkundung

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Wasserburg a. Inn gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Die Stadt Wasserburg a . Inn  bittet daher, bis spätestens 09.03.2015 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:

  • Eigenwirtschaftlicher Ausbau
  • Analyse der Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet
  • Meldung eigener Infrastruktur an die Bundesnetzagentur und grundsätzliche Bereitschaft zur Bereitstellung der passiven Infrastruktur


Bekanntmachung der Markterkundung

Vorläufiges Erschließungsgebiet


Markterkundung Ergebnis

Ergebnis der Markterkundung


Auswahlverfahren Bekanntmachung

Auswahlverfahren - einstufig     

Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern

(Breitbandrichtlinie - BbR) vom 10.07.2014 Az.: 75-O 1903-001-24929/14

Die Stadt Wasserburg am Inn führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes in Ihrem Erschließungsgebiet realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5.1 der Breitbandrichtlinie (BbR - herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.

Die Auswahl erfolgt einstufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens.

Bitte senden Sie uns Ihr Angebot bis spätestens  04.09.2015, 12.00 Uhr zu.

Die entsprechenden Unterlagen werden direkt unter diesem Text über die nachfolgenden Links bereitgestellt:

  1. Wasserburg Erschließungsgebiet
  2. Wasserburg Bekanntmachung Auswahlverfahren einstufig
  3. Wasserburg Muster Breitbandausbauvertrag
  4. Muster Wirtschaftlichkeitsluecke (Excel XML-Datei)
  5. Muster Hinweise Wirtschaftlichkeitslücke


Bekanntmachung zur Auswahlentscheidung

Bekanntmachung der Stadt zur Auswahlentscheidung

Stellungnahme zum Kooperationsvertrag

Stellungnahme der Stadt zum Kooperationsvertrag


Hinweis zur Fertigstellung des Breitbandausbaus:

Laut Mitteilung der Telekom vom 26.09.2017 sind die Arbeiten zum Breitbandausbau im "Verfahren 2015" zum 01.08.2017 abgeschlossen worden.

Im Erschließungsgebiet stellt sich die realisierte Breitbandversorgung nach dem Ergebnis der Qualitätsprüfung der Telekom Deutschland GmbH wie folgt dar:

Mindestens 50 MBit/s Download: 70 Gebäude
Mindestens 30 MBit/s Download: 146 Gebäude