Stadt Wasserburg am Inn

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Wahlen

Europawahlen, Bundestagswahlen, Landtagswahlen, Bezirkstagswahlen, Kommunalwahlen, Volksbegehren/-entscheide, Bürgerbegehren/-entscheide

Kommunalwahlen (Bürgermeister, Stadtrat, Landrat, Kreistag) finden turnusgemäß alle sechs Jahre statt. Die nächsten Kommunalwahlen sind am 8. März 2026.

Alle fünf Jahre werden in Bayern der Landtag und die Bezirkstage gewählt. Die nächsten Wahlen sind vsl. 2028.

Die nächste Bundestagswahl (alle vier Jahre) wird vsl. 2029 stattfinden.

Die nächste Wahl zum Europäischen Parlament (alle fünf Jahre) wird vsl. 2029 stattfinden.

Kommunalwahl 2026

Am 8. März 2026 finden in Bayern Kommunalwahlen statt. In Wasserburg werden der Erste Bürgermeister und der Stadtrat der Stadt Wasserburg a. Inn sowie der Landrat und der Kreistag des Landkreises Rosenheim gewählt.

Informationen zu Wahlterminen, Wahlrecht und Ablauf finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Innenministeriums: www.stmi.bayern.de/wahlen-und-abstimmungen/kommunalwahlen

Briefwahl beantragen

Viele Wählerinnen und Wähler nutzen die Briefwahl, um ihre Stimmzettel in Ruhe ausfüllen zu können. Das gilt besonders für die Kommunalwahlen mit den zahlreichen Vergabemöglichkeiten der Stimmen.

Die Wahlbenachrichtigungen werden bis 15. Februar 2026 zugestellt. Sollten Sie bis dahin keinen Brief erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit dem Bürgerbüro der Stadt Wasserburg a. Inn in Verbindung.

Wer im Wählerverzeichnis der Stadt Wasserburg a. Inn eingetragen ist, kann nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung unmittelbar die Briefwahlunterlagen beantragen. Am einfachsten geht das online. Zwischen 12. Februar und 1. März 2026 ist die Online-Beantragung freigeschalten.

Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen frühestens am 16. Februar 2026 verschickt werden dürfen. Auch im Bürgerbüro können frühestens ab diesem Zeitpunkt die Unterlagen ausgehändigt werden. 

Im Bürgerbüro ist die persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen längstens bis 6. März 2026 um 15 Uhr möglich.

Sollte eine Stichwahl erforderlich sein, werden die Wahlunterlagen ohne weitere Veranlassung automatisch zugesandt, wenn bereits für die Wahl am 8. März Briefwahl beantragt wurde.

Probestimmzettel

Entsprechend der Anzahl der Sitze im jeweiligen Gremium gilt es bei der Stadtratswahl insgesamt 24 Stimmen zu vergeben, bei der Kreistagswahl sogar 70 Stimmen. Bei der Stimmvergabe gibt es zahlreiche Optionen, etwa…

  • Panaschieren (von frz. panacher – mischen): Das ist die Möglichkeit, seine Stimmen auf Kandidaten verschiedener Listen zu verteilen.
  • Kumulieren (von lat. cumulus – Haufen) oder auch Häufeln: Darunter versteht man die Möglichkeit, mehrere Stimmen auf einen Kandidaten abzugeben, um dessen Position innerhalb einer offenen Liste zu verbessern.

Doch wie funktioniert das konkret? Wie wirkt sich ein Listenkreuz aus, wenn auch einzelne Kandidaten anderer Parteien angekreuzt werden? Wann wird ein Stimmzettel ungültig? Wann werden Stimmen „verschenkt“?
 
Das kann man jetzt einfach auf einem elektronischen Probestimmzetteln ausprobieren. Das Ergebnis wird sofort dargestellt, Fehleingaben werden ggf. erläutert.
 
Selbstverständlich wird keine Stimme gespeichert oder tatsächlich ausgewertet.
 
Probestimmzettel Stadtratswahl:https://wahl.wasserburg.de/kw2026/str/probestimmzettel.html

Probestimmzettel Kreistagswahl:https://wahlen.landkreis-rosenheim.de/kommunalwahl2026/probestimmzettel/

Allgemeine Infos zu Wahlen

Wahlbekanntmachungen

Alle Bekanntmachungen zu Wahlen finden Sie zu gegebener Zeit hier:

Amtliche Bekanntmachungen

Wahlhelfer/-innen gesucht

Die Stadt Wasserburg a. Inn sucht laufend engagierte Wahlhelfer/innen, die bereit sind, bei der Wahldurchführung und Auszählung der Stimmen mitzuhelfen. Wahlhelfer/in kann werden, wer selbst auch wahlberechtigt ist.

Die Einbindung der Bürger/innen in die Wahlabläufe, insbesondere bei der Auszählung der Stimmen, ist Ausdruck von Bürgerbeteiligung und soll die Teilhabe Aller an den demokratischen Prozessen unterstreichen. Deshalb sollten neben den ständig eingeteilten Beschäftigten der Stadtverwaltung und den Mitgliedern des Stadtrats auch andere Bürger/innen in den Wahlvorständen vertreten sein.

Wenn auch Sie einen Blick „hinter die Kulissen" werfen wollen oder Fragen zur Tätigkeit des Wahlhelfers haben, dann melden Sie sich beim Ordnungsamt der Stadt Wasserburg a. Inn.

Wir freuen uns auf Sie!

Bereitschaftserklärung als Wahlhelfer online übermitteln

Einrichtung einer Übermittlungssperre

Laut § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und mit Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Stimmabgabe vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister erteilen.

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, eine Übermittlungssperre bezüglich der Weitergabe Ihrer Daten an Parteien und Wählergruppen einrichten zu lassen. Wenn sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit dem Bürgerbüro der Stadt Wasserburg a. Inn in Verbindung.

Einrichtung einer Übermittlungssperre online beantragen

Wahlplakatierung

Die Stadt Wasserburg stellt im Vorfeld von Wahlen im gesamten Stadtgebiet Anschlagtafeln für Wahlplakate zur Verfügung. Plakatierung durch Parteien und Wählergruppen ist grundsätzlich nur auf diesen Anschlagtafeln erlaubt.

Die Standorte:

  • Attel
  • Bahnhofsplatz (Zufahrt Parkplatz Unter der Rampe)
  • Bahnhofstraße (gegenüber Bahnhof in Reitmehring)
  • Bgm.-Schmid-Straße
  • Am Fröschlanger
  • Köbingerbergstraße (Kriegerdenkmal)
  • Brunhuberstraße, Ecke Ponschabaustraße (statt Kirche St. Konrad)
  • Megglestraße (Schmiedwiese)
  • Rosenheimer Straße (Sparkasse)
  • Salzsenderzeile
  • Schustergasse (Kirche St. Jakob)
  • Willi-Ernst-Ring

Es gibt keine Einteilung nach Wahlvorschlags-Nummern. Der vorhandene Platz reicht erfahrungsgemäß für alle Wahlvorschläge. Wir plädieren auf einen fairen Umgang miteinander.

Das Beschädigen, Herunterreißen und Beschmieren von Plakaten ist Sachbeschädigung und ggf. strafbar.

Für politische Veranstaltungen besteht die Möglichkeit, auch Dreieckständer im Rahmen einer Sondernutzung für 13 festgelegte Standorte zu beantragen.

Plakate aus Plastik sind nicht erlaubt!

Plakate aus Kunststoff sind entsprechend eines Beschlusses des Stadtrats aus grundsätzlichen ökologischen Erwägungen nicht erlaubt.

    Ergebnisse früherer Wahlen

    Klicken Sie auf die Jahreszahlen und der Browser öffnet in einem neuen Fenster die Wahlergebnisse früher Wahlen in Tabellen und Diagrammen.

    Bürgermeisterwahlen

    Stadtratswahlen

    Bezirkswahlen

    Landtagswahlen

    Bundestagswahlen

    Europawahlen

    Weitere Informationen

    Sie haben Fragen?

    Ordnungsamt
    der Stadt Wasserburg a. Inn
    Zimmer Nr. 16, 1. OG
    Marienplatz 2
    83512 Wasserburg a. Inn

    Telefon: 08071 105-16
    ordnungsamt(@)wasserburg.de

    mehr Infos