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Willkommen bei uns
in Wasserburg am Inn !
Europawahlen, Bundestagswahlen, Landtagswahlen, Bezirkstagswahlen, Kommunalwahlen, Volksbegehren/-entscheide, Bürgerbegehren/-entscheide
Kommunalwahlen (Bürgermeister, Stadtrat, Landrat, Kreistag) finden turnusgemäß alle sechs Jahre statt. Die nächsten Kommunalwahlen sind am 8. März 2026.
Alle fünf Jahre werden in Bayern der Landtag und die Bezirkstage gewählt. Die nächsten Wahlen sind vsl. 2028.
Die nächste Bundestagswahl (alle vier Jahre) wird vsl. 2029 stattfinden.
Die nächste Wahl zum Europäischen Parlament (alle fünf Jahre) wird vsl. 2029 stattfinden.
Am 8. März 2026 finden in Bayern Kommunalwahlen statt. In Wasserburg werden der Erste Bürgermeister und der Stadtrat der Stadt Wasserburg a. Inn sowie der Landrat und der Kreistag des Landkreises Rosenheim gewählt.
Informationen zu Wahlterminen, Wahlrecht und Ablauf finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Innenministeriums: www.stmi.bayern.de/wahlen-und-abstimmungen/kommunalwahlen
Viele Wählerinnen und Wähler nutzen die Briefwahl, um ihre Stimmzettel in Ruhe ausfüllen zu können. Das gilt besonders für die Kommunalwahlen mit den zahlreichen Vergabemöglichkeiten der Stimmen.
Die Wahlbenachrichtigungen werden bis 15. Februar 2026 zugestellt. Sollten Sie bis dahin keinen Brief erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit dem Bürgerbüro der Stadt Wasserburg a. Inn in Verbindung.
Wer im Wählerverzeichnis der Stadt Wasserburg a. Inn eingetragen ist, kann nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung unmittelbar die Briefwahlunterlagen beantragen. Am einfachsten geht das online. Zwischen 12. Februar und 1. März 2026 ist die Online-Beantragung freigeschalten.
Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen frühestens am 16. Februar 2026 verschickt werden dürfen. Auch im Bürgerbüro können frühestens ab diesem Zeitpunkt die Unterlagen ausgehändigt werden.
Im Bürgerbüro ist die persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen längstens bis 6. März 2026 um 15 Uhr möglich.
Sollte eine Stichwahl erforderlich sein, werden die Wahlunterlagen ohne weitere Veranlassung automatisch zugesandt, wenn bereits für die Wahl am 8. März Briefwahl beantragt wurde.
Entsprechend der Anzahl der Sitze im jeweiligen Gremium gilt es bei der Stadtratswahl insgesamt 24 Stimmen zu vergeben, bei der Kreistagswahl sogar 70 Stimmen. Bei der Stimmvergabe gibt es zahlreiche Optionen, etwa…
Doch wie funktioniert das konkret? Wie wirkt sich ein Listenkreuz aus, wenn auch einzelne Kandidaten anderer Parteien angekreuzt werden? Wann wird ein Stimmzettel ungültig? Wann werden Stimmen „verschenkt“?
Das kann man jetzt einfach auf einem elektronischen Probestimmzetteln ausprobieren. Das Ergebnis wird sofort dargestellt, Fehleingaben werden ggf. erläutert.
Selbstverständlich wird keine Stimme gespeichert oder tatsächlich ausgewertet.
Probestimmzettel Stadtratswahl:https://wahl.wasserburg.de/kw2026/str/probestimmzettel.html
Probestimmzettel Kreistagswahl:https://wahlen.landkreis-rosenheim.de/kommunalwahl2026/probestimmzettel/
Klicken Sie auf die Jahreszahlen und der Browser öffnet in einem neuen Fenster die Wahlergebnisse früher Wahlen in Tabellen und Diagrammen.
Ordnungsamt
der Stadt Wasserburg a. Inn
Zimmer Nr. 16, 1. OG
Marienplatz 2
83512 Wasserburg a. Inn
Telefon: 08071 105-16
ordnungsamt(@)wasserburg.de