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Willkommen bei uns
in Wasserburg am Inn !
Was kostet und wie viel?
1999 wurde in Wasserburg ein Restabfall-Verwiegesystem eingeführt. Die Stadt ist seither eine der wenigen Kommunen in Deutschland, wo das Gewicht des Restabfalls beim Entleeren jedes Behälters über ein hochpräzises Wiegesystem am Sammelfahrzeug ermittelt wird.
Damit richten sich die Abfallgebühren nicht nach dem Volumen der Restabfalltonnen, sondern überwiegend nach dem Gewicht des Restabfalls. Nach dem Verursacherprinzip wird damit derjenige belohnt, der Abfälle vermeidet und Wertstoffe trennt.
Das System ist ein Erfolg. Wasserburg erreicht Spitzenwerte bei der Sammlung von Wertstoffen und hat ein äußerst niedriges Aufkommen von Restabfall. Entsprechend zahlen die Wasserburgerinnen und Wasserburger in Relation auch insgesamt sehr geringe Gebühren für die Entsorgung der Abfälle.
Übrigens bemisst sich die Höhe der Abfallgebühren an den tatsächlichen Kosten zur Aufrechterhaltung des Entsorgungssystems. Die Gebühren werden deshalb regelmäßig neu kalkuliert.
Die Restabfallgebühren setzen sich zusammen aus der Grundgebühr, einer Entleerungsgebühr und einer Gewichtsgebühr.
Grundgebühr | Fällt für jede Wohn- und Gewerbeeinheit auf einem Grundstück an (gem. § 3 Abs. 1–7 Abfallgebührensatzung). Sie ist unabhängig von der Anzahl und Größe der Restabfalltonnen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Gewerbebetrieb auf Antrag von der Grundgebühr befreit werden. | 4,50 Euro im Monat |
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Entleerungsgebühr | Fällt für jede Entleerung der Restabfalltonne an. Die Entleerungshäufigkeit kann selbst bestimmt werden. Es gibt keine Mindestentleerungszahl. Bei zweiwöchentlicher Entleerung (nur auf Antrag) beträgt die Entleerungsgebühr 6,00 Euro, bei wöchentlicher Entleerung (nur auf Antrag) 12,00 Euro je Entleerung. | 2,00 Euro je Entleerung |
Gewichtsgebühr | Fällt für jedes Kilogramm Restabfall an, das von der Wiegeeinrichtung am Sammelfahrzeug erfasst wird. | 0,43 Euro je Kilogramm |
Gewerbebetriebe können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag von der Grundgebühr befreit werden.
Außer den Gebühren für Restabfall werden nur noch Entsorgungsgebühren für Sperrabfälle erhoben.
Die Entsorgung aller anderen Wertstoffe und der gefährlichen Abfälle ist gebührenfrei!
Sperrabfall | bis 5 Kilogramm 2,50 Euro (Pauschalgebühr), |
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Behandeltes Holz | bis 5 Kilogramm 2,50 Euro (Pauschalgebühr), |
Die Abfallgebühren werden ausschließlich vom Grundstückseigentümer in vierteljährlichen Vorauszahlungsraten erhoben.
Bei der Neuanmeldung einer Restabfalltonne erhält der Grundstückseigentümer einen Erstveranlagungsbescheid, auf dem im ersten Kalenderjahr eine pauschale Vorauszahlung für die Restabfalltonne erhoben wird.
Am Beginn eines jeden Jahres erhält der Grundstückseigentümer einen Endabrechnungsbescheid für das zurückliegende Jahr über die tatsächlich angefallenen Gebühren und einen Vorauszahlungsbescheid für das laufende Jahr auf Basis der Daten des Vorjahres.
Die Stadt bezuschusst die Verwendung von Mehrwegwindeln einmalig mit 50 % des Kaufpreises, maximal mit 250 Euro.
Grundstückseigentümer sind verpflichtet, sämtliche gebührenrelevanten Änderungen (z.B. Mehrung oder Minderung von Wohn- oder Gewerbeeinheiten, Änderungen der Anschrift oder Bankverbindung) dem Amt für Abfallwirtschaft unverzüglich mitzuteilen!
Die Abfalltonnen sind immer einem Grundstück zugeordnet. Sie dürfen bei Umzügen deshalb nicht mitgenommen werden.
Amt für Abfallwirtschaft
der Stadt Wasserburg a. Inn
Zimmer Nr. 20, 2. OG
Marienplatz 2
83512 Wasserburg a. Inn
Telefon: 08071 105-50
abfallwirtschaft(@)wasserburg.de