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Digitales Bauantragsverfahren

Neu im Landkreis Rosenheim seit 1. November 2023

Das Landratsamt Rosenheim (LRA) hat das Bauantragsverfahren digitalisiert. Mit der Modernisierung waren auch organisatorische Änderungen verbunden.

Seit 1. November 2023 muss die Einreichung von Bauanträgen direkt beim Landratsamt erfolgen. Die Abgabe bei der Gemeinde bzw. der Stadt Wasserburg endete am 31. Oktober 2023 bis auf wenige Ausnahmen.

Die Einreichung beim Landratsamt kann und sollte digital erfolgen. Baumappen sind nicht mehr nötig. Die Einreichung kann optional aber auch in Papierform (1-fach) erfolgen.

Die Änderung betrifft folgende Anträge:

  • Bauanträge
  • Bauvoranfragen (Antrag auf Vorbescheid)
  • Tektur-Anträge
  • Anträge auf Teilbaugenehmigung
  • Anträge auf Zulassung von Abweichungen für baugenehmigungspflichtige Vorhaben  von den Anforderungen der BayBO und auf Grund der BayBO erlassener Vorschriften, von Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes, einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung (Art. 63 BayBO)
  • Anträge auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung / Teilbaugenehmigung
  • Anträge auf Verlängerung der Geltungsdauer eines Vorbescheides
  • Anzeigen der Nutzungsaufnahme
  • Abgrabungsanträge
  • Anträge für genehmigungsfreie Abgrabungen im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes (Stadt entscheidet)
  • Anträge auf Teilabgrabungsgenehmigung
  • Erklärung des Tragwerksplaners nach Maßgabe des Kriterienkatalogs
  • Baubeginnsanzeigen
  • Beseitigungsanzeigen (falls Papier-Übersendung, weiterhin an das LRA UND die Stadt)

Ausnahmen:

Die Einreichung für nachfolgende Anträge kann weiterhin bei der Stadt Wasserburg a. Inn erfolgen (3-fach in Papier) oder optional beim Landratsamt in digitaler Form.

  • Anträge auf Genehmigungsfreistellung

sowie folgende Anträge für verfahrensfreie Bauvorhaben nach Art. 57 BayBO:

  •  Isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes
  •  Isolierte Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes
  •  Isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften nach Art. 63 BayBO

Die Entscheidung über diese beiden Verfahren wird seitens der Stadt getroffen und dem Bauherrn schriftlich mitgeteilt.

Wie kann digital eingereicht werden?

Die Antragstellung erfolgt vollständig online über die Internetseite des Landkreis Rosenheim:

E-Services - Landratsamt Rosenheim