Stadt Wasserburg am Inn

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Abfalltrennung

Welche Abfälle gehören wohin und was ist zu beachten?

Abfall-ABC

In unserem ausführlichen Abfall-ABC finden Sie eine Suchfunktion für mehr als 600 Abfallarten

https://wasserburg.mein-abfallkalender.online/abfall_abc

Abfälle zur Verwertung

AluminiumVerpackungen

Das darf hinein:

  • Haushaltsfolie
  • Deckel von Joghurtbechern
  • Verpackungen von Tiefkühl- und Fertigprodukten
  • Tuben
  • Spraydosen (restentleert)
  • Einwickler von Süßwaren
  • Teelichthüllen

Das darf nicht hinein:

  • Alugeschirr
  • Kfz-Kennzeichen

Wohin?

Wertstoffhof

Wertstoffinseln

Bauschutt

Das darf hinein:

  • Inertes Material wie z.B. Ziegel, Fliesen
  • Steine
  • Sand
  • ausgehärteter Mörtel/Zement
  • Beton (z.B. Schirmständer)
  • Marmor
  • Keramik
  • Porzellan
  • Kacheln
  • Steingut
  • Splitt

Das darf nicht hinein:

  • Kleber
  • Kabel
  • Tapetenreste
  • Kehricht
  • Erde
  • Porenbetonsteine
  • Gips
  • Gipskartonplatten
  • Wellasbestplatten
  • Dachpappe
  • Isolierungen
  • Asbest
  • Asphalt
  • Asche
  • Ruß
  • Steine mit Rußanhaftungen oder aus Nachtspeicheröfen

Wohin?

Wertstoffhof

Größere Mengen von Bauschutt können über die Firma Zosseder (Telefon 08071 9279-0, www.zosseder.de) entsorgt werden.

Bioabfälle

Das darf hinein:

  • Speisereste, verdorbene Lebensmittel
  • Fleisch-, Fisch- und Wurstreste, Knochen
  • Gemüse-, Obst- und Salatreste, Fallobst
  • Backwarenreste
  • Käse- und Milchproduktreste
  • Kaffeefilter, Kaffeereste
  • Teebeutel, Teereste
  • Eierschalen, Nussschalen
  • Haare, Federn
  • Kleintierstreu, wenn biologisch abbaubar
  • Kleintiermist
  • Topfpflanzen, Blumen, Kräuter
  • Laub, Nadeln, Moos, Unkraut, Rasenschnitt
  • Sammelbeutel und Einlegesäcke aus biologisch abbaubarem Kunststoff oder aus Papier
  • Zeitungspapier, Küchenpapier oder Servietten zum Einwickeln der Bioabfälle
    (jeweils in haushaltsüblichen Mengen)

Das darf nicht hinein:

  • Hunde- und Katzenkot, Vogelsand, nicht biologisch abbaubares Kleintierstreu
  • Speisefette, Speiseöle, Suppen, Soßen
  • Äste, Zweige, Christbäume
  • Holz, Kork
  • Papiertaschentücher, Kosmetiktücher, Windeln, Watte, Hygieneartikel
  • Leder, Gummi, Wachs, Textilien
  • Asche, Grillkohle, Zigarettenkippen 
  • Kehricht, Staubsaugerbeutel
  • Steine, Keramik, Glas, Metall
  • Restabfall
  • Wertstoffe
  • Verpackungen aller Art
  • Plastiktüten
  • Kaffeekapseln
  • Medikamente, Problemabfall, Batterien, Lampen, Chemikalien, Lacke
  • Tierkadaver, Schlachtabfälle, Fäkalien
  • Speiseabfälle aus Gaststätten, Kantinen

Wohin:

Biotonne

Compact Discs

Das darf hinein:

  • CDs, DVDs, Blu-ray Discs usw. (ohne Hülle)

Bitte achten Sie auf den Datenschutz!

Wohin:

Wertstoffhof

Flachglas

Das darf hinein:

  • Fensterglas
  • Drahtglas
  • Spiegelglas (ohne Rahmen)

Das darf nicht hinein:

  • Behälterglas wie z.B. Glasdeckel, Trinkgläser, Vasen usw.

Wohin:

Wertstoffhof

Größere Mengen Flachglas können über die Firma Zosseder (Telefon 08071 9279-0, www.zosseder.de) entsorgt werden.

Glasverpackungen

Das darf hinein:

  • Behälterglas, also: Gläser und Flaschen getrennt nach Farben Weiß, Grün und Braun (restentleert)

Buntes Glas bitte zum Grünglas geben

Das darf nicht hinein:

  • Mehrwegflaschen und -gläser
  • Porzellan, Keramik
  • Fensterglas oder Spiegelscheiben
  • Bleikristall
  • feuerfestes Glas
  • Glühlampen
  • Neonröhren
  • Trinkgläser

Wohin:

Wertstoffinseln

Gartenabfälle

Das darf hinein:

Pflanzliche Abfälle aus Gärten mit einer Länge von max. 1 Meter wie:

  • Baum-, Hecken-, Strauch- und Rasenschnitt
  • Laub
  • Gras
  • Blumen
  • Rinde
  • Christbäume (ohne Schmuck)

Das darf nicht hinein:

  • Adventskränze
  • (Fall-) Obst
  • Gemüse

Wohin:

Wertstoffhof

Außer Zweigen und Ästen können kompostierbare Gartenabfälle auch in die Biotonne.

Größere Mengen Gartenabfälle können über die Landkreis-Kompostieranlage in Aham (Telefon 08075 9130158, www.kompostieranlage-rosenheim.de) entsorgt werden.

Holz

Das darf hinein:

Altholz wie beispielsweise

  • Möbel, Innentüren (ohne Glas und Spiegel)
  • Dielen
  • Bretter
  • Platten
  • Obstkisten
  • Paletten
  • Holzwolle

Das darf nicht hinein:

  • Laminat
  • Holz nach Kategorie A IV (Altholz) wie z.B. Holz aus dem Außenbereich, Fenster

Wohin:

Wertstoffhof

Größere Mengen Holz können über die Firma Zosseder (Telefon 08071 9279-0, www.zosseder.de) entsorgt werden.

Gebrauchsfähiger Hausrat (Möbel, Elektrogeräte usw.) kann beim Sozialkaufhaus der Diakonie in der Rosenheimer Straße 8 (Telefon 08071 9225969) abgegeben werden.

Korken

Das darf hinein:

  • Flaschenkorken aus Naturkork

Das darf nicht hinein:

  • Flaschenverschlüsse aus Kunststoff

Wohin:

Wertstoffhof

Kunststoffe

Das darf hinein:

Gebrauchsgegenstände aus hartem Kunststoff, sauber und ohne Metalle, mit einer Länge von max. 80 cm, wie beispielsweise

  • Gartenstühle, -liegen, -tische
  • Grasfangkörbe von Rasenmähern
  • Gießkannen
  • Sandkästen
  • Rutschen
  • Blumenübertöpfe
  • Spielzeug
  • Transportkoffer von Werkzeugen
  • Klappboxen
  • Wäschekörbe
  • Putzeimer
  • Schüsseln
  • Brotzeitdosen
  • Getränkekisten
  • Ablageboxen
  • Kleiderbügel
  • Toilettenbürsten
  • Duschtüren
  • Tanks
  • Plexiglasplatten
  • Radabdeckungen
  • Dachboxen

Das darf nicht hinein:

  • Weichkunststoffe
  • Verbundstoffe
  • textile Kunststoffe
  • Kunststoffe auf Glasfaser- oder PVC-Basis
  • Baukunststoffe
  • Spielzeug mit Elektronik
  • Behältnisse, die Öl oder schadstoffhaltige Materialien enthielten

Wohin:

Wertstoffhof

Kunststoffverpackungen

Das darf hinein:

  • Flaschen, Kanister
  • Becher, Schalen
  • Tuben, Eimer, Schüsseln
  • Folien
  • Obst- und Gemüsenetze
  • Verschlüsse, Deckel
  • Blister (= Verbundverpackung aus Kunststoff und Papier)
  • Styropor®-Formteile, Styropor®-Chips (auch farbig)

Das darf nicht hinein:

Alle Kunststoffe, die KEINE Verpackungen sind!
Alle Verpackungen müssen leer sein.

Wohin:

Wertstoffinseln

Metallschrott

Das darf hinein:

  • Fahrräder
  • Dachrinnen
  • Metallgartenzäune, Maschendraht
  • Töpfe, Pfannen
  • Blechstücke
  • Nägel, Schrauben
  • Geräteteile
  • Herde, Öfen (ohne Schamottierung, ohne Isolierung)
  • Tanks (ohne Inhalt, gereinigt)
  • Kfz-Kennzeichen

Das darf nicht hinein:

  • Feuerlöscher
  • Gasflaschen

Wohin:

Wertstoffhof

Größere Mengen von Metall können über die Firma Zosseder (Telefon 08071 9279-0, www.zosseder.de) entsorgt werden.

Bitte beachten:

  • Kunststoffe und Textilteile bitte abtrennen!

Metallverpackungen

Das darf hinein:

  • Dosen
  • Verschlüsse, Deckel
  • Spraydosen (restentleert)

Das darf nicht hinein:

  • Schraubdeckel von Mehrwegflaschen
    (diese stattdessen nicht abdrehen, da sie die Flaschen vor Transportschäden sichern)

Wohin:

Wertstoffinseln

Bitte beachten:

Alle Behälter vorher restlos entleeren

Mineralfaser- und Asbestabfälle

Asbest- und Mineralfaserabfälle aus dem Landkreis Rosenheim müssen der entsorgungspflichtigen Körperschaft (Landkreis Rosenheim) beziehungsweise eigens hierzu Beauftragten (Zosseder GmbH) angedient und überlassen werden. Eine entsprechende Regelung findet sich im Kreislaufwirtschaftsgesetz.

Die Überlassungspflicht gilt für Abfälle aus privaten Haushaltungen sowie für Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen. Zu Letzteren gehören gewerbliche Abfälle sowie Abfälle aus privaten und öffentlichen Einrichtungen. Damit sind Asbest- und Mineralfaserabfälle, die unter anderem beim Heimwerken oder auch bei privaten oder gewerblichen Abriss-, Sanierungs- und Renovierungsarbeiten anfallen, betroffen. Die Überlassungspflicht trifft sowohl Abfallerzeuger als auch Abfallbesitzer, in den meisten Fällen also Eigentümer von Immobilien sowie Handwerks-, Bau- und Entsorgungsbetriebe.

Die Asbest- und Mineralfaserabfälle müssen richtig verpackt zur Recyclinganlage Rosenheim, Zosseder GmbH, in 83026 Rosenheim, Wasserwiesen 1A, gebracht werden. Kleinere Mengen können auch bei der Landkreismüllabfuhr Bad Aibling in 83043 Bad Aibling, Daimlerstraße 5, entsorgt werden.

Weitere Angaben, insbesondere auch die Preise finden sich auf der Homepage des Landratsamtes Rosenheim, www.abfall.landkreis-rosenheim.de, bei den Merkblättern im „Abfallinformationsblatt für Mineralfaserabfälle und Asbest“.

Am Wertstoffhof ist die Abgabe von Mineralfaserabfällen und Asbest nicht möglich. Dort erhalten Sie aber ein Merkblatt zur Entsorgung dieser Abfälle.

Papier, Pappe, Karton

Das darf hinein:

  • Zeitungen, Zeitschriften
  • Telefonbücher
  • Prospekte, Kataloge, Broschüren
  • Briefe, Briefumschläge
  • Büropapier, Formulare, Computerpapier, Schreibpapier
  • Schulhefte, Malblöcke
  • Bücher ohne Einband
  • Kartonagen, Schachteln
  • Packpapier
  • Papiertüten/-säcke
  • Verpackungen aus Papier
  • Kalender
  • Papier aus Aktenvernichtern

Das darf nicht hinein:

  • Schmutzige oder beschichtete Papiere
  • Aktenordner
  • Wachs- und Pergamentpapier
  • Selbstklebefolie
  • Kohle- und Durchschreibepapier
  • Tapeten
  • Fotos
  • Papiertaschentücher, Kosmetiktücher, Küchenpapier
  • Papiertischdecken
  • Trägerpapier von Aufklebern
  • Windeln
  • Watte
  • Verbundverpackungen, Blister
  • Getränkekartons (Milch-/Saftbecher), TetraPaks®
  • beschichtete Becher

Wohin:

Papiertonne

Bitte beachten:

  • Abgabe am Wertstoffhof nur in Ausnahmefällen möglich!
  • Achten Sie im eigenen Interesse auf Datenschutz 

Schuhe

Das darf hinein:

unverschmutzte und tragfähige Schuhe, wie beispielsweise 

  • Damen-, Herren- und Kinderschuhe
  • Hausschuhe
  • Winterschuhe
  • Sportschuhe
  • Fußballschuhe

Das darf nicht hinein:

  • kaputte oder verschmutzte Schuhe
  • einzelne Schuhe
  • nasse Schuhe
  • Rollschuhe, Inline-Skates, Skischuhe, Langlaufschuhe
  • Gummistiefel

Wohin:

Wertstoffinseln

Wertstoffhof

Speisefette/-öle

Das darf hinein:

Tierische und pflanzliche Fette und Öle wie beispielsweise

  • Friteusenfett
  • Speiseöl

Ein Sammelbehälter "Oli" wird kostenlos zur Verfügung gestellt.

Wohin:

Wertstoffhof

Bitte beachten:

Den Öli bitte möglichst nur voll befüllt abgeben.

Tetra Paks ®

Das darf hinein:

Verpackungen aus einem Verbundmaterial von Karton, Kunststofffolie und Aluminium wie beispielsweise

  • Milch- und Safttüten

Wohin:

Wertstoffinsel

Wertstoffhof

Bitte beachten:

  • Die Verpackungen nur restlos entleert einwerfen
  • Die Verpackungen bitte flach drücken

Textilien

Das darf hinein:

  • unverschmutzte und tragfähige Kleidung
  • auch Unterwäsche, Socken, Hüte, Mützen, Schals
  • Decken, Bett- und Tischwäsche,
  • Vorhänge, Gardinen

Das darf nicht hinein:

  • zerrissene oder verschmutzte Kleidung
  • Kleidung mit Löchern
  • Teppiche
  • Matratzen
  • Polster
  • Zuschnitts- und Konfektionsreste
  • Lederreste
  • Taschen, Gürtel
  • Stofftiere, Spielzeug
  • Feder- und Daunenbetten

Wohin:

Wertstoffinseln

Wertstoffhof

Wachs

Das darf hinein:

  • Kerzenreste

Wohin:

Wertstoffhof

Gefährliche Abfälle

Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Das darf hinein:

  • Sämtliche netz- und batteriebetriebenen Kleingeräte (Radios, Autoradios, Handys, Elektronikgeräte Spielkonsolen, Computer, Drucker, Kopiergeräte, Föne, Toaster, Mixer, Rasierapparate, Elektrospielzeug, usw.)
  • Großgeräte (Fernsehgeräte, Kühlschränke, Gefriertruhen, Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler usw.), Spiegelschränke, E-Bikes
  • Leuchten, Lichterketten, Kabel

Wohin:

Wertstoffhof oder Händler

Bitte beachten:

Ausführliche Informationen zur Entsorgung von Elektro-Altgeräten

Fahrzeugbatterien

Wohin:

Verkaufsstellen von Fahrzeugbatterien sind zur Rücknahme gesetzlich verpflichtet.

Lacke

Wohin:

Umweltmobil

Bitte beachten:

Abgabe möglichst in verschlossenem Originalbehältnis.

Haushaltsbatterien, Akkus

Das darf hinein:

  • herkömmliche Batterien und Akkus (ZnC, Zn-Luft, AlMn, Pb, NiCd, NiMH)
  • Knopfzellen
  • Lithiumbatterien (z.B. aus Handys, Laptops, Akkuwerkzeugen, E-Bikes) mit max. 500 g, auch beschädigt

Das darf nicht hinein:

  • Industriebatterien (z.B. USV-Batterien)
  • Fahrzeugbatterien

Wohin:

Wertstoffhof

Umweltmobil

Bitte beachten:

  • Verkaufsstellen sind zur Rücknahme gesetzlich verpflichtet.
  • Bei Lithiumbatterien bitte Pole abkleben!

Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen

Das darf hinein:

  • Leuchtstofflampen
  • Entladungslampen (Hoch-/Niederdrucklampen, Natriumdampflampen, Metalldampflampen)
  • LED-Lampen
  • Energiesparlampen

Wohin:

Wertstoffhof

Umweltmobil

Bitte beachten:

Vorsichtig transportieren, nicht zerbrechen!

Mineralöle

Wohin:

Wertstoffhof (Annahme nur in Ausnahmefällen)

Bitte beachten

  • Achtung: Grundsätzlich sind alle Verkaufsstellen von Motoren- und Getriebeölen gesetzlich dazu verpflichtet, Altöl bis zur verkauften Menge kostenlos zurückzunehmen und einer geordneten Entsorgung zuzuführen (Kassenbon aufbewahren)!
  • Altöl nicht mit anderen Stoffen vermischen!

PUR-Schaumdosen

Wohin:

Wertstoffhof

Leere und teilbefüllte Dosen 

Sonstige Chemikalien

Hierzu zählen:

  • Säuren, Laugen, Beizen
  • Gifte
  • Schädlingsbekämpfungsmittel
  • Reinigungsmittel
  • Fixierbäder
  • Spraydosen mit Inhalt
  • Thermometer

Wohin:

Umweltmobil

Bitte beachten:

  • Abgabe möglichst im Originalbehältnis oder in deutlich beschrifteten Behältern
  • Behälter gut verschließen, vorsichtig transportieren

Spraydosen

Das darf hinein:

  • volle, teilentleerte und leere Dosen

Wohin:

Wertstoffinseln (leer)

Umweltmobil (voll und teilentleert)

Tonerkartuschen, Druckerpatronen

Wohin:

Wertstoffhof

Bitte beachten:

  • in Plastiktüten verpackt anliefern

Abfälle zur Beseitigung

Restabfälle

Hierzu zählen:

Abfälle, die nicht als Wertstoff oder als gefährlicher Abfall zu entsorgen sind wie

  • Hauskehricht, Ruß, Asche
  • Glühbirnen
  • Staubsaugerbeutel
  • Zigarettenkippen
  • Babywindeln, Damenhygieneprodukte, Inkontinenzartikel
  • Einwegrasierer
  • Papiertaschentücher
  • verschmutztes Papier
  • Tapeten
  • Fahrradreifen/-schläuche
  • verschmutzte und nicht mehr tragbare Textilien, Lumpen, Strumpfhosen
  • Medikamente
  • Plastikgeschirr
  • Spielzeug
  • Video-/Musikkassetten
  • Fotos, Dias
  • Feuerzeuge
  • Regenschirme
  • Gartenschläuche,
  • eingetrocknete Wandfarben (Dispersionsfarben)
  • Putzschwämme/-tücher
  • Handtaschen, Rucksäcke
  • Trinkgläser, Glasvasen und -deckel, feuerfestes Glas
  • Kleintierstreu nicht biologisch abbaubar
  • Einweghandschuhe
  • Mund-Nasen-Schutzmasken

Wohin:

Restabfalltonne oder -container

Sperrabfälle

Hierzu zählen:

Abfälle, die aufgrund ihrer Größe, ihres Gewichts oder wegen ihrer sonstigen Beschaffenheit nicht über die Restabfalltonnen oder -container entsorgt werden können und weder Wertstoffe noch gefährliche Abfälle sind wie beispielsweise

  • Matratzen
  • Polsterteile
  • Teppiche, Teppichböden
  • Skier
  • großes Spielzeug

Wohin:

Wertstoffhof

Größere Mengen Sperrabfall können über die Firma Zosseder (Telefon 08071 9279-0, www.zosseder.de) entsorgt werden.

Gebrauchsfähiger Hausrat (Möbel, Elektrogeräte usw.) kann beim Sozialkaufhaus der Diakonie in der Rosenheimer Straße 8 (Telefon 08071 9225969) abgegeben werden.

Trennhilfe in Bildsprache

Hier wird die Trennung des Abfalls in Wasserburg ganz einfach erklärt. Die Bildsprache soll vor allem Menschen helfen, die nicht Deutsch sprechen oder Probleme beim Lesen haben.

Trennhilfe zum Ausdrucken

Hier kann die Trennhilfe (alle sieben Blätter) auch als PDF-Datei herunter geladen werden.

So können Sie diese ausdrucken und zum Beispiel im Mülltonnenraum aufhängen.

Trennhilfe als PDF-Datei (4 MB)

Link-Tipps

Für weiterführende Infos hier noch ein paar Tipps für interessante Seiten und sehenswerte Videos:

Bioabfall

Altpapier

Elektroschrott

Was passiert mit den Altgeräten, nachdem wir diese zur Entsorgung abgegeben haben?

Batterien und Akkus

Weitere Informationen

Sie haben Fragen?

Amt für Abfallwirtschaft
der Stadt Wasserburg a. Inn
Zimmer Nr. 20, 2. OG
Marienplatz 2
83512 Wasserburg a. Inn

Telefon: 08071 105-50
abfallwirtschaft(@)wasserburg.de

mehr Infos + Formulare

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Die Abfall-App erinnert an alle Entleerungstermine und bietet ein umfassendes Abfall-ABC

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