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Kommunale Wärmeplanung

Wie kann der Weg der Stadt Wasserburg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040 aussehen?

Gemeinsam mit dem Ingenieurbüro Steinbacher Consult aus Neusäß erstellt die Stadtverwaltung aktuell eine sogenannte Kommunale Wärmeplanung. Die kommunale Wärmeplanung ist eine rechtlich unverbindliche, strategische Fachplanung, die Möglichkeiten aufzeigt und die mittel- und langfristige Gestaltung der Wärmeversorgung beschreibt.

Der zu erarbeitende Fahrplan wird mehr Klarheit über Wärmebedarfe, potenzielle Energiequellen und den Ausbau des Wärmenetzes in Wasserburg liefern. Ziel der Wärmeplanung ist es dabei, den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung zu ermitteln.

Zwischenberichte – Stand November 2025

In den vergangenen Monaten wurden entsprechend dem Wärmeplanungsgesetz (WPG)

1. die Eignungsprüfung nach § 14 und
2. die Bestands- und Potenzialanalyse nach §§ 15 und 16

von den Fachplanern des Ingenieurbüros Steinbacher Consult erarbeitet.

Ausstehend, beziehungsweise in Bearbeitung befindlich sind

3. die Entwicklung und Beschreibung eines Zielszenarios nach § 17,
4. die Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete nach § 18 sowie die Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr nach § 19 und
5. die Entwicklung einer Umsetzungsstrategie mit konkreten Umsetzungsmaßnahmen, die innerhalb des beplanten Gebiets zur Erreichung des Zielszenarios beitragen sollen, nach § 20.

Untenstehend sind die jeweiligen aktuellen Zwischenergebnisse veröffentlicht.

1. Eignungsprüfung

Bei der Eignungsprüfung der kommunalen Wärmeplanung wurde das Stadtgebiet auf Teilgebiete untersucht, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz eignen.

Gebäudeeigentümer der Ortsteile Attlerau, Au, Edgarten, Gern, Heberthal, Kobl, Kornberg, Kroit, Langwiederberg, Limburg, Osterwies, Reisach, Viehhausen werden mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Wärmenetze oder Wasserstoffnetze zur Wärmeversorgung nutzen können, weshalb diese im weiteren Planungsprozess nicht weiter detailliert betrachtet werden („verkürzte Wärmeplanung“ in der nebenstehenden Abbildung).

Zusätzlich werden diese rot eingefärbten Ortsteile als voraussichtliches Gebiet für die dezentrale Wärmeversorgung eingestuft. Dies bedeutet, dass im Falle eines notwendigen Heizungstauschs die Eigentümer sich eigenständig um die Einhaltung der Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) kümmern müssen. Bei aufkommenden Fragen wegen eines notwendigen oder anstehenden Heizungstauschs können Sie sich jederzeit an Ihren zuständigen Kaminkehrer oder einen Energieberater wenden (nähere Information siehe „Allgemeine Fragen und Anlaufstellen“).

2. Bestands- und Potenzialanalyse

Für die Entwicklung und Ableitung der voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiete und Wärmeversorgungsarten im Zielszenario werden im Rahmen der Bestandsanalyse die relevanten Informationen und erforderliche Daten zum derzeitigen Wärmebedarf der Stadt sowie der hierfür eingesetzten Energieträger, Wärmeerzeugungsanlagen und Wärmeversorgungsinfrastruktur erfasst und analysiert.

Bei der Potenzialanalyse werden die Potenziale zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien, zur Nutzung von unvermeidbarer Abwärme, zur zentralen Wärmespeicherung und der möglichen Energieeinsparungen im Stadtgebiet ermittelt und berechnet.

Die ausführlichen Zwischenergebnisse stehen in folgender Präsentation zu Verfügung: 

Bestands- und Potentialanalyse Wasserburg (Langversion)

Sie haben Fragen?

Bei allgemeinen Fragen und Auskünften zur kommunalen Wärmeplanung steht Ihnen die Stadtverwaltung unter klimaschutz(@)wasserburg.de oder telefonisch unter 08071 105-91 gerne zur Verfügung.

Sollten Sie spezifische Fragen wegen eines anstehenden Heizungswechsels oder einer Beratung zur Gebäudesanierung haben, können Sie sich unter www.wasserburg.de/energieberatung über das zur Verfügung stehende Beratungsangebot in der Stadt informieren oder gleich einen Termin bei der Verbrauchzentrale im BürgerBahnhof vereinbaren. Fragen Sie z.B. direkt nach einer Vor-Ort-Beratung durch einen Energieberater bei Ihnen zu Hause. Für einen geringen Eigenanteil in Höhe von 40 € erhalten Sie eine wertvolle Analyse Ihres Eigenheims sowie einen Kurzbericht mit den Ergebnissen und Handlungsempfehlungen für Ihre persönliche Wärmewende.

Gefördert im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative

Die Wärmeplanung Wasserburgs wird über die Kommunalrichtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative durch den Bund gefördert (Förderkennzeichen 67K28610). Die Förderquote beträgt 90 Prozent. Nähere Informationen zum Programm gibt es hier: www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zu Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.