Stadt Wasserburg am Inn

Seitenbereiche

Volltextsuche

Willkommen bei uns
in Wasserburg am Inn !

Seiteninhalt

Kommunale Wärmeplanung

Wie kann der Weg der Stadt Wasserburg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040 aussehen?

Gemeinsam mit dem Ingenieurbüro Steinbacher Consult aus Neusäß erstellt die Stadtverwaltung aktuell eine sogenannte Kommunale Wärmeplanung. Die kommunale Wärmeplanung ist eine rechtlich unverbindliche, strategische Fachplanung, die Möglichkeiten aufzeigt und die mittel- und langfristige Gestaltung der Wärmeversorgung beschreibt.

Der zu erarbeitende Fahrplan wird mehr Klarheit über Wärmebedarfe, potenzielle Energiequellen und den Ausbau des Wärmenetzes in Wasserburg liefern. Ziel der Wärmeplanung ist es dabei, den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung zu ermitteln.

Zwischenberichte – Stand Dezember 2025

In den vergangenen Monaten wurden entsprechend dem Wärmeplanungsgesetz (WPG)

1. die Eignungsprüfung nach § 14 und
2. die Bestands- und Potenzialanalyse nach §§ 15 und 16 (vorgestellt im Stadtrat am 30.10.2025)
3. die Entwicklung und Beschreibung eines Zielszenarios nach § 17 (vorgestellt im Stadtrat am 18.12.2025)

von den Fachplanern des Ingenieurbüros Steinbacher Consult erarbeitet.

Ausstehend, beziehungsweise in Bearbeitung befindlich sind

4. die Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete nach § 18 sowie die Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr nach § 19 und
5. die Entwicklung einer Umsetzungsstrategie mit konkreten Umsetzungsmaßnahmen, die innerhalb des beplanten Gebiets zur Erreichung des Zielszenarios beitragen sollen, nach § 20.

Untenstehend sind die jeweiligen aktuellen Zwischenergebnisse veröffentlicht.

1. Eignungsprüfung

Bei der Eignungsprüfung der kommunalen Wärmeplanung wurde das Stadtgebiet auf Teilgebiete untersucht, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz eignen.

Gebäudeeigentümer der Ortsteile Attlerau, Au, Edgarten, Gern, Heberthal, Kobl, Kornberg, Kroit, Langwiederberg, Limburg, Osterwies, Reisach, Viehhausen werden mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Wärmenetze oder Wasserstoffnetze zur Wärmeversorgung nutzen können, weshalb diese im weiteren Planungsprozess nicht weiter detailliert betrachtet werden („verkürzte Wärmeplanung“ in der nebenstehenden Abbildung).

Zusätzlich werden diese rot eingefärbten Ortsteile als voraussichtliches Gebiet für die dezentrale Wärmeversorgung eingestuft. Dies bedeutet, dass im Falle eines notwendigen Heizungstauschs die Eigentümer sich eigenständig um die Einhaltung der Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) kümmern müssen. Bei aufkommenden Fragen wegen eines notwendigen oder anstehenden Heizungstauschs können Sie sich jederzeit an Ihren zuständigen Kaminkehrer oder einen Energieberater wenden (nähere Information siehe „Allgemeine Fragen und Anlaufstellen“).

2. Bestands- und Potenzialanalyse

Für die Entwicklung und Ableitung der voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiete und Wärmeversorgungsarten im Zielszenario werden im Rahmen der Bestandsanalyse die relevanten Informationen und erforderliche Daten zum derzeitigen Wärmebedarf der Stadt sowie der hierfür eingesetzten Energieträger, Wärmeerzeugungsanlagen und Wärmeversorgungsinfrastruktur erfasst und analysiert.

Bei der Potenzialanalyse werden die Potenziale zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien, zur Nutzung von unvermeidbarer Abwärme, zur zentralen Wärmespeicherung und der möglichen Energieeinsparungen im Stadtgebiet ermittelt und berechnet.

Die ausführlichen Zwischenergebnisse stehen in folgender Präsentation zu Verfügung: 

Bestands- und Potentialanalyse Wasserburg (Langversion)

3. Zielszenario

Basierend auf den Ergebnissen der Bestands- und Potenzialanalyse der kommunalen Wärmeplanung, erfolgte die Ableitung der voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiete und des Zielszenarios mit der Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr 2040.

Geeignetheit von Wärmeversorgungsarten und voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete

Die verschiedenen möglichen Wärmeversorgungsarten in Wasserburg wurden bezüglich ihrer Geeignetheit anhand der im Wärmeplanungsgesetz festgelegten Kriterien Wärmegestehungskosten, Realisisierungsrisiken, Versorgungssicherheit sowie der kumulierten Treibhausgasemissionen bis in das Jahr 2040 bewertet. Unter Berücksichtigung von lokalen Gegebenheiten wurden anschließend daraus die folgenden voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiete im Stadtgebiet abgeleitet.

Karte mit den voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebieten (PDF-Datei)

Deutung der Ergebnisse

Die Einordnung von großen Gebieten der Stadt als Wärmenetzneubaugebiet (Grün) bedeutet nicht, dass hier in Zukunft auch tatsächlich ein Wärmenetz gebaut wird. Diese Einordnung im Zielszenario bezieht sich lediglich darauf, dass die Versorgung dieser Gebiete mittels eines Wärmenetzes aufgrund der hohen Wärmedichte als wahrscheinlich geeignet bewertet wurde und daher diese Gebiete voraussichtlich für die Versorgung mit einem Wärmenetz in Frage kämen. 

Für die in Orange eingezeichneten Gebiete ist die dezentrale Wärmeversorgung aufgrund der geringeren Wärmedichte voraussichtlich die geeignetere Wärmeversorgungsart.

Ob bei einer Entwicklung eines Fernwärmenetzes auch benachbarte, für die dezentrale Wärmeversorgung ausgewiesene Bereiche angeschlossen werden könnten, ist ebenfalls möglich, kann aber erst bei detaillierten Netzplanung nach der kommunalen Wärmeplanung bewertet werden.

In Hinblick auf die Zukunft des Gasnetzes schließen sich Wärmenetzneubaugebiete und Gasnetze nicht gegenseitig aus. Das vorhandene Gasnetz wird weiter vom Gasnetzbetreiber unter Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit betrieben werden und kann potenziell auch auf Wasserstoff umgestellt werden. Die sich in Entwicklung befindlichen Wasserstoffversorgungspläne sind aktuell noch nicht detailliert und verbindlich genug, um mit den gesetzlich festgelegten Kriterien eine im Vergleich zu den anderen Wärmeversorgungsarten höhere Geeignetheit der Versorgung mit Wasserstoff abzuleiten. Daher erhalten nach aktueller Bewertung die Wärmenetze und dezentralen Wärmeversorgungarten den Vorzug gegenüber gasbasierten Wärmelösungen. Eine Neubewertung dieser Sachlage wird spätestens mit der gesetzlich verpflichtenden Fortschreibung der Wärmeplanung Anfang der 2030er-Jahre oder bereits vorher in Abstimmung mit den Gasnetzbetreibern erfolgen.

Die noch unsichere aber grundsätzlich wahrscheinlich geeignete Versorgungsoption der Großindustrie mit Wasserstoff findet bei der Einordnung des Gewerbegebiets in Reitmehring Berücksichtigung und wird daher als „Prüfgebiet“ mit noch ungewisser Zukunft ausgewiesen. Beim Gewerbegebiet an der Gemeindegrenze zu Edling sind die für eine Einteilung erforderlichen Umstände noch nicht ausreichend bekannt, weshalb hier ebenfalls auf ein „Prüfgebiet“ zurückgegriffen wird.

Bedeutung für Gebäudeeigentümer

Die voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiete dienen lediglich als Orientierung für die Gebäudeeigentümer im Stadtgebiet, wie sich die Wärmeversorgung in Zukunft entwickeln könnte. Aus der Einteilung in ein voraussichtliches Wärmeversorgungsgebiet entsteht keine Pflicht für einen Gebäudeeigentümer eine bestimmte Wärmeversorgungsart tatsächlich zu nutzen und es entsteht auch keine Pflicht für die Stadt Wasserburg oder Dritte, wie zum Beispiel Fernwärmenetzbetreiber, eine bestimmte Wärmeversorgungsart tatsächlich bereitzustellen (§ 18 Wärmeplanungsgesetz). Gebäudeeigentümer bleiben für die Einhaltung der Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes selbst verantwortlich. Für konkrete Aussagen zur Entwicklung von Fernwärmenetzen oder der Verfügbarkeit von Wasserstoff müssen mögliche separate Untersuchungen und Machbarkeitsstudien nach der kommunalen Wärmeplanung abgewartet werden.

Prognostizierte Entwicklung des Endenergieverbrauchs und der daraus resultierenden Treibhausgasemissionen

Betrachtet werden im Zielszenario zunächst wegen der überschaubareren Energiemengen die Endenergieverbräuche von Gewerbe, Einzelhandel, öffentlichen Einrichtungen, privaten Haushalten und der Industrie exklusive der Verbräuche der Firma Meggle.

Das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 (Bayerisches Klimaschutzgesetz) kann entsprechend der aktuellen Prognose voraussichtlich nur unzureichend erfüllt werden. Für Wasserburg wird ein Rückgang des Wärme-Endenergiebedarfs bis 2040 um 27 % angenommen und neu geschaffene Wärmenetze würden 40 % zur Versorgung beitragen. Bei dieser angenommenen Entwicklung würden aber noch immer rund 12.000 t CO2-Äuivalente an Treibhausgasen emittiert. Wollte man dies kompensieren, müssten rund 1.200 bis 2.000 ha Wald aufgeforstet und dauerhaft erhalten werden oder 340 bis 480 ha landwirtschaftlich intensiv genutzte Moorfläche einer Renaturierung zugeführt werden. Die Gemeindefläche von Wasserburg am Inn beträgt 1.880 ha. (Quellen z.B.: https://www.dehst.de/DE/Themen/Klimaschutzprojekte/Natuerlicher-Klimaschutz/Moore/moore_node.html, https://www.wald.de/waldwissen/wie-viel-kohlendioxid-co2-speichert-der-wald-bzw-ein-baum/)

Die vollständige Präsentation des Zielszenarios hier als PDF-Datei.

Sie haben Fragen?

Bei allgemeinen Fragen und Auskünften zur kommunalen Wärmeplanung steht Ihnen die Stadtverwaltung unter klimaschutz(@)wasserburg.de oder telefonisch unter 08071 105-91 gerne zur Verfügung.

Sollten Sie spezifische Fragen wegen eines anstehenden Heizungswechsels oder einer Beratung zur Gebäudesanierung haben, können Sie sich unter www.wasserburg.de/energieberatung über das zur Verfügung stehende Beratungsangebot in der Stadt informieren oder gleich einen Termin bei der Verbrauchzentrale im BürgerBahnhof vereinbaren. Fragen Sie z.B. direkt nach einer Vor-Ort-Beratung durch einen Energieberater bei Ihnen zu Hause. Für einen geringen Eigenanteil in Höhe von 40 € erhalten Sie eine wertvolle Analyse Ihres Eigenheims sowie einen Kurzbericht mit den Ergebnissen und Handlungsempfehlungen für Ihre persönliche Wärmewende.

Gefördert im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative

Die Wärmeplanung Wasserburgs wird über die Kommunalrichtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative durch den Bund gefördert (Förderkennzeichen 67K28610). Die Förderquote beträgt 90 Prozent. Nähere Informationen zum Programm gibt es hier: www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zu Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.