Stadt Wasserburg am Inn

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Plakatierservice

an den städtischen Litfaßsäulen

Sie wollen Veranstaltungsplakate an den Wasserburger Litfaßsäulen aufhängen? Geben Sie diese einfach in der Touristinfo im Rathaus ab. Den Rest erledigt der städtische Plakatierservice für Sie!

Die Plakatierung erfolgt in der Regel wöchentlich. Abgabe der Plakate bitte bis zum Freitag der Vorwoche der gewünschten Plakatierung oder früher. Der Tag der Plakatierung variiert und ist insbesondere von den Witterungsverhältnissen (kein Regen, Frost) abhängig.

Es gibt insgesamt 11 Standorte:

  • Bahnhof Reitmehring
  • Bushaltestelle Gabersee
  • Bahnhofsplatz
  • vor Parkhaus Überfuhrstraße
  • Fußgängerüberweg Ledererzeile
  • Durchgang Schlachthausstraße Heisererplatz
  • Herrengasse
  • Parkplatz am Gries / Landwehrstraße
  • vor Parkhaus Kellerstraße
  • Watzmannstraße Ecke Brunhuberstraße
  • Badria-Parkplatz

Abgabe der Plakate

Die Plakate bitte in der Touristinfo im Rathaus abgeben.

Für die Plakatierung wird ein Unkostenbeitrag von 10 Euro (inkl. MwSt.) erhoben, der bei der Abgabe zu entrichten ist.

Eine Plakatierung ist nur für Veranstaltungen im Stadtgebiet von Wasserburg möglich. Wenn ausreichend Platz zur Verfügung steht, können auch Plakate aus Nachbarorten angenommen werden, die unmittelbar an das Stadtgebiet angrenzen.

Pro Standort wird ein Plakat geklebt. Die Plakate hängen nach Möglichkeit bis zum Veranstaltungstermin. Es besteht allerdings nur Anspruch auf eine 1-wöchige Plakatierung. Die Stadt behält sich vor, Plakate aus Platzgründen früher zu überkleben oder den Zeitpunkt des Aushangs bei sehr frühzeitiger Abgabe zu verschieben. Aus Platzgründen sind grundsätzlich nur Plakate mit einer Größe bis DIN A2 möglich.

Die Stadt behält sich vor, den Aushang von Plakaten abzulehnen, z.B. Verkaufsveranstaltungen.

Plakate für politische Veranstaltungen sind an den Litfaßsäulen nicht möglich. Stattdessen kann über das Bau- und Umweltamt eine Sondernutzungserlaubnis für sogenannte „Dreieckständer“ beantragt werden. Für Parteienwerbung im Vorfeld von Wahlen gilt eine gesonderte Regelung.

Banner

Veranstaltungen können auch durch Banner (3 x 1 Meter) an der Rampe Münchner Straße (stadteinwärts) und der Fußgängerbrücke Rosenheimer Straße (stadtein- und auswärts) beworben werden. Hierfür ist beim Bau- und Umweltamt eine gebührenpflichtige Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.

Werbetafeln WFV

An den Stadtzufahrten gibt es zudem vier ortsfeste Werbetafeln des Wirtschafts-Förderungs-Verbandes.

Weitere Informationen

Sie haben Fragen?

Amt für Öffentlichkeitsarbeit
der Stadt Wasserburg a. Inn
Zimmer Nr. 13, 1. OG
Marienplatz 2
83512 Wasserburg a. Inn

Telefon: 08071 105-19
oeffentlichkeitsarbeit(@)wasserburg.de

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Termine

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