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Willkommen bei uns
in Wasserburg am Inn !
Rathaus
Marienplatz 2
83512 Wasserburg a. Inn
Lage im BayernAtlas anzeigen
Postanschrift:
Stadt Wasserburg a. Inn
Postfach 1680
83506 Wasserburg a. Inn
Haltestelle Stadtbus: Marienplatz
Zimmer-Nr. 13, 1. OG
Fax: 08071 105-70
oeffentlichkeitsarbeit(@)wasserburg.de
Das Aufgabengebiet Öffentlichkeitsarbeit ist Teil des Stadtmanagements
Montag | 08:00 - 12:30 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
---|---|---|
Dienstag | 08:00 - 12:30 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:30 Uhr | |
Donnerstag | 08:00 - 12:30 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:30 Uhr |
Das Amt für Soziales öffnet dienstags nur nach Terminvereinbarung
An Sonn- und Feiertagen sowie an Heiligabend und Silvester bleibt die Stadtverwaltung geschlossen. Am Faschingsdienstag und Kirchweihmontag ist nur bis 12.30 Uhr geöffnet.
Amtsblatt der Stadt Wasserburg a. Inn sind die Wasserburger Heimatnachrichten. Sie erscheinen alle 14 Tage und werden im Stadtgebiet an alle Haushalte verteilt.
Mehr Infos
Termine der Ausgaben und Redaktionsschlüsse, PDFs aller Ausgaben zum Herunterladen: Wasserburger Heimatnachrichten
BayernPortal: Amtsblatt, Amtliche Bekanntmachungen
Das Amt für Öffentlichkeitsarbeit ist federführend für die Redaktion und Administration aller städtischen Internetseiten sowie der (nicht öffentlichen) Intranetseiten zuständig.
Darunter fällt auch die Pflege des Veranstaltungskalenders
Termine können Sie über das Feld "Veranstaltung eintragen" online direkt im Kalender melden.
Die Stadt Wasserburg lädt einmal im Jahr alle Neubürgerinnen und Neubürger zu einem Empfang ins Rathaus. Alle jeweils im Vorjahr zugezogenen Personen erhalten hierzu eine persönliche Einladung.
Der Stadtbus Wasserburg wird federführend von der Fa. Hövels unter "Regie" der Stadt Wasserburg a. Inn betrieben. Die Stadt trägt die Betriebskosten, die durch Fahrgeldeinnahmen nicht gedeckt werden können.
Offizieller Aufgabenträger für den Regionalbus ist der Landkreis Rosenheim bzw. die Rosenheimer Verkehrsgesellschaft.
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Plakatanschläge für Veranstaltungen sind innerhalb des Stadtgebiets auf öffentlichen Flächen nur an den Litfaßsäulen der Stadt Wasserburg a. Inn möglich. Die Stadt betreibt hierfür einen Plakatierservice. Plakate können in der Touristinfo abgegeben werden.
Plakatanschläge für politische Veranstalten können an formell festgelegten Standorten grundsätzlich auch durch sogenannte Dreieckständer beworben werden. Hierzu ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich, die beim Bau- und Umweltamt beantragt werden kann.
Mehr Infos
Das Amt betreibt die Öffentlichkeitsarbeit für die Stadt Wasserburg a. Inn und deren Einrichtungen oder unterstützt einzelne Fachbereiche hierbei.
Die Stadt Wasserburg a. Inn ist für die Grundschule Wasserburg, die Grundschule Reitmehring und die Mittelschule Wasserburg Schulaufwandsträger und damit auch für die Schülerbeförderung zuständig. Für die weiterführenden Schulen (insbesondere Realschule und Gymnasium) ist das Landratsamt Rosenheim verantwortlich.
Einen gesetzlichen Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten ("Beförderungsberechtigung") haben entsprechend der Schülerbeförderungsverordnung grundsätzlich alle Schüler/-innen, deren Schulweg
Die Prüfung des Anspruchs und ggf. die Bestellung des Bustickets erfolgt automatisch durch die Stadt mit Unterstützung der Schulverwaltung.
Für die Bestellung von MVV-Jahreskarten (365-Euro-Ticket oder D-Ticket) wird ein digitales Foto benötigt.
Hier geht´s zum Online-Formular für den Foto-Upload
Bitte geben Sie beim Upload die Schülernummer mit an, die per Briefpost oder direkt von der Schule/Stadt mitgeteilt wurde, sofern ihr Kind einen Anspruch hat.
Ein 365-Euro-Ticket oder ein D-Ticket werden in Form einer elektronischen Chipkarte ausgestellt, auf der die Daten gespeichert werden. Bitte beim Aufbewahren der Karte darauf achten, dass diese keinem Magnetfeld ausgesetzt wird.
Die Chipkarte gilt zunächst für ein Schuljahr und wird ggf. jeweils für weitere Schuljahre verlängert. Für die Gültigkeit sind ausschließlich die gespeicherten Daten relevant und nicht das aufgedruckte Gültigkeitsdatum! Fahren mit einer gesperrten Karte führt bei Kontrollen sofort zu einem erhöhten Beförderungsentgelt.
Wichtig: Ein Wechsel der Wohnanschrift ist der Schule sofort mitzuteilen, weil der Beförderungsanspruch dann erneut geprüft werden muss. Bei einem Wegfall des Beförderungsanspruches oder bei Schulaustritt ist die Jahreskarte unverzüglich abzugeben. Wird die Karte unberechtigterweise weiter genutzt, werden entstandene Beförderungskosten in Rechnung gestellt.
Mehr Infos
BayernPortal: Schülerbeförderung; Durchführung
BayernPortal: Schülerbeförderung; Beantragung der Kostenfreiheit des Schulweges
Die Stadt Wasserburg pflegt offizielle Partnerschaften mit Vincennes (USA) und Cugir (Rumänien).
Mehr Infos
Aufgabe des Radverkehrsbeauftragten ist die Stärkung des Radverkehrs. Die Belange des Radverkehrs sollen stärker in den Fokus der Öffentlichkeit, der Politik und der Verwaltung rücken, ohne dabei andere Verkehrsarten aus den Augen zu verlieren. Das Aufgabengebiet umfasst die Umsetzung und Begleitung von Maßnahmen und Projekten zur Förderung des Radverkehrs. Als Radverkehrsbeauftragter ist er auch Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger in Sachen Radverkehr.
Das Amt für Öffentlichkeitsarbeit pflegt u.a. die Adressliste der örtlichen Vereine und lädt alljährlich zu einem "Treffen der Vereine" ein.
Mehr Infos
Vereinsliste mit Formular zur Meldung von Vereinen
BayernPortal: Vereinswesen; Vereinsförderung
Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration: Bürgerliches Engagement & Ehrenamt
Landesnetzwerk für Bürgerschaftliches Engagement (LBE): Vereinswiki
Stadt Wasserburg a. Inn
Marienplatz 2
83512 Wasserburg a. Inn
Telefon: +49 (0) 8071 105-0
info(@)wasserburg.de
Touristinfo, Stadt Wasserburg a. Inn
Marienplatz 2
83512 Wasserburg a. Inn
Telefon: +49 (0) 8071 105-22
touristik(@)wasserburg.de
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