Stadt Wasserburg am Inn

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Wasserburg>>Pass

Was ist der WasserburgPass?

Die Stadt Wasserburg a. Inn bietet Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen eine Vielzahl von Vergünstigungen.

Der WasserburgPass ist eine freiwillige Leistung der Stadt Wasserburg a. Inn im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf bestimmte Leistungen besteht nicht.

Die Hilfen durch den WasserburgPass sind nachrangig zu allen gesetzlich verankerten Hilfen.

Wer kann einen WasserburgPass beantragen?

EINKOMMENSUNABHÄNGIG:

  • wenn Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Wohngeld- oder Asylbewerberleistungsgesetz bezogen werden
  • bei Schwerbehinderung eines Kindes

EINKOMMENSABHÄNGIG

mit Einkommensnachweisen, wenn das Gesamteinkommen folgende Grenzen nicht übersteigt:
(Stand 01.01.2024)

Haushalte ohne Kinder:

Einzelperson: 33.000 €       
Rentner/Pensionäre: 27.000 €
jede weitere Person im Haushalt 6.000 €

Haushalte mit Kinder:

 1 Elternteil 2 Elternteile
1 Kind39.000,- Euro44.000,- Euro
2 Kinder45.000,- Euro50.000,- Euro
3 Kinder51.000,- Euro56.000,- Euro
jedes weitere Kind6.000,- Euro6.000,- Euro

Schwerbehinderte über 18 Jahre sind als Einzelperson berechtigt, sofern ihr Einkommen die für einen Elternteil mit einem Kind gültigen Einkommensgrenzen nicht übersteigt.

Zusätzliche Infos finden Sie in den Richtlinien zum Wasserburg>>Pass

Welche Vergünstigungen gibt es?

Säuglingspflege- und Elternkurse

Die Teilnahme an Säuglingspflege- oder Elternkursen von Geburtskliniken, Hebammen oder anerkannten Trägern wird mit 50 % der tatsächlichen Kosten, maximal 50 € bezuschusst.

Geburts- und Sterbeurkunden, Ausweisdokumente

Die Gebühr für Folgeurkunden wird zu 50 % erstattet, wenn die Erstausstellung der Urkunde durch das Standesamt Wasserburg a. Inn erfolgt ist.

Die Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen und Kinderreisepässen werden zu 50 % erstattet.

Mittagsverpflegung an Kindertagesstätten, Schulen und Horten

Bei Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung an Kindertagesstätten, Schulen und Horten kann ein Zuschuss in Höhe von 50 % der tatsächlichen Kosten beantragt werden, soweit die Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung bzw. vom Träger der Einrichtung angeboten wird.

Mittagsbetreuung und Hausaufgabenbetreuung

Für die Teilnahme an Mittags- bzw. Hausaufgabenbetreuungsangeboten an Kindertagesstätten, Horten und Schulen kann ein Zuschuss zum Eigenanteil in Höhe von 50 % beantragt werden.

Lernförderung

Soweit schulisch organisierte Förderangebote nicht ausreichen, kann ein Zuschuss zu den Kosten einer geeigneten außerschulischen Lernförderung in Höhe von 50 % der tatsächlichen Kosten, maximal 100 €  pro Schuljahr beantragt werden. Die Erforderlichkeit und Geeignetheit der Maßnahme muss durch die Schule bestätigt werden.

Schulausflüge und Klassenfahrten

Für eintägige Schulausflüge bzw. mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen kann ein Zuschuss in Höhe von 50 %, maximal jedoch 100 € pro Kind und Jahr beantragt werden.

Jugendferienprogramm

Für maximal 5 Veranstaltungen des Wasserburger Ferienprogramms pro Jahr (einschließlich Winterferienprogramm) wird bei Vorlage des WasserburgPasses bei der Anmeldung eine Ermäßigung in Höhe von 50 % für Angebote der Stadt Wasserburg a. Inn gewährt.

Ferienbetreuung

Für die Teilnahme an Ferienbetreuungsangeboten von Kindertagesstätten, Horten, Schulen oder Einrichtungen anderer freigemeinnütziger Träger in Wasserburg a. Inn und kann ein Zuschuss zum Eigenanteil in Höhe von 50 % beantragt werden.

Bibliothek

Befreiung von der Jahresgebühr der Bibliothek Wasserburg.

Die Gebühr für Kindergeburtstage wird um 50 % ermäßigt (maximal 30 €).

Volkshochschule

Für maximal zwei Kurse pro Jahr kann nach Vorlage einer Bestätigung der Volkshochschule Wasserburg über die erfolgte Teilnahme ein Zuschuss zu Kursgebühren in Höhe von 25 % (maximal 100 € pro Jahr) beantragt werden.

Musikunterricht

Zu den Unterrichtsgebühren (einschließlich Bläserklassen) kann ein Zuschuss in Höhe von 25 % für ein Instrument beantragt werden. Diese Regelung gilt für die Stadtkapelle Wasserburg und alle Wasserburger Musikschulen.

Der Stundensatz für Unterricht außerhalb des Musikpädagogischen Instituts wird auf den durchschnittlichen Stundensatz für Unterricht am Musikpädagogischen Institut begrenzt.

Tanz- und Malunterricht

Für Kurse im Tanzstudio Belacqua sowie bei Wasserburger Malschulen kann ein Zuschuss zu den Kursgebühren in Höhe von 25 % beantragt werden.

Vereinsbeiträge und Veranstaltungen

Zu den Mitgliedsbeiträgen gemeinnütziger Vereine kann ein Zuschuss in Höhe von 50 % beantragt werden (maximal 100 € pro Jahr).

Zusätzlich wird der Beitrag zum VdK mit 50 % bezuschusst.

Zu den Teilnahmegebühren an Veranstaltungen (einschließlich Fahrten) gemeinnütziger Vereine bzw. Institutionen kann ein Zuschuss von 50 % (maximal 100 €) beantragt werden.

Freier Eintritt für Museen

in Trägerschaft der Stadt Wasserburg a. Inn

Ermäßigter Eintritt

... bei den Wasserburger Rathauskonzerten

... bei Konzerten des Wasserburger Bach-Chors

... im Theater Wasserburg (10 €)

Öffentlicher Personennahverkehr

Seit 01.01.2024 werden Zeitkarten im Monats- oder Jahresabo mit 15,00 Euro pro Monat bezuschusst. Das können z.B. sein: Deutschlandticket, IsardCard, IsarCard9Uhr, IsarCard65, MVV-Monatskarten im Ausbildungstarif I oder II, 365-Euro-Ticket.

Keine Bezuschussung ist möglich für das vergünstigte Deutschlandticket (Ermäßigungsticket Bayern für 29 Euro).

Die Erstattung kann maximal zwei Mal pro Jahr beantragt werden. Das Erstattungsverfahren wird noch festgelegt. Bitte Belege und Nachweise über den Kauf aufbewahren, z.B. Tickets im Original, Buchungsbestätigungen, Kontoauszüge etc.

Die IsarCardS ist im Landkreis Rosenheim derzeit nicht erhältlich.

Wasserburger Autoteiler

50 % Ermäßigung auf den Monatsbeitrag und Beteiligung an der Einlage in Höhe von 500 € bei den Wasserburger Autoteilern e.V.

Verhütungsmittel

Gegen Vorlage eines fachärztlichen Rezepts sowie einer Quittung werden die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel in Höhe von 25 % (maximal 100 € pro Jahr) bezuschusst.

Zuzahlungsbefreiung bei Krankenkassen

Bei Vorlage des Befreiungsausweises für Zuzahlungen bei der Krankenkasse wird ein Zuschuss von 50 € pro Jahr gewährt.

BADRIA und Schwimmbad Reitmehring

50 % Ermäßigung auf Einzelpreise und Familienkarte im Bade-, Sport- und Freizeitzentrum BADRIA und im Schwimmbad Reitmehring.

50 % Ermäßigung für Kindergeburtstage (maximal 50 €).

Wildpark und Waldseilgarten Oberreith

50 % Ermäßigung auf die Eintrittspreise für den Wildpark und Waldseilgarten Oberreith.


Zusätzliche Infos finden Sie in den Richtlinien zum Wasserburg>>Pass

Wo kann der WasserburgPass beantragt werden?

Der WasserburgPass wird nur auf Antrag bei der Stadtverwaltung ausgestellt.

Amt für Soziales
Rathaus, Zimmer Nr. 14
Marienplatz 2, 83512 Wasserburg a. Inn
Telefon 08071 105-14 oder 105-15
familienpass(@)wasserburg.de

Ansprechpartner und Öffnungszeiten


Richtlinien zum WasserburgPass

Antrag auf Ausstellung eines WasserburgPass

Weitere Informationen

Sie haben Fragen?

Amt für Soziales
der Stadt Wasserburg a. Inn
Zimmer Nr. 14, 1. OG
Marienplatz 2
83512 Wasserburg a. Inn

Telefon: 08071 105-14 oder 105-15
sozialamt(@)wasserburg.de

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