Stadt Wasserburg am Inn

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Sanierungssatzung

Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Nr. 6 „Halbinsel Wasserburg a. Inn“

Vom 11. November 2021

Auf Grund von § 142 Abs. 3 Satz 1 und § 162 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert mit Gesetz vom 14. Juni 2021 (BGBl I S. 1802) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74) erlässt die Stadt Wasserburg a. Inn folgende Satzung:


§ 1 Festlegung des Sanierungsgebietes

(1) Im Bereich der Halbinsel von Wasserburg a. Inn liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen verbessert oder umgestaltet werden. Das insgesamt 48 ha umfassende Gebiet wird hiermit als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Bezeichnung „Halbinsel Wasserburg a. Inn“

(2) Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke der im Lageplan M 1 : 2000, gefertigt vom Stadtbauamt Wasserburg a. Inn abgegrenzten Fläche. Der Lageplan ist als Bestandteil dieser Satzung als Anlage beigefügt.

§ 2 Verfahren

Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren (§ 142 Abs. 4 BauGB) durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften (§§ 152 bis 156a BauGB) finden keine Anwendung.

§ 3 Genehmigungspflichten

Die Vorschriften des § 144 BauGB werden gem. § 142 Abs. 4 Halbsatz 2 BauGB insgesamt ausgeschlossen.

§ 4 Frist für die Sanierung

Gem. § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB wird als Frist, innerhalb derer die Sanierung durchgeführt werden soll, 15 Jahre ab dem Tag der Bekanntmachung der Satzung festgelegt.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Satzung wird gem. § 143 Abs. 1 mit der ortsüblichen Bekanntmachung rechtsverbindlich (§ 143 Abs. 1) BauGB.

Gleichzeitig treten gem. 162 Abs. 2 BauGB folgende Sanierungssatzungen außer Kraft:

Sanierungssatzung „Realschule“ vom 29.03.1979
Sanierungssatzung „Spital“ vom 29.03.1979
Sanierungssatzung „Altstadt vom 23.09.1992
Sanierungssatzung „Kellerstraße“ vom 21.04.1998
Sanierungssatzung „Überfuhrstraße vom 05.12.2003

Wasserburg a. Inn, 11. November 2021
STADT WASSERBURG A. Inn

Michael Kölbl
1. Bürgermeister

Bekanntmachung in den Wasserburger Heimatnachrichten 20/2021 vom 19.11.2021.