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Willkommen bei uns
in Wasserburg am Inn !
An Silvester (31.12.) und an Neujahr (01.01.) ist in der Altstadt verboten, „Böller“ (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 mit ausschließlicher Knallwirkung) abzubrennen. Das Verbot gilt für die gesamte Altstadt innerhalb der Innschleife einschließlich der Innbrücke (im Plan farbig hinterlegte Fläche).
Darüber hinaus gibt es auch ein gesetzliches Verbot auf Grundlage der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Demnach ist das Abbrennen jeglicher pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie von besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten.
der Stadt Wasserburg a. Inn
Zimmer Nr. 16, 1. OG
Marienplatz 2
83512 Wasserburg a. Inn
Telefon: 08071 105-16
ordnungsamt(@)wasserburg.de