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Sperrzeitverordnung

Seit 2016 gibt es für den Altstadtbereich insbesondere aus Lärmschutzgründen eine Sperrzeitverordnung. 2018 und 2024 wurde die Sperrzeitverordnung angepasst und die Sperrzeiten dabei jeweils reduziert.

Seit 01.01.2024 gilt für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten folgende Sperrzeit:

  • montags bis donnerstags von 2:00 Uhr bis 6:00 Uhr.
  • freitags, samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen, sowie am Rosenmontag und am Faschingsdienstag von 5:00 Uhr bis 6:00 Uhr.

Die Sperrzeit kann auf Antrag im Einzelfall reduziert werden.

Rechtliche Grundlage

Rechtsgrundlage ist die Verordnung zur Regelung der Sperrzeit von Gaststätten und Vergnügungsstätten der Stadt Wasserburg a. Inn.

Sperrzeitverordnung herunterladen
 

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