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Willkommen bei uns
in Wasserburg am Inn !
Seit 2016 gibt es für den Altstadtbereich insbesondere aus Lärmschutzgründen eine Sperrzeitverordnung. 2018 und 2024 wurde die Sperrzeitverordnung angepasst und die Sperrzeiten dabei jeweils reduziert.
Seit 01.01.2024 gilt für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten folgende Sperrzeit:
Die Sperrzeit kann auf Antrag im Einzelfall reduziert werden.
Rechtsgrundlage ist die Verordnung zur Regelung der Sperrzeit von Gaststätten und Vergnügungsstätten der Stadt Wasserburg a. Inn.