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Sperrzeitverordnung

Seit 2016 gibt es für den Altstadtbereich insbesondere aus Lärmschutzgründen eine Sperrzeitverordnung. Ende 2018 wurde die Sperrzeit angepasst und vor allem am Wochenende wieder deutlich verkürzt.

Seit 22.12.2018 gilt für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten grundsätzlich folgende Sperrzeit:

  • montags bis freitags von 2.00 Uhr bis 6.00 Uhr
  • samstags, sonntags sowie an gesetzlichen Feiertagen von 5.00 bis 6.00 Uhr 

Rechtliche Grundlage

Rechtsgrundlage ist die Verordnung zur Regelung der Sperrzeit von Gaststätten und Vergnügungsstätten der Stadt Wasserburg a. Inn.

Sperrzeitverordnung herunterladen
 

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