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in Wasserburg am Inn !
der Stadt Wasserburg a. Inn
[Artikel vom 27.05.2026]
Vollzug des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) - Zweckvereinbarung zur Wasserversorgung von Grundstücken/Anwesen im Stadtgebiet Wasserburg durch den Zweckverband zur Wasserversorgung der Schonstetter Gruppe
Die zwischen dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Schonstetter Gruppe und der Stadt Wasserburg a. Inn geschlossene „Zweckvereinbarung zur Wasserversorgung von Grundstücken/Anwesen im Stadtgebiet Wasserburg“ wurde vom Landratsamt Rosenheim mit Schreiben vom 27.03.2026, 8632.01-0004-001-0006 bzw. Az. 8632.01-0004-001-007, gemäß Art. 12 Abs. 2 KommZG rechtsaufsichtlich genehmigt und im Amtsblatt für den Landkreis Rosenheim Nr. 08 vom 24.04.2026 amtlich bekannt gemacht.
Der Wortlaut der vorgenannten Zweckvereinbarung ist nachstehend abgedruckt:
Zweckvereinbarung
zwischen dem
Zweckverband zur Wasserversorgung der Schonstetter Gruppe
(vertreten durch den Verbandsvorsitzenden Georg Reinthaler)
und
der Stadt Wasserburg a. Inn
(vertreten durch den Ersten Bürgermeister Michael Kölbl)
zur Wasserversorgung von Grundstücken/Anwesen im Stadtgebiet Wasserburg
gemäß Art. 2 und 7 ff. des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG).
§ 1
Aufgabe
Die Stadt Wasserburg a. Inn überträgt dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Schonstett Gruppe die Wasserversorgung der Grundstücke/Anwesen Langwied 1 und Weikertsham 10a.
Die Lage der vorgenannten Grundstücke ist aus beiliegendem Plan ersichtlich, der Bestandteil dieser Zweckvereinbarung ist.
§ 2
Befugnisse
Die für eine sachgerechte Erfüllung der in § 1 festgelegten Aufgaben erforderlichen Befugnisse, einschließlich der Satzungshoheit nach Art. 23, 24 Abs.1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern –GO- und des Art. 2 des Kommunalabgabengesetzes –KAG- werden dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Schonstetter Gruppe übertragen.
Die Wasserabgabe richtet sich nach der jeweils gültigen, im Amtsblatt des Landkreises Rosenheim bekannt gemachten, Fassung der Wasserabgabesatzung (aktuell WAS vom 23.07.2025; veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreis Rosenheim, Nr. 8 vom 29.08.2025) und der Beitrags- und Gebührensatzung (aktuell BGS/WAS vom 23.07.2025; veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreis Rosenheim, Nr. 8 vom 29.08.2025) des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Schonstetter Gruppe. Die beiden vorgenannten Satzungen bzw. die aktuellen Änderungssatzungen stehen auf der Internetseite des Zweckverbandes (www.wzv-Schonstett.de) zur Einsicht zur Verfügung.
§ 3
Betrieb der notwendigen Anlagen
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Schonstett Gruppe betreibt die Wasserversorgung für die in § 1 genannten Anwesen zu denselben Bedingungen wie im eigenen Hoheitsbereich (vgl. § 4 der Verbandssatzung).
§ 4
Dauer, Kündigung, Auseinandersetzung
(1) Diese Zweckvereinbarung wird auf die Dauer von 20 Jahren geschlossen.
(2) Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Jahres vorher gekündigt wird. Die Kündigung muss schriftlich erklärt und begründet werden.
(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund und das besondere Kündigungsrecht des Art. 16 Abs. 2 KommZG bleiben unberührt. Absatz 2 gilt entsprechend.
(4) Wird die Zweckvereinbarung aufgehoben, so haben die Beteiligten eine Auseinandersetzung anzustreben, die eine ordnungsgemäße Wasserversorgung der betroffenen Grundstücke gewährleistet.
§ 5
Inkrafttreten
Die Zweckvereinbarung tritt am Tage nach der amtlichen Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Rosenheim in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Zweckvereinbarung vom 04.09.2006/13.09.2006 (genehmigt mit LRA-Schreiben vom 27.09.2006, Az: II/1-863), sowie die Zweckvereinbarung vom 01.03.1996/10.03.1996 (genehmigt mit LRA-Schreiben vom 13.02.1997, Az: II/1B-050/863) außer Kraft.
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Zweckverband zur Wasserversorgung gez. |
Stadt Wasserburg a. Inn gez. |
Wasserburg a. Inn, den 18.05.2026
Stadt Wasserburg a. Inn
Bastian Wernthaler
1. Bürgermeister
Die ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Wasserburg a. Inn ist die Veröffentlichung im Amtsblatt, den Wasserburger Heimatnachrichten
des Stadtrats und seiner Ausschüsse finden Sie im Sitzungskalender
Informationen zu Vergabeverfahren finden Sie hier