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Willkommen bei uns
in Wasserburg am Inn !
der Stadt Wasserburg a. Inn
[Artikel vom 18.02.2026]
Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 29.01.2026 den Haushalt 2026 der Heiliggeist-Spitalstiftung beschlossen. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und wird nachstehend zur Erlangung der Rechtswirksamkeit amtlich bekannt gemacht:
Haushaltssatzung der Heiliggeist-Spitalstiftung Wasserburg a. Inn für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund von Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Heiliggeist-Spitalstiftung folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt;
er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.184.900,00 Euro
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 588.800,00 Euro
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Wasserburg a. Inn, 17.02.2026
STADT WASSERBURG A. INN
Michael Kölbl
1. Bürgermeister
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Heiliggeist-Spitalstiftung können gemäß Art. 65 Abs. 3 und Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung im Rathaus, Zimmer Nr. 21 zu den allgemeinen Geschäftszeiten der Stadtverwaltung oder im Internet unter www.wasserburg.de eingesehen werden.
Die ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Wasserburg a. Inn ist die Veröffentlichung im Amtsblatt, den Wasserburger Heimatnachrichten
des Stadtrats und seiner Ausschüsse finden Sie im Sitzungskalender
Informationen zu Vergabeverfahren finden Sie hier