Stadt Wasserburg am Inn

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Amtliche Bekanntmachungen

der Stadt Wasserburg a. Inn

Haushaltssatzung der Heiliggeist-Spitalstiftung Wasserburg a. Inn

[Artikel vom 18.02.2026]

Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 29.01.2026 den Haushalt 2026 der Heiliggeist-Spitalstiftung beschlossen. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und wird nachstehend zur Erlangung der Rechtswirksamkeit amtlich bekannt gemacht:

Haushaltssatzung der Heiliggeist-Spitalstiftung Wasserburg a. Inn für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund von Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Heiliggeist-Spitalstiftung folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt;

er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.184.900,00 Euro

und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 588.800,00 Euro
ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.

§ 5

Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Wasserburg a. Inn, 17.02.2026
STADT WASSERBURG A. INN

Michael Kölbl
1. Bürgermeister

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Heiliggeist-Spitalstiftung können gemäß Art. 65 Abs. 3 und Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung im Rathaus, Zimmer Nr. 21 zu den allgemeinen Geschäftszeiten der Stadtverwaltung oder im Internet unter www.wasserburg.de eingesehen werden.

Weitere Informationen

Mitteilungsblatt

Die ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Wasserburg a. Inn ist die Veröffentlichung im Amtsblatt, den Wasserburger Heimatnachrichten

Tagesordnungen

des Stadtrats und seiner Ausschüsse finden Sie im Sitzungskalender

Ausschreibungen

Informationen zu Vergabeverfahren finden Sie hier