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Willkommen bei uns
in Wasserburg am Inn !
der Stadt Wasserburg a. Inn
[Artikel vom 21.01.2026]
Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge
Das Landratsamt Rosenheim hat die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags sowie für die Wahl des Landrats im Amtsblatt Nr. 2/26 des Landkreises Rosenheim bekannt gemacht (§ 51 Abs. 1 Satz 1 GLKrWO).
Wahlvorschläge zu Landkreiswahlen sind auch von jeder Gemeinde bekannt zu geben (§ 51 Abs. 1 Satz 2 GLKrwO). Die Bekanntgabe ist von der förmlichen Bekanntmachung nach § 98 GLKrWO zu unterscheiden und hat lediglich informierenden Charakter (Nr. 91 GLKrWBek).
Amtsblatt Nr. 2/26 lesen:
Die ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Wasserburg a. Inn ist die Veröffentlichung im Amtsblatt, den Wasserburger Heimatnachrichten
des Stadtrats und seiner Ausschüsse finden Sie im Sitzungskalender
Informationen zu Vergabeverfahren finden Sie hier