Stadt Wasserburg am Inn

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Amtliche Bekanntmachungen

der Stadt Wasserburg a. Inn

Wahl des Kreistags und des Landrats

[Artikel vom 21.01.2026]

Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge

Das Landratsamt Rosenheim hat die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags sowie für die Wahl des Landrats im Amtsblatt Nr. 2/26 des Landkreises Rosenheim bekannt gemacht (§ 51 Abs. 1 Satz 1 GLKrWO).

Wahlvorschläge zu Landkreiswahlen sind auch von jeder Gemeinde bekannt zu geben (§ 51 Abs. 1 Satz 2 GLKrwO). Die Bekanntgabe ist von der förmlichen Bekanntmachung nach § 98 GLKrWO zu unterscheiden und hat lediglich informierenden Charakter (Nr. 91 GLKrWBek).

Amtsblatt Nr. 2/26 lesen:

 

Weitere Informationen

Mitteilungsblatt

Die ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Wasserburg a. Inn ist die Veröffentlichung im Amtsblatt, den Wasserburger Heimatnachrichten

Tagesordnungen

des Stadtrats und seiner Ausschüsse finden Sie im Sitzungskalender

Ausschreibungen

Informationen zu Vergabeverfahren finden Sie hier