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Amtliche Bekanntmachungen

der Stadt Wasserburg a. Inn

Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten

[Artikel vom 17.12.2025]

Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten für die Wahl

  • des Stadtrats,
  • der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters
  • des Kreistags
  • der Landrätin oder des Landrats

am Sonntag, 8. März 2026

1.
Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich die Wahlberechtigten ab dem Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens bis Montag, den 19. Januar 2026 (48. Tag vor dem Wahltag), 12 Uhr, mit Familienname, Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen.

2.
Es besteht folgende Eintragsmöglichkeit:

Anschrift des Eintragungsraums

Stadt Wasserburg a. Inn
Bürgerbüro
Marienplatz 2
83512 Wasserburg a. Inn

Eingang über Herrengasse

Eintragungszeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch:
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag:
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

Zusätzlich: 
Montag, 12.01.2026 von 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Samstag, 17.01.2026 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Das Bürgerbüro ist barrierefrei zugänglich

3.
Wenn mehrere Eintragungsräume eingerichtet sind, können sich die Wahlberechtigten in jedem Eintragungsraum in der Stadt oder am Sitz der Verwaltungsgemeinschaft eintragen.

4.
Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Wer glaubhaft macht, wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage zu sein, einen Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist an Eides statt zu versichern, dass diese Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen. Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben. Eintragungsscheine können schriftlich (auch per E-Mail) oder mündlich (nicht telefonisch) bei der Stadt oder der Verwaltungsgemeinschaft beantragt werden. Die Eintragung kann nicht brieflich erklärt werden.

5.
Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihren Identitätsausweis, oder ihren Reisepass vorlegen.

09.12.2025

Claudia Einberger,
Wahlleitung

Weitere Informationen

Mitteilungsblatt

Die ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Wasserburg a. Inn ist die Veröffentlichung im Amtsblatt, den Wasserburger Heimatnachrichten

Tagesordnungen

des Stadtrats und seiner Ausschüsse finden Sie im Sitzungskalender

Ausschreibungen

Informationen zu Vergabeverfahren finden Sie hier