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[Artikel vom 07.08.2026]
-- Pressemitteilung des Landratsamt Rosenheim vom 07.08.2026 --
Das Anzünden von Daxenfeuern ist im Landkreis Rosenheim ab sofort wieder möglich. Das Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung im Landratsamt Rosenheim hat das Verbot aufgehoben. Es war vor acht Tagen in Kraft gesetzt worden, weil zu diesem Zeitpunkt im Landkreis Rosenheim laut Waldbrandindexkarte des Deutschen Wetterdienstes meist die Gefahrenstufe 4 bestand, also hohe Waldbrandgefahr.
Hinweis:
Über das Portal "daxenfeuer.de" können Sie Nutz- und Brauchtumsfeuer für die Landkreise Rosenheim und Miesbach sowie für die Stadt Rosenheim melden. Die Meldung eines Nutz- und Brauchtumsfeuer dient ausschließlich als Information fu?r die Feuerwehr und stellt nicht automatisch eine Genehmigung der Gemeinde dar.
Helfen Sie mit Feuerwehreinsätze zu reduzieren, indem Sie geplante Feuer melden.
Amtsblatt der Stadt Wasserburg a. Inn sind die Wasserburger Heimatnachrichten