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Landrats-Stichwahl am 22. März 2026

[Artikel vom 10.03.2026]

Briefwahlunterlagen für die Stichwahl des Landrats
 
Am Sonntag, 22. März 2026, findet im Landkreis Rosenheim eine Stichwahl zur Landratswahl statt. Damit sind auch die wahlberechtigten Wasserburgerinnen und Wasserburger erneut zur Wahl aufgerufen.
 
Wählerinnen und Wähler, die bereits Briefwahl für die Kommunalwahl am 8. März 2026 beantragt hatten, bekommen die Briefwahlunterlagen mit Wahlschein automatisch zugestellt. Das gilt zumindest dann, wenn das entsprechende Häkchen bei der Beantragung gesetzt wurde. Bei über 3.300 Wahlberechtigten mit Hauptwohnsitz in Wasserburg ist das der Fall. Alle Wählerinnen und Wähler, die bei der Briefwahl-Beantragung das entsprechende Häkchen nicht gesetzt haben, erhalten eine neue Wahlbenachrichtigungskarte.

Wer Briefwahl ganz neu beantragen möchte, kann dies im Bürgerbüro der Stadt Wasserburg im Rathaus machen. Das ist spätestens bis Freitag, 20. März 2026, um 15 Uhr persönlich oder über eine Person mit entsprechender Vollmacht möglich.
 
Die Stimmzettel für die Stichwahl des Landrats sind noch in Druck und werden im Laufe dieser Woche geliefert. Die Briefwahlunterlagen können deshalb vsl. erst ab Freitag bei der Beantragung im Bürgerbüro gleich direkt mitgenommen werden. Auch der Versand der Briefwahlunterlagen ist voraussichtlich erst ab Freitag möglich.

Wer die Briefwahlunterlagen per Post zurück an die Stadt senden möchte, sollte unbedingt die Zustellzeiten der Post beachten. Das Zurückschicken kann bis zu vier Tage dauern! Das heißt, dass der Wahlbrief spätestens am Montag in einen (gelben) Briefkasten der Deutschen Post geworfen werden sollte. 

Wir empfehlen daher dringend, dass ab dem kommenden Dienstag die Briefwahlunterlagen am besten direkt im Rathaus abgegeben werden sollten. Die roten Briefkästen an den beiden Eingängen zum Rathaus werden regelmäßig geleert. Auch am Tag der Stichwahl werden die Briefkästen um 18 Uhr nochmals ausgeleert. In einem Wahllokal zur Urnenwahl können die Briefwahlunterlagen nicht abgegeben werden.

Eine Option ist auch, die roten Wahlbriefumschläge im Bürgerbüro nach der Abholung sofort wieder abzugeben. Im Bürgerbüro besteht die Möglichkeit, den Stimmzettel unter Wahrung des Wahlgeheimnisses auszufüllen.

Die Urnenwahl in den bekannten Wahllokalen findet am 22. März 2026 wieder von 8 bis 18 Uhr statt. Diesmal ist nur ein Stimmzettel auszufüllen und dabei nur eine Stimme zu vergeben.