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Tuchraub auf dem Inn

[Artikel vom 17.12.2025]

König Friedrich III. urteilt in der Streitsache zwischen Martein Schrag und der Landschranne in der Herrschaft Ettlingen (= Landgericht Ettling) und spricht diese von der Ladung nach Westfalen frei, Urkunde vom 10.07.1441. StadtA Wasserburg a. Inn, I1a1515 (Archivalie des Monats Dezember 2025)
König Friedrich III. urteilt in der Streitsache zwischen Martein Schrag und der Landschranne in der Herrschaft Ettlingen (= Landgericht Ettling) und spricht diese von der Ladung nach Westfalen frei, Urkunde vom 10.07.1441. StadtA Wasserburg a. Inn, I1a1515 (Archivalie des Monats Dezember 2025)

Im Historischen Lexikon ist ein neuer Beitrag des Historikers Dr. Christoph Gampert erschienen, der den Fall des auf dem Inn beraubten Tuchhändlers Martin Schrag und dessen Klage vor westfälischen Gerichten im 15. Jahrhundert darstellt:

Der Sachverhalt, der verhandelt wurde, kann aus den vorhandenen Urkunden rekonstruiert werden: Am ausführlichsten dargestellt wird er in einer Urkunde des bayerischen Hofmeisters Alban Closner aus dem Jahr 1447: Martin Schrag war mit seinen Waren aus Eichstätt nach Mühldorf gereist und wollte von dort elf Stück Tuch (aynlef tuech) in einem Schiff nach Wasserburg bringen lassen. Doch bei Königswart im Gericht Kling wurde ihm sein Gut abgenommen, was er daraufhin dem Rat und Richter zu Wasserburg klagte. Er konnte die Täter auch identifizieren und bat darum, sie gefangen zu nehmen, was aber nicht geschah. Auch Schreiben seines Herren, des Bischofs von Eichstätt, und des bayerischen Herzogs Ludwig VII. halfen nicht. Die Stadt Wasserburg hielt sich selbst für nicht zuständig, da Schrag keinen in der Stadt wohnenden Täter nennen konnte, gegen den sie Gewalt gehabt hätte. Schrag hingegen fühlte sich wohl nicht ernst genommen und versuchte nun, die Stadt Wasserburg zur Rechenschaft zu ziehen. Infolge kam der Fall bis an die westfälischen Vemegerichte, die von großer Bedeutung im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation waren. Auch König Friedrich III. selbst schaltete sich ein...

Mehr zu diesem spannenden Fall und zur spätmittelalterlichen Rechtsprechung erfahren Sie im Beitrag von:

Christoph Gampert, Tuchraub, publiziert am 17.12.2025 [=Tag der letzten Änderung(en) an dieser Seite]; in: Historisches Lexikon Wasserburg, URL: https://www.historisches-lexikon-wasserburg.de/Tuchraub (17.12.2025)
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