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Vorsicht bei kostenpflichtigen Verwaltungsdienstleistungen

[Artikel vom 26.01.2026]

Immer häufiger stoßen Bürgerinnen und Bürger im Internet auf professionell gestaltete Webseiten, die amtliche Formulare oder Verwaltungsleistungen anbieten. Dabei handelt es sich oftmals um private kostenpflichtige Drittanbieter, die den Eindruck erwecken, es handele sich um ein offizielles Angebot einer Behörde.

Diese Anbieter verlangen für ihre Dienstleistungen teilweise erhebliche Gebühren, die bei den zuständigen Behörden deutlich günstiger oder sogar kostenfrei angeboten werden. Abkassiert wird hier lediglich für das Übersenden eines Formulars. Die eigentliche Verwaltungsgebühr der zuständigen Kommune oder Behörde ist häufig nicht im Angebot enthalten und fällt sogar zusätzlich an.

Solche Angebote finden sich mittlerweile in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung. Beispiele sind etwa Urkundenbestellungen und Kirchenaustritte beim Standesamt oder Gewerbemeldungen. Die Webseiten sind oft so gestaltet, dass sie offiziellen Internetauftritten ähneln, was die Unterscheidung für Nutzerinnen und Nutzer erschwert.

Die Stadt Wasserburg a. Inn empfiehlt daher, vor der Nutzung entsprechender Online-Dienste genau zu prüfen, wer der Anbieter ist. Offizielle Angebote der Stadt sind direkt über www.wasserburg.de, das BayernPortal oder die BayernApp erreichbar. 

Für die meisten amtlichen Dienstleistungen fällt eine Gebühr im niedrigen zweistelligen Bereich an. Stutzig sollte man in jedem Fall bei höheren Gebühren werden. Ein Blick ins Impressum der Internetseite kann ebenfalls helfen, private Anbieter zu erkennen. Wer unsicher ist, sollte im Zweifel direkt bei der zuständigen Stelle nachfragen, um unnötige Kosten zu vermeiden.