Stadt Wasserburg am Inn

Seitenbereiche

Volltextsuche

Willkommen bei uns
in Wasserburg am Inn !

Seiteninhalt

Aktuelle Meldungen

Leitlinie schafft klare Regeln für den "Bauturbo"

[Artikel vom 28.07.2026]

Am 25. Juni 2026 wurde eine Leitlinie zur Umsetzung und Anwendung der §§36a und 246e Baugesetzbuch (BauGB) dem sogenannten "Bauturbo" beschlossen. Sie schafft Transparenz für Politik, Verwaltung, Öffentlichkeit und potenzielle Bauantragsstellende und legen fest, wie der sogenannte „Bauturbo“ konkret in Wasserburg umgesetzt wird. Ziel ist es, zusätzlichen Wohnraum schneller zu ermöglichen – ohne dabei eine geordnete Stadtentwicklung aus den Augen zu verlieren.
 
Mit der bundesweiten Gesetzesänderung (§§ 36a und 246e BauGB) erhalten Kommunen zeitlich befristet neue Möglichkeiten, Wohnungsbauvorhaben schneller zu genehmigen und in begründeten Fällen von bestehenden Festsetzungen abzuweichen. Die Stadt Wasserburg hat hierfür nun eigene Leitlinien beschlossen, die den Umgang mit diesen neuen Regelungen verbindlich festlegen.
 
Die Leitlinien sollen Bauantragstellenden frühzeitig Orientierung geben und gleichzeitig eine einheitliche und transparente Entscheidungsgrundlage für Verwaltung und Stadtrat schaffen. Dabei gilt weiterhin der Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“: Vorrang haben die Nachverdichtung bestehender Wohngebiete, die Schließung von Baulücken sowie die Umnutzung vorhandener Gebäude.
 
Die neuen Möglichkeiten bedeuten jedoch keinen Freifahrtschein für jedes Bauvorhaben. Der sogenannte „Bauturbo“ kommt ausschließlich für Wohnbauprojekte in geeigneten Bereichen infrage. Ausgeschlossen sind unter anderem Grünflächen, ökologische Schutzgebiete, der landwirtschaftliche Außenbereich sowie zentrale Gewerbeflächen. Auch künftig muss jedes Vorhaben mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar sein.
 
Ein wichtiger Bestandteil der Leitlinien ist zudem die verpflichtende Bauberatung vor der Antragstellung. Dadurch können Bauvorhaben frühzeitig abgestimmt, offene Fragen geklärt und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Je nach Vorhaben können außerdem städtebauliche Verträge erforderlich werden, beispielsweise die Kostenübernahme für nötige Anpassungen der Erschließung, Wasserrückhaltevermögen (z.B. Dachbegrünung) oder Nutzung nachhaltiger Energien.
 
Die Stadt macht zugleich deutlich, dass die Leitlinien keinen Anspruch auf eine Genehmigung begründen. Jeder Antrag wird weiterhin im Einzelfall geprüft. Die Leitlinien schaffen vielmehr einen klaren Rahmen dafür, wie die neuen gesetzlichen Möglichkeiten verantwortungsvoll genutzt werden können, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und gleichzeitig die Lebensqualität sowie das Stadtbild Wasserburgs zu erhalten.
 
Die Leitlinie ist zu finden unter: https://www.wasserburg.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=1001786