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in Wasserburg am Inn !
[Artikel vom 29.12.2025]
An Silvester (31.12.) und an Neujahr (01.01.) ist in der Altstadt verboten, „Böller“ (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 mit ausschließlicher Knallwirkung) abzubrennen. Das Verbot gilt für die gesamte Altstadt innerhalb der Innschleife einschließlich der Innbrücke (im Plan farbig hinterlegte Fläche).
Unabhängig davon besteht ein gesetzliches Verbot von Feuerwerken in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Alten- und Kinderheimen. Bei Verstößen gegen die Verbote drohen Bußgelder.
Grundsätzlich ist der Einsatz von Feuerwerkskörpern nur am 31.12. und am 01.01. erlaubt. Dabei ist zu beachten, dass nur in Deutschland zugelassene und freiverkäufliche Pyrotechnik von volljährigen Personen verwendet werden darf.
Nach dem Abbrennen auf öffentlichem Grund müssen Verpackungen und übriggebliebene Reste von Feuerwerkskörpern entsorgt werden. Das Liegenlassen von Abfällen ist ökologisch bedenklich, kann für Verkehrsteilnehmer/-innen ein Sicherheitsrisiko sein und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Pyrotechnik enthält Kunststoffe und chemische Verbindungen. Die Reste von Feuerwerkskörpern, insbesondere auch sogenannte Feuerwerksbatterien, dürfen wegen der problematischen Verbrennungsrückstände nicht in die Altpapiertonne geworfen werden. Die Abfälle sollten wegen der Brandgefahr zunächst feuersicher zwischengelagert werden und gehören dann in die Restabfalltonne.
Die Stadt Wasserburg bittet beim Einsatz von Feuerwerk generell um ein sorgsames und rücksichtvolles Miteinander.
Amtsblatt der Stadt Wasserburg a. Inn sind die Wasserburger Heimatnachrichten