- Das Parken von Fahrzeugen ist nur Fahrgästen gestattet, um mit den von hier aus verkehrenden öffentlichen Verkehrsmitteln (Bahnen und Busse) unmittelbar abzufahren und/oder zurückzukommen. Dies ist in geeigneter Weise, insbesondere bei der Ausfahrt auf Verlangen dem Kontrollpersonal der Stadt durch Vorlage der für diese Fahrten notwendigen Fahrausweise nachzuweisen. Bewahren Sie deshalb bitte Ihre Fahrausweise bis zum Verlassen der P+R-Anlage auf.
- Das Abstellen der Fahrzeuge ist nur für je einen Tag während der Betriebszeiten der an diesem Haltpunkt verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittel (ca. 4 Uhr morgens bis 2 Uhr morgens am Folgetag) gestattet.
- Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt entsprechend. Markierungen und Beschilderungen sind zu befolgen. Den Anordnungen von Bediensteten oder Beauftragten der Stadt ist Folge zu leisten.
- Die Fahrzeuge dürfen nur auf gekennzeichneten Stellplätzen abgestellt werden. Durch Markierung oder Beschilderung gekennzeichnete Sonderstellplätze (z. B. für Behinderte, Frauen, Familien usw.) dürfen nur von Berechtigten benutzt werden.
- Fahrzeuge, die außerhalb gekennzeichneter Stellplätze oder unberechtigt auf Sonderstellplätzen abgestellt sind, können kostenpflichtig entfernt werden, wenn sie den ordnungsgemäßen Betriebsablauf behindern (z. B. das Ein- und Ausparken, den Einsatz von Rettungs- und Betriebsfahrzeugen). Das gleiche gilt, wenn von einem Fahrzeug eine Gefahr für Personen oder Sachen ausgeht.
- Die Benutzung der nicht bewachten P+R-Anlage geschieht auf eigene Gefahr. Eine Verwahrungs- und Obhutspflicht der Stadt besteht weder für Fahrzeuge noch deren Inhalt. Die Stadt oder die von ihr Beauftragten haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Der Nutzer haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten, Beauftragten oder Begleitpersonen der Stadt oder Dritten schuldhaft zugefügten Schäden. Außerdem haftet er für jede Verunreinigung der P+R-Anlage. Der Nutzer ist verpflichtet, eventuelle Schäden unverzüglich bei der Stadt zu melden.
- Die Stadt kann allgemein durch Aushang an der P+R-Anlage oder im Einzelfall durch Vereinbarung mit einem Nutzer Ausnahmen von den vorstehenden Regelungen treffen. Bei Verstößen gegen die Einstellbedingungen einschließlich Sicherheitsvorschriften wird eine Vertragsstrafe in Höhe von € 30,- je Verstoß bzw. bei längerem Parken je Tag fällig. Als Verstoß gegen die Einstellbedingungen gilt insbesondere, wenn der Nutzer schuldhaft nicht Fahrgast der öffentlichen Verkehrsmittel ist, das Fahrzeug schuldhaft außerhalb der Benutzungszeiten oder länger als einen Tag abgestellt wird, ein Fahrzeug außerhalb gekennzeichneter Stellplätze abgestellt oder ein Sonderstellplatz ohne Berechtigung benutzt wird. Zur Durchsetzung der Vertragsstrafe bei unberechtigter Nutzung ist die Stadt berechtigt, das abgestellte Fahrzeug zurückzubehalten (Pfandrecht).
Stadt Wasserburg a. Inn, Marienplatz 2, 83512 Wasserburg a. Inn
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