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Willkommen bei uns
in Wasserburg am Inn !
Der Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne sind Bauleitpläne
Mit dem Flächennutzungsplan wird die städtebauliche Entwicklung gesteuert, indem die Art der beabsichtigten Bodennutzung definiert wird. Der Flächennutzungsplan gilt für das gesamte Stadtgebiet.
Ein Bebauungsplan regelt insbesondere die Art und Weise einer möglichen Bebauung. Ein Bebauungsplan gilt für bestimmte Gebiete und Flächen.
Bauleitpläne werden in einem im Baugesetzbuch geregelten Verfahren aufgestellt. Ausführliche Informationen finden Sie hierzu im BayernPortal.
Der Flächennutzungsplan steht als Scan in Einzelauschnitten zum Herunterladen bereit.
Über den BayernAtlas können alle im Stadtgebiet rechtsgültigen Bebauungspläne abgerufen werden:
Wir weisen darauf hin, dass dieser Service die Rechtsverbindlichkeit der Originalpläne nicht ersetzt. Nur der Originalplan gibt im Sinne des BauGB die gültige Rechtslage wieder.
Planungsunterlagen zur Neuaufstellung von Bebauungsplänen, zur Änderung bestehender Bebauungspläne und zur Änderung des Flächennutzungsplanes werden mit den jeweils auszulegenden Unterlagen entsprechend der einschlägigen Fristen unter Amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht.

Am 25. Juni 2026 wurde eine Leitlinien zur Umsetzung und Anwendung der §§36a und 246e Baugesetzbuch (BauGB) dem sogenannten "Bauturbo" beschlossen.
Sie erläutert, unter welchen Voraussetzungen die beschleunigten Genehmigungsverfahren für Wohnbauvorhaben in Wasserburg angewendet werden können und wo ihre Grenzen liegen. Ziel ist es, dringend benötigten Wohnraum zu schaffen und gleichzeitig eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen.
Die vollständige Leitlinie kann hier eingesehen werden: Ö 10 - Grundsatzbeschluß zu Leitlinien für die Anwendung der Änderungen des BauGB, " Bauturbo"
Bau- und Umweltamt
der Stadt Wasserburg a. Inn
Zimmer Nr. 30 und 31, 3. OG
Marienplatz 2
83512 Wasserburg a. Inn