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Vogelgrippe erreicht den Landkreis Rosenheim

[Artikel vom 05.11.2025]

Seit Anfang Oktober werden in ganz Deutschland zahlreiche Fälle von hochpathogener aviärer Influenza (HPAI), auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt, festgestellt. Besonders betroffen sind derzeit Kraniche auf ihrem Flug in den Süden. Am 5. November 2025 wurde das Virus vom Subtyp H5N1 auch bei einer verendeten Lachmöwe im Landkreis Rosenheim, Gemeindebereich Rott a. Inn nachgewiesen. 

Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens bei Wildvögeln und der steigenden Anzahl verendeter Tiere erhöht sich die Gefahr des Eintrags in Nutzgeflügelbestände. Um Haus- und Nutzgeflügelbestände vor einem Virus-Eintrag zu schützen, sind Tierhalter dringend dazu aufgerufen die bekannten Vorbeugungs- und Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. 

Für die Allgemeinbevölkerung wird das Risiko einer H5N1-Infektion vom Robert-Koch-Institut weiterhin als gering eingestuft. Der Kontakt zu kranken oder verendeten Wildtieren sollte vermieden werden. Ein erhöhtes Risiko besteht in der Regel nur bei engem Kontakt zu infiziertem Geflügel. Daher empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) eine Grippeschutzimpfung auch für Personen mit beruflich bedingtem Kontakt zu Vögeln und Geflügel. Weiterhin empfiehlt das RKI, bei beruflichem Kontakt zu erkrankten oder toten (Wild-)Vögeln entsprechende Schutzmaßnahmen, wie z.B. das Tragen einer adäquaten Schutzausrüstung.

Nach Einschätzung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (Stand 05.11.2025) ist aktuell keine Aufstallungspflicht erforderlich. Dies kann sich jedoch aufgrund der hochdynamischen Seuchenlage jederzeit ändern. Dazu befindet sich das Veterinäramt Rosenheim in ständigem Austausch mit der Regierung von Oberbayern.

In Freilandhaltungen sind direkte Kontakte des Geflügels mit infizierten Wildvögeln möglich. Aber auch in scheinbar geschlossenen Stallhaltungen kann das Virus durch indirekte Kontakte eingetragen werden: Unter anderem stellen die Einstallung von Tieren, Personen- und Fahrzeugverkehr, Waren, Futter und Wasser Risiken für eine Einschleppung dar. Hierbei ist vor allem der indirekte Eintrag über mit Virus etwaig verunreinigtem Futter, Wasser, Geräten oder Einstreu in Betracht zu ziehen. Bereits geringe, anhaftende Spuren von virushaltigem Kot bzw. Nasensekreten von Wildvögeln oder Geflügel aus anderen infizierten Beständen reichen für die Übertragung aus. 

Das Veterinäramt Rosenheim empfiehlt allen Geflügelhaltern im Landkreis Rosenheim bereits jetzt Vorsorge zu treffen, falls es aufgrund der aktuellen Gefährdungslage zu einem Aufstellungsgebot von Geflügel für den Landkreis kommen sollte. Die Empfehlungen lauten: 

•    Stellen Sie ausreichend Ställe und Versorgungseinrichtungen zur Verfügung.
•    Beachten Sie, dass sich durch die Aufstallung eine für Ihr Geflügel ungewohnte Situation ergibt. 
•    Stellen Sie daher ausreichend Platz zur Verfügung. 
•    Optimieren Sie Ihre Geflügelhaltung durch zusätzliche Sitzstangen, Beschäftigungsmaterial und Rückzugsmöglichkeiten. 
•    Stellen Sie sicher, dass ausreichend Einstreumaterial zur Verfügung steht, welches vor Wildvögeln geschützt gelagert werden kann. 

Ziel der Schutzmaßnahmen ist, die Verschleppung der Tierseuche zu vermeiden und Erkrankungen in einem frühen Stadium gezielt bekämpfen zu können. Dazu müssen außerdem alle Geflügelhaltungen dem Veterinäramt bekannt sein. Neben Hühnern, Enten, Puten und Gänsen sind auch Tauben, Fasane, Rebhühner und Wachteln anzugeben. 

Das Veterinäramt Rosenheim beobachtet die Lage und passt die Präventionsmaßnahmen laufend an die aktuelle Seuchenlage an. Um einen eventuellen Eintrag der Geflügelpest frühzeitig zu erkennen, wird die Bevölkerung gebeten, verendet aufgefundene Zug- und/oder Wasservögel möglichst mit Angabe des Fundortes dem Veterinäramt unter der Telefonnummer 08031/392-6310 oder per E-Mail vetamt@lra-rosenheim.de zu melden. Das Team des Veterinäramtes Rosenheim steht unter dieser Telefonnummer auch für Fragen gerne zur Verfügung. 

Informationen zur Geflügelpest, der aktuellen Tierseuchensituation sowie Hinweise zu Schutzmaßnahmen speziell für Geflügelhalter finden Sie unter: https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/et_gefluegelpest_in_bayern.htm