Stadt Wasserburg am Inn

Seitenbereiche

Volltextsuche

Willkommen bei uns
in Wasserburg am Inn !

Seiteninhalt

Amtliche Bekanntmachungen

der Stadt Wasserburg a. Inn

Änderung der Stellplatz- und Garagensatzung

[Artikel vom 11.07.2025]

Änderung der Stellplatz und Garagensatzung

In der Änderungssatzung wurden ausschließlich die zu ändernden Paragraphen abgebildet. Im Übrigen bleibt die bestehende Satzung unberührt. Eine Neufassung wird nach dem In-Kraft-Treten der Änderungssatzung veröffentlicht.

Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Wasserburg a. Inn über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen sowie deren Ablösung (Stellplatz- und Garagensatzung)

Vom 10.07.2025

Die Stadt Wasserburg a. Inn erlässt auf Grund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 Bayerischer Bauordnung (BayBO) folgende 

Satzung:

§ 1
Die Satzung der Stadt Wasserburg a. Inn über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen sowie deren Ablösung (Stellplatz- und Garagensatzung) vom 14. Januar 2013 (Wasserburger Heimatnachrichten Nr. 2/2013 vom 25. Januar 2013) wird wie folgt geändert:

(Beginn des Änderungsteils)

„ § 2
Pflicht zur Herstellung von Garagen und Stellplätzen

Die Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen besteht entsprechend Art. 47 Abs. 1 Bay-BO, wenn eine bauliche oder andere Anlage errichtet wird, bei der ein Zu- und Abfahrtsverkehr zu erwarten ist oder wenn durch Änderung einer solchen Anlage oder ihrer Benutzung ein zusätzlicher Bedarf zu erwarten ist. Dies gilt nicht, wenn sonst die Schaffung oder Erneuerung von Wohnraum auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit einer Ablösung erheblich erschwert oder verhindert würde. 

§ 3
Anzahl der Garagen und Stellplätze sowie Anforderungen an die Herstellung

(1) Die Zahl der erforderlichen und herzustellenden Garagen und Stellplätze (Stellplatz-bedarf) ist gemäß der Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze (GaStellV) vom 30. November 1993 nach der Anlage zur GaStellV in der jeweils gültigen Fassung zu bemessen. Es gelten dabei folgende Sonderregelungen: 

Einfamilienhäuser (eine Wohnung): 2 Stellplätze

Mehrfamilienhäuser und sonstige Gebäude: 1,5 Stellplätze je Wohnung

Mehrfamilienhäuser und sonstige Gebäude im Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes in der Altstadt 1 Stellplatz je Wohnung

(5) Durch die Stellplätze und ihre Nutzung dürfen keine hohen thermischen und hydrologischen Lasten und erhebliche unterdurchschnittliche ökologische sowie wohnklimatische Werte entstehen. 

§ 4
Möglichkeit zur Erfüllung der Stellplatzpflicht

(1) Die Stellplatzverpflichtung wird erfüllt durch die Schaffung von Stellplätzen auf dem Baugrundstück. 

(2) Ausnahmsweise kann die Bauaufsichtsbehörde gestatten, zur Erfüllung der Stellplatz-verpflichtung die Stellplätze auf eigenem oder fremden Grundstück in der Nähe herzustellen oder in einer Gemeinschaftsanlage zu erwerben, wenn dessen Benutzung für diesen Zweck gegenüber dem Rechtsträger der Bauaufsichtsbehörde rechtlich gesichert ist. Ein Grundstück liegt in der Nähe des Baugrundstücks, wenn die Entfernung zu diesem nicht mehr als ca. 400 m Fußweg beträgt. 

§ 5
Ablösung der Stellplatz- und Garagenbaupflicht

(1) Der Stellplatznachweis kann durch Abschluss eines Ablösungsvertrages mit der Stadt Wasserburg a. Inn erfüllt werden, wenn der Bauherr die Stellplätze oder Garagen nicht auf seinem Grundstück oder auf einem geeigneten Grundstück in der Nähe herstellen oder in einer Gemeinschaftsanlage erwerben kann.“

(Ende des Änderungsteils)

§ 2

(1) Diese Satzung tritt am 01.10.2025 in Kraft.

(2) Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die Satzung neu bekannt zu machen. 

Wasserburg a. Inn, 10.07.2025
STADT WASSERBURG A. INN

Michael Kölbl
Erster Bürgermeister

Bekanntmachung in den Wasserburger Heimatnachrichten vom 31.07.2025

Weitere Informationen

Mitteilungsblatt

Die ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Wasserburg a. Inn ist die Veröffentlichung im Amtsblatt, den Wasserburger Heimatnachrichten

Tagesordnungen

des Stadtrats und seiner Ausschüsse finden Sie im Sitzungskalender

Ausschreibungen

Informationen zu Vergabeverfahren finden Sie hier