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Willkommen bei uns
in Wasserburg am Inn !
der Stadt Wasserburg a. Inn
[Artikel vom 07.05.2025]
Zensus 2022: Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz)
Nach Art. 1 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz - FTG) ist Mariä Himmelfahrt in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung ein Feiertag. Das Landesamt für Statistik stellt gemäß Art. 1 Abs. 3 FTG nach dem Ergebnis der letzten Volkszählung fest, in welchen Gemeinden entweder mehr katholische oder mehr evangelische Einwohner ihren Wohnsitz hatten.
Mit den Ergebnissen des Zensus 2022 und nach der Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen der Gemeinden liegt eine neue Datenbasis für die bayernweite Feststellung der Religionszugehörigkeit vor. Nach den im Rahmen des Zensus 2022 erhobenen Daten hatten zum Zensus-Stichtag, dem 15. Mai 2022, in der Stadt Wasserburg a.lnn mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Wohnsitz.
Damit ergibt sich im Vergleich zur bisherigen Regelung keine Änderung: Mariä Himmelfahrt ist ab dem Jahr 2025 ein gesetzlicher Feiertag in der Stadt Wasserburg a.lnn.
Eine Übersicht, in welchen bayerischen Kommunen „Mariä Himmelfahrt“ ein gesetzlicher Feiertag ist, veröffentlicht das Statistische Landesamt auf seiner Internetseite.
Bekanntmachung in den Wasserburger Heimatnachrichten vom 23.05.2025
Die ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Wasserburg a. Inn ist die Veröffentlichung im Amtsblatt, den Wasserburger Heimatnachrichten
des Stadtrats und seiner Ausschüsse finden Sie im Sitzungskalender
Informationen zu Vergabeverfahren finden Sie hier