Stadt Wasserburg am Inn

Seitenbereiche

Volltextsuche

Willkommen bei uns
in Wasserburg am Inn !

Seiteninhalt

Aktuelle Meldungen

Neue Besuchsregelung

[Artikel vom 11.05.2020]

Auch in den RoMed Kliniken ändern sich die Besuchsregeln ab dem 09.05.2020 (RoMed Klinik Prien ab 10.05.2020).

Nach einem Beschluss der bayerischen Staatsregierung sollen unter bestimmten Vorgaben wieder Besuche von Krankenhauspatienten möglich sein. „Die neuen Besuchsregeln stellen uns vor große Herausforderungen, daher appelliere ich an die Besucher, die Vorgaben einzuhalten und sich während des Besuchs strikt an die Hygieneregeln zu halten“, sagte Priv.-Doz. Dr. Christoph Knothe, Medizinischer Direktor der RoMed Kliniken.  

Zusammengefasst lauten die neuen Regeln, die in klinischen Risikobereichen (z. B. Onkologie) abweichen können, wie folgt:

  • In Absprache mit dem behandelnden Arzt ist für die Patienten einmal täglich für 1/2 Stunde ein Besuch durch eine für den gesamten stationären Aufenthalt fest benannte Person (Familienangehöriger oder sonstige Bezugsperson) möglich.
  • Die Besuchszeit ist täglich zwischen 10.00 und 18.00 Uh, iin Prien zwischen 14.00 und 19.00 Uhr.
  • Ist eine Besuchsmöglichkeit vereinbart, wird von der Station ein Besuchsschein mit Angabe der Station, Name und Geburtsdatum des Patienten und Name und Anschrift der Besuchsperson ausgestellt.
  • Ein Zutritt ist nur mit Besuchsschein, der erstmalig an der Pforte/dem Empfang ausgegeben wird, möglich.
  • Dieser Besuchsschein verbleibt während des gesamten stationären Aufenthaltes des Patienten bei dieser benannten Besuchsperson. Bei jedem weiteren Besuch ist der Schein mit Lichtbildausweis beim Pforten-/Empfangsdienst vorzuzeigen.
  • Der Besucher füllt einen Fragebogen aus (Name, Anschrift, Datum und Zeit des Besuchs, Erkältungssymptome etc.), welcher zur Nachverfolgbarkeit bei eventuell aufgetretenen Infektionen aufbewahrt wird.
  • Jeder Besucher erhält ein Informationsblatt zum Verhalten im Gebäude.
  • Es wird die Körpertemperatur gemessen und ein Mundschutz ausgegeben.
  • In jedem Patientenzimmer dürfen sich zeitgleich maximal zwei Besuchspersonen aufhalten, damit der notwendige Abstand gewahrt werden kann.
  • Für die Fachabteilung Geburtshilfe gelten gesonderte Regelungen, die auf der Website der RoMed Kliniken unter www.romed-kliniken.de abrufbar sind.