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Einkommen sichern und gleichzeitig zum Helfer werden

[Artikel vom 22.04.2020]

Nutzen Sie die Chance auch in der Kurzarbeit zum Helfer in systemrelevanten Bereichen zu werden oder die Möglichkeit der Saisonarbeit und sichern Sie Ihren Lebensunterhalt

„Sie sind in der Gastronomie oder im Einzelhandel tätig und können Ihrer Arbeit gerade nicht nachgehen? Sie sind Studentin oder Student und Ihr Minijob ist aktuell nicht möglich? In systemrelevanten Bereichen wie der Landwirtschaft, dem Lebensmitteleinzelhandel oder der Logistik wird nach Personal gesucht. Sie können in dieser schwierigen Zeit die Chance nutzen, Ihr Einkommen zu sichern und darüber hinaus Krisen-Helfer zu werden. Die Agentur für Arbeit steht in dieser besonderen Situation beratend und unterstützend zur Seite“, sagt Michael Schankweiler, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Rosenheim.  

Schankweiler nennt die befristete Sonderregelung in Zusammenhang mit Kurzarbeit, die im Zeitraum vom 1. April bis 31. Oktober 2020 gilt: „Beschäftigte, die von Kurzarbeit betroffen sind und eine geringfügige Nebentätigkeit in einem systemrelevanten Bereich aufnehmen, wird das Entgelt daraus nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet und die Nebentätigkeit ist versicherungsfrei. Bei mehr als geringfügigen Beschäftigungen in systemrelevanten Bereichen bleibt das daraus erzielte Arbeitsentgelt anrechnungsfrei, wenn die Summe aus Restlohn aus der Hauptbeschäftigung (Ist-Entgelt), Kurzarbeitergeld und Einkommen aus der Nebenbeschäftigung den bisherigen Bruttolohn (Soll-Entgelt) nicht übersteigt“, erklärt der Agenturleiter und fügt hinzu: „Zahlreiche Stellenangebote – auch speziell unter dem Aspekt Unterstützung in der Corona-Krise – stehen in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit unter www.jobboerse.arbeitsagentur.de/.

Als weitere Möglichkeit des Hinzuverdienstes nennt der Leiter der Rosenheimer Arbeitsagentur die Saisonarbeit, beispielsweise auch in der Landwirtschaft: „Hier können Sie unbegrenzt hinzuverdienen - ohne Sozialabgaben zahlen zu müssen. Voraussetzung ist, dass Sie die Tätigkeit nicht als Beruf ausüben und nachweisen können, dass Sie sich nur etwas dazuverdienen. Die Tätigkeit darf nicht mehr als fünf Monate am Stück andauern oder insgesamt mehr als 115 Arbeitstage pro Kalenderjahr umfassen. Dies ist beispielsweise eine gute Möglichkeit für Student*innen die ihren regulären Nebenjob aufgrund der Krise verloren haben“, so Schankweiler.

Weitere Informationen zu Beschäftigungsmöglichkeiten als „Corona-Helfer“ stehen auf der Homepage der Agentur für Arbeit Rosenheim unter https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rosenheim/startseite.

Sicherheit ist wichtig

Die Vermeidung von Infektionen mit dem Corona-Virus bleibt dabei aber immer oberstes Gebot. Deshalb tragen alle derzeit suchenden und einstellenden Arbeitgeber dafür Sorge, dass die Mitarbeitenden bestmöglich bei der Arbeit geschützt sind und dass die aktuell geltenden Sicherheitsvorschriften zur Vermeidung einer Ansteckung eingehalten werden.