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Soforthilfe Corona

[Artikel vom 31.03.2020]

Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe richtet, die von der Corona-Krise besonders geschädigt wurden.

Wer Antragsberechtigt ist, welche Höhe an Soforthilfe gezahlt wird und wie das Verfahren zur Beantragung läuft erfahren Sie unter: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

Die zuständige Bewilligungsbehörde ist:

Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
Telefon: 089 2176-1166
E-Mail: soforthilfe_corona(@)reg-ob.bayern.de