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Beflaggung am Rathaus

Jedes Jahr werden an bestimmten Tagen die öffentlichen Gebäude im Freistaat beflaggt - oftmals zur Verwunderung vieler Bürgerinnen und Bürger, die zum Teil den Grund dafür nicht kennen.

Festgelegt sind die Beflaggungstage in einer Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung aus dem Jahr 2001, die zuletzt 2005 geändert wurde. Eine Beflaggung an diesen Tagen wird auch den Gebietskörperschaften (z.B. Städte und Gemeinden) und den sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts empfohlen.

In der Regel werden an diesen Tagen vor dem Wasserburger Rathaus die deutsche Nationalflagge und die Bayernflagge gehisst. Am Europatag und zur Europawahl werden an den zwei Masten aus Platzgründen Nationalflagge und Europaflagge aufgezogen.

Regelmäßige Beflaggung

27. Januar:  Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus

Das Datum erinnert an die Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz durch sowjetische Truppen am 27.1.1945 und ist seit 1996 Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus. Dieser Gedenktag wird weltweit begangen, seit er 2005 von den Vereinten Nationen zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust erklärt wurde.

Die Flaggen tragen Trauerflor oder werden auf Halbmast gesetzt

1. Mai:  Tag der Arbeit

Ein internationaler Kongress sozialistischer Parteien und Gewerkschaften beschloss am 14.7.1889 in Paris, am 1.5.1890, für den bereits eine Kundgebung des amerikanischen Arbeiterbundes geplant war, auch in anderen Ländern Proteste durchzuführen. Der 1. Mai wurde gewählt, weil dieser Tag in den USA häufig als Stichtag für den Abschluss oder die Aufhebung von Arbeitsverträgen diente. Im Jahr 1919 war dieser Tag auf Beschluss der Weimarer Nationalversammlung erstmals gesetzlicher Feiertag in Deutschland.

9. Mai:  Europatag

Gemäß dem Beschluss der europäischen Staats- und Regierungschefs in Mailand aus dem Jahr 1985 erinnert dieser Tag europaweit an den Vorschlag des französischen Außenministers Robert Schuman am 9.5.1950, der zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl führte und die grenzüberschreitende wirtschaftliche Vernetzung zur langfristigen Sicherung des Friedens einleitete. Dieser Vorschlag gilt als Grundstein der Union.

23. Mai:  Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes

Dieser Tag erinnert an die Verkündung des Grundgesetzes durch den Parlamentarischen Rat am 23.5.1949, nachdem es in der vorhergehenden Woche von einer Mehrheit der Volksvertretungen der Länder angenommen worden war. Da das Grundgesetz mit Ablauf dieses Tages in Kraft trat, gilt der 23. Mai zugleich als Jahrestag der Gründung der Bundesrepublik Deutschland.

17. Juni:  Nationaler Gedenktag an den Volksaufstand von 1953 in der DDR

Zur Erinnerung an den Aufstand in der DDR war der 17. Juni von 1954 bis 1990 Tag der Deutschen Einheit und gesetzlicher Feiertag in der Bundesrepublik Deutschland. Mit der Wiedervereinigung verlor er den Status als Feiertag, blieb aber nationaler Gedenktag.

20. Juli:  Nationaler Gedenktag an den Widerstand gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft

Am Jahrestag des gescheiterten Attentats auf Hitler am 20. 7.1944 durch Claus Schenk Graf von Stauffenberg und seine Mitverschwörer finden zum Gedenken an den Widerstand gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft jedes Jahr an historischen Orten des Umsturzversuchs eine Feierstunde und eine Kranzniederlegung statt.

Erster Sonntag im September:  Tag der Heimat - Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung

Dieser vom "Bund der Vertriebenen" organisierte Tag geht auf die Verkündung der "Charta der Heimatvertriebenen" am 6.8.1950 zurück. Er erinnert an die Vertreibung von 15 Millionen Deutschen infolge des Zweiten Weltkrieges und bildet den Auftakt für zahlreiche Veranstaltungen zum Thema "Vertreibung". (An diesem Tag erfolgt eine Beflaggung, sofern sie nicht vom Ministerpräsidenten für einen anderen Tag angeordnet wird.)

3. Oktober:  Tag der Deutschen Einheit

Zur Erinnerung an den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik am 3.10.1990, der in Artikel 1 des am 31.8.1990 ausgefertigten Einigungsvertrages festgelegt worden war, ist dieser Tag seither, laut Artikel 2 dieses Vertrages, gesetzlicher Feiertag. Die Feierlichkeiten richtet jeweils dasjenige Bundesland aus, das den Vorsitz im Bundesrat innehat.

Zweiter Sonntag vor dem ersten Adventssonntag: Volkstrauertag

An diesem Datum wird der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft gedacht. Er wurde erstmals 1922 begangen und ist seit 1952 nationaler Trauertag.

Die Flaggen tragen Trauerflor oder werden auf Halbmast gesetzt

1. Dezember:  Jahrestag des Volksentscheids über die Annahme der bayerischen Verfassung

Nach den bayerischen Verfassungen von 1808, 1818 und 1919 wurde am 1.12.1946 in einem Volksentscheid über die vierte, auch heute noch gültige bayerische Verfassung abgestimmt. Sie fand die Zustimmung von 71 Prozent der Wählerinnen und Wähler.

Beflaggung zu besonderen Anlässen

Die Beflaggung kann bei besonderen Einzelanlässen vom Ministerpräsidenten, von den Regierungen oder Kreisverwaltungsbehörden angeordnet werden.

18. April 2021: Gedenken für die Verstorbenen in der Corona-Pandemie

Tag einer allgemeinen Wahl

Europawahl, Bundestagswahl, Landtagswahl, Kommunalwahl oder Volksabstimmung.

Beflaggung im Trauerfall

Bei einer Beflaggung aufgrund eines Trauerfalls werden die Flaggen mit einem Trauerflor versehen oder auf Halbmast gesetzt.

Regenbogenfahne

Die Regenbogenfarben weht seit 2022 alljährlich am 17. Mai am Rathaus. Anlass ist der internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Trans- und Interfeindlichkeit - der sogenannte „IDAHOBIT“. Er mahnt, dass beim Kampf für Akzeptanz und gleiche Rechte nicht nachgelassen werden darf, solange Homo- und Bisexuelle sowie trans- und intergeschlechtliche Menschen nicht gleichberechtigt und in Sicherheit und Freiheit leben können. Die Stadt zeigt sich damit solidarisch mit Menschen, die wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität Anfeindungen und Diskriminierungen ausgesetzt sind.

Stadtfahne

Die Stadtfahne wird am Rathaus auf Anordnung des Bürgermeisters zu besonderen Festlichkeiten gehisst.

Am Brucktor weht eine Stadtfahne mit dem Wasserburger Löwen hingegen fast das ganze Jahr. Nur im Winter wird die Fahne eingeholt, weil sie bei Frost kaputt gehen würde.