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Das "Mobile Verkehrszentrum" kommt nach Wasserburg

[Artikel vom 06.07.2023]

Pflichtumtausch in EU-Kartenführerschein für die Geburtsjahrgänge bis 1970 ist am 27. Juli im BürgerBahnhof möglich

Nur noch wenige Termine frei

Die Führerscheinstelle des Landratsamtes Rosenheim war Ende des vergangenen Jahres im Rahmen des Pilotprojektes „Mobiles Verkehrszentrum“ in vier Kommunen im Landkreis Rosenheim unterwegs. Alle Termine waren ausgebucht. Pro Gemeinde konnten 45 bis 60 Termine wahrgenommen werden. Die Resonanz der Bürgerinnen und Bürger vor Ort war überwältigend. Aufgrund der positiven Rückmeldungen wurde beschlossen, das „Mobile Verkehrszentrum“ auch im Jahr 2023 als Service für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Rosenheim fortzuführen.

Jetzt kommt das „Mobile Verkehrszentrum“ auch nach Wasserburg. Am Donnerstag, 27. Juli wird das Team von der Führerscheinstelle von 8 bis 18 Uhr im BürgerBahnhof Wasserburg, Bahnhofsplatz 14, in Beratungsraum 2 Anträge von Bürgerinnen und Bürgern aus Wasserburg entgegennehmen.

Für die Antragstellung ist eine Terminvereinbarung zwingend erforderlich. Diese ist ab sofort unter der Telefonnummer 08071 105-0 bei der Stadtverwaltung möglich - so lange freie Termine zur Verfügung stehen. Termine können dabei nur für die Geburtsjahrgänge bis 1970 vereinbart werden.

Durch das „Mobile Verkehrszentrum“ ist es nicht nötig, für den Umtausch des Führerscheins ins Landratsamt nach Rosenheim zu kommen. Alle notwendigen Arbeitsschritte für den Pflichtumtausch werden beim Termin im BürgerBahnhof erledigt. Der neue EU-Kartenführerschein wird im Anschluss automatisch zugeschickt. Zum Termin muss nur der Ausweis, ein biometrisches Passbild und der alte Führerschein mitgebracht werden.

Der Gesetzgeber hat am 15. Februar 2019 beschlossen, dass alle Führerscheindokumente, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2033 in einen befristeten EU-Kartenführerschein getauscht werden müssen. Damit soll sichergestellt werden, dass jeder EU-Bürger ein einheitliches Führerscheindokument besitzt. Die Fahrerlaubnis bleibt davon unberührt.

Der Pflichtumtausch ist nach Geburtsjahrgängen gestaffelt. Aktuell sind die Geburtsjahrgänge von 1965 bis 1970 aufgerufen, ihre alten Führerscheine umzutauschen. Die Frist endet am 19. Januar 2024. Im Anschluss folgen die Geburtsjahrgänge von 1971 oder später.

Weitere Informationen zum Führerscheinpflichtumtausch gibt es unter: www.landkreis-rosenheim.de/verkehr/#fahrerlaubnis-fuehrerschein-pflichtumtausch