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Neue Fälle von Geflügelpest

[Artikel vom 01.07.2023]

Im Landkreis Rosenheim gibt es weitere Fälle von Geflügelpest. Das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigte das Influenzavirus H5N1 in sieben Flussseeschwalben. Die Tiere waren in der sogenannten Ramerberger Lack, zwischen Rott und Attel, östlich der B 15 gelegen, aufgefunden worden. Erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen sind aus Sicht des Veterinäramtes Rosenheim weiterhin notwendig.

Um das Risiko, Vogelgrippe-Viren in Geflügelhaltungen einzubringen, auf ein Minimum zu reduzieren, weist das Landratsamt Rosenheim daraufhin, dass die geltenden Regelungen der Allgemeinverfügung vom 25. November 2022 genau einzuhalten sind. Unter anderem haben Halter mit einer Betriebsgröße bis einschließlich 1.000 Tieren eine ganze Reihe von Maßnahmen umzusetzen. Dazu gehört, dass unbefugte Personen, Ställe oder sonstige Standorte der Tiere nur noch mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten dürfen. Die Allgemeinverfügung kann im Internet unter www.landkreis-rosenheim.de im Bereich Amtsblatt nachgelesen werden.

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, verendetes Wassergeflügel wie Wildenten, Wildgänse oder Schwäne sowie größere Wildvögel wie Möwen oder Reiher dem Veterinäramt, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei zu melden. Tote Tiere sollten auf keinem Fall ohne Schutzhandschuhe berührt werden. Zudem ist die Fütterung von Wildwasservögeln derzeit nicht erlaubt. Fütterungsplätze stellen naturgemäß ein höheres Risiko für eine mögliche Übertragung dar, da hier viele Wildvögel zur gleichen Zeit zusammentreffen.

Der Nachweis von Vogelgrippe-Viren ist der vierte Fall in diesem Jahr im Landkreis Rosenheim.