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Solidarität mit der Ukraine

[Artikel vom 02.03.2022]

Landkreis Rosenheim sucht freien Wohnraum für Ukraine-Flüchtlinge

Wie viele Flüchtlinge aus der Ukraine werden in die Region kommen? Diese Frage kann derzeit niemand seriös beantworten. Trotzdem wollen die Städte und Gemeinden, aber auch der Landkreis Rosenheim so gut wie möglich vorbereitet sein. Landrat Otto Lederer wandte sich deshalb per E-Mail an alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und bat sie um ihre Mithilfe.

Um kurzfristig auf ansteigende Zugänge aus der Ukraine reagieren zu können, werden leerstehender Wohnraum, Ferienwohnungen oder Gästezimmer gesucht. Darüber hinaus könnten größere Hallen vorübergehend als Notunterkünfte genutzt und entsprechend ausgestattet werden. Der Landrat bat darum, auch Freiflächen zu melden, die zum Aufstellen von Wohncontainern geeignet sind. Um die Unterbringungsmöglichkeiten zu melden, wurde ein Funktionspostfach eingerichtet. Es steht unter der E-Mail-Adresse ukrainehilfe(@)lra-rosenheim.de ab sofort zur Verfügung.

„In diesen schwierigen Zeiten müssen wir ein Zeichen der Solidarität setzen. Bitte helfen Sie mit, den Geflüchteten bei ihrer Ankunft schnell und unbürokratisch Hilfe leisten zu können,“ schrieb Landrat Otto Lederer in der E-Mail.

Die Stadt Wasserburg unterstützt den Aufruf und bittet alle Waserburgerinnen und Wasserburger, geeignete Räume und Flächen ggf. an die genannte E-Mail Adresse des Landratsamtes in Rosenheim (Telefon 08031 392-01) zu melden.

Registrierung von Ukraine-Flüchtlingen

Erste Anlaufstelle für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine ist das Ankunftszentrum der Regierung von Oberbayern in München. Nach einer Mitteilung der Regierung von Oberbayern ist das Ankunftszentrum in der Maria-Probst-Straße 14 rund um die Uhr geöffnet. Nach ihrer Registrierung können Flüchtlinge, die bereits privat untergebracht sind, dorthin zurückkehren.

Wenn keine private Unterkunft im Verwandten- oder Bekanntenkreis vorhanden ist, werden die Flüchtlinge untergebracht. Im Übrigen rät die Regierung von Oberbayern den Flüchtlingen aus der Ukraine, keinen Asylantrag zu stellen. Es wird erwartet, dass sehr zeitnah die Möglichkeit einer Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 Aufenthaltsgesetz auch ohne die Stellung eines Asylgesuchs möglich sein wird. Diese Lösung schließt ein, dass Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erbracht werden. Das bedeutet, die Flüchtlinge können unterstützt werden, beispielsweise durch Geld- und Sachleistungen.