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Alkoholverbot im öffentlichen Raum

[Artikel vom 09.03.2021]

Allgemeinverfügung des Landratsamtes für Teile der Altstadt wurde bis 28. März verlängert

Auf einer Reihe von öffentlichen Plätzen im Landkreis Rosenheim wurde der Konsum von Alkohol untersagt. Das Landratsamt Rosenheim hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.

Das Landratsamt weist nun darauf hin, dass diese „Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 im Landkreis Rosenheim - Anordnung eines Verbots des Konsums von Alkohol auf bestimmten öffentlichen Plätzen“ erneut verlängert wird bis 28.03.2021.

In der Allgemeinverfügung, die auf der Homepage des Landkreises nachzulesen ist, werden die Plätze konkret benannt.

In der Stadt Wasserburg betrifft das Alkoholverbot:

  •  Innbrücke („Rote Brücke“)
  •  Bruckgasse
  •  Marienplatz
  •  Rathausgasse
  •  Salzsenderzeile
  •  Herrengasse
  •  Frauengasse
  •  Färbergasse
  •  Schustergasse
  •  Hofstatt und
  •  Ledererzeile.

Zur Begründung heißt es unter anderem, der Konsum von Alkohol erhöhe das Risiko, entweder aus Übermut oder Unachtsamkeit, infektionsschutzrechtliche Regeln, wie beispielsweise das Abstandsgebot, zu missachten. Dadurch erhöhe sich die Gefahr, dass Infektionsketten in diesen Fällen wohl nur mit besonders großem Ermittlungsaufwand nachvollzogen werden könnten.