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Wege, Verkehrszeichen und Laternen bitte freischneiden

[Artikel vom 26.01.2021]

Im Winter ist der beste Zeitpunkt für den Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen

Aus nicht wenigen privaten Grundstücken wachsen Hecken und Sträucher auf angrenzende Gehwege und Fahrbahnen. Dadurch wird nicht nur der Raum für alle Verkehrsteilnehmer eingeschränkt, es verschlechtern sich auch die Sichtverhältnisse. Eine Gefahrenquelle können auch Verkehrszeichen sein, die durch davor ragende Äste nicht mehr oder nicht mehr rechtzeitig zu erkennen sind. Ein weiteres Problem ist in vielen Fällen auch die Verschattung der Straßenbeleuchtung, so dass öffentliche Straßen und Wege nicht mehr ausreichend ausgeleuchtet sind.

Nach den Bestimmungen des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes dürfen Anpflanzungen nur so angelegt werden, dass sie nicht in den Sicht- und Lichtraum der Straßenfläche hineinragen und durch Sichtbehinderung die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigen. Als Grundstückeigentümer gilt es zu bedenken, dass Sie für den Bewuchs auf Ihrer Liegenschaft verantwortlich sind und im Falle von Schäden unter Umständen haftbar gemacht werden können.

Für einen Rückschnitt ist jetzt im Winter an frostfreien Tagen der ideale Zeitpunkt. Während der laubfreien Zeit vertragen die meisten Gehölze einen Schnitt am besten. Und vor allen Dingen gilt es auch unbedingt die die Paarungs-, Brut- und Aufzuchtzeit der einheimischen Singvögel zu beachten. So ist ab 1. März ein Rückschnitt in größerem Umfang aufgrund des gesetzlichen Vogelschutzes grundsätzlich nicht mehr möglich.