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Kinderreisepässe nur noch ein Jahr gültig

[Artikel vom 26.01.2021]

Neue Gebühren für den Personalweis - weitere Neuerungen werden folgen

Zum 1. Januar 2021 änderte sich die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen. Kinderreisepässe, die seit Jahresbeginn beantragt werden, können nur mehr mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt werden. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit.

Ebenso wird der Verlängerungsaufkleber für den Kinderreisepass ab 1. Januar 2021 nur mit einer Gültigkeitsdauer von maximal einem Jahr ausgestellt. Die Verlängerung um jeweils ein Jahr ist aber mehrmals möglich.

Die neue Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses entspricht europarechtlichen Sicherheitsstandards (EU-Verordnung Nr. 2252/2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten) und dient dem Schutz der Identität der Kinder.

Soll das Reisedokument für das Kind eine sechsjährige Gültigkeitsdauer haben, kann ein regulärer (elektronischer) Reisepass oder ein Personalausweis (für Reisen innerhalb der EU) beantragt werden.

Das ist nicht die einzige Neuerung, die es in diesem Jahr bei den Ausweisdokumenten gibt:

Schon seit 1. Januar kostet die Neuausstellung eines Personalausweises 37 Euro. Bislang wurden dafür 28,80 Euro fällig. Personen unter 24 Jahren zahlen wie bisher 22,80 Euro. Dafür fallen aber auch keine weiteren Kosten mehr an, etwa für die Aktivierung von Onlinefunktionen. Die Gebühren für den Personalausweis und andere Ausweisdokumente sind bundesweit einheitlich.

Ab 2. August 2021 wird das Design des Personalausweises geringfügig geändert. Vor allen Dingen werden ab diesem Zeitpunkt bei neu ausgestellten Dokumenten jeweils zwei Fingerabdrücke auf einem Chip gespeichert.

Die biometrischen Daten dienen der sicheren Feststellung der Identität einer Person, die sich bei einer hoheitlichen Kontrolle ausweist. Bleiben nach einem Abgleich des Lichtbilds auf dem Personalausweis mit der Person Zweifel an deren Identität, können die Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten die im Chip gespeicherten Fingerabdrücke auslesen und mit den Fingerabdrücken der sich ausweisenden Person abgleichen. Dadurch werden Betrugsversuche schnell erkannt.

Eine weitere Änderung betrifft die maschinenlesbare Zone des Personalausweises. Hier wird ab 2. August eine Versionsnummer eingetragen. Für den Reisepass wird diese Versionsnummer übrigens bereits im ersten Quartal 2021 aufgenommen.

Eine ganz wesentliche Änderung, die bereits in der Presse für Aufsehen gesorgt hat, wird allerdings erst in gut vier Jahren zum 1. Mai 2025 eingeführt werden. Dann kommt das digitale Passbild, um die Manipulation von Lichtbildern zu unterbinden. Seit geraumer Zeit kommt es immer häufiger zu Problemen mit Morphing. Das ist eine Technik, mit der mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild verschmolzen werden, was oft nicht auf den ersten Blick erkennbar ist. Betrüger nutzen das aus, um Dokumente missbräuchlich für mehrere Personen zu verwenden.

Weitere Infos auf www.personalausweisportal.de