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Schutz vor dem Corona-Virus

[Artikel vom 19.10.2020]

Mit einer weiteren Allgemeinverfügung reagiert der Landkreis Rosenheim auf die Überschreitung der Anzahl von Neuinfektionen mit dem Coronavirus von 50 pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Die Allgemeinverfügung tritt am Samstag, den 17. Oktober um 0 Uhr in Kraft.

Im öffentlichen Raum sowie in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken dürfen sich Angehörige eines Hausstandes sowie eines weiteren Hausstandes oder Gruppen von maximal fünf Personen treffen.

Für anlassbezogene Veranstaltungen und nicht öffentliche Veranstaltungen wie Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Vereins- und Parteisitzungen wird die Höchstzahl an zulässigen Teilnehmern auf maximal 25 Personen in geschlossenen Räumen beschränkt. Bei Veranstaltungen dieser Art, die vollständig im Freien stattfinden, liegt die Höchstzahl bei 50 Personen.

In Gaststätten dürfen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr keine Speisen und Getränke zum Verzehr vor Ort abgegeben werden.

Patienten und Bewohner in Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen dürfen pro Tag nur von einer Person besucht werden. Einzige Ausnahme, bei Minderjährigen dürfen die Eltern ihr Kind gemeinsam besuchen.

Die Allgemeinverfügung gilt zunächst vom 17. bis zum 25. Oktober. Interessierte können sie auf der Startseite der Landkreis-Homepage www.landkreis-rosenheim.de nachlesen.

(Sonder-)Amtsblatt des Landkreises Rosenheim vom 16.10.2020: