Stadt Wasserburg am Inn

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Nachtflohmarkt

Infos für Verkäufer

Der Wasserburger Nachtflohmarkt findet in den folgenden Straßen statt: Herrengasse, Kirchhofplatz, Schustergasse, Ledererzeile (bis Schustergasse) Hofstatt, Färbergasse, Salzsenderzeile und Marienplatz.

Für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren (Geburtsjahr 2004) steht der Platz hinter der Frauenkirche zur Verfügung, wo nur Kinder verkaufen dürfen. Benutzerkarten für Kinder sind kostenlos.

Benutzerkarten für die örtliche Bevölkerung (Vorwahlbereich 08071) werden Vortag des Marktes (Donnerstag) von 16 bis 19 Uhr am „Kerneck“ in der Herrengasse von Mitgliedern des Theaterkreises verkauft. Am Veranstaltungstag (Freitag) findet ab 13 Uhr der Verkauf der restlichen Benutzerkarten an auswärtige Flohmarkt-Verkäufer statt. Insgesamt liegen etwa 400 Karten bereit.

Die im Flohmarktbereich ansässigen Anwohner können in den Wochen vor den Markt am Telefon der Flohmarktleitung unter 0176 99455180 einen Platz vor ihrem Haus reservieren. Diese Karten müssen am Vortag des Marktes bis 20 Uhr abgeholt werden, sonst gehen sie in den Verkauf. Für Nicht-Anwohner ist eine Reservierung nicht möglich.

Mit dem Erwerb einer Benutzerkarte und der Entrichtung der Platzgebühr in Höhe von 15 Euro wird die von der Stadt Wasserburg a. Inn erlassene und im Flohmarktbüro öffentlich ausgelegte Flohmarktordnung anerkannt. Eine witterungsbedingte Rückerstattung des Kartenpreises ist nicht möglich. Die mit der Platzkarte beanspruchte Verkaufsfläche darf das Ausmaß eines gewöhnlichen Tapeziertisches (Breite 3 m / Tiefe 0,6 m) nicht überschreiten. Wegen der Einhaltung der Rettungswege können keine Pavillons aufgestellt werden. Offenes Feuer sowie laute Musik sind nicht erlaubt.

Die Benutzerkarte ist als Teilnehmernachweis am Verkaufsstand gut sichtbar zu befestigen. Sie ist nicht übertragbar, gilt nur für eine Person in Verbindung mit deren amtlichen Ausweis und nur für einen Verkaufsplatz im Flohmarktbereich. Der Besitz von mehr als einer Benutzerkarte und die Inanspruchnahme von mehr als einem Verkaufsstand sind nicht zulässig.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Händler zugelassen sind. Bei einer Kontrolle werden Händler ohne Rückerstattung des Kartenpreises des Platzes verwiesen. Gegenstände, die dem Waffengesetz unterliegen, sind im gesamten Flohmarktbereich verboten und führen ebenfalls zum Verlust der Platzkarte.

Die Anfahrt der Flohmarktverkäufer ist am Freitag von 15 bis 17 Uhr möglich. Nach dem Ausladen ist das Fahrzeug unverzüglich wieder weg zu fahren! Spätestens um 17 Uhr müssen im gesamten Flohmarktgebiet sämtliche Autos entfernt sein. Der Aufbau der Stände ist ab 18 Uhr erlaubt, der Verkauf ab 19 Uhr. Am Kinderplatz darf bereits ab 17 Uhr verkauft werden.

Nach Flohmarktende ist darauf zu achten, dass keine Gegenstände (Kisten, Flohmarktartikel) zurückbleiben. Diese werden ansonsten von der Straßenreinigung entsorgt. Die Kosten werden den Verursachern in Rechnung gestellt, die anhand der registrierten Platzkarten leicht zu ermitteln sind. Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten. Der veranstaltende Theaterkreis Wasserburg übernimmt keinerlei Haftung.