Stadt Wasserburg am Inn

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Personenbezogene Forschung

Einführung in die personenbezogene Forschung (Familienforschung) und die Nutzung personenbezogener Unterlagen des Stadtarchivs

Die Bestände des Stadtarchivs Wasserburg a. Inn sind eine reiche Quelle für Familienforscher, Heimatkundler, Erbenermittler oder amtliche Stellen, die für ihre Fragestellungen personenbezogene Daten benötigen.
Die Benützung personenbezogener Unterlagen des Stadtarchivs richtet sich nach der Archivsatzung.
Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung.
Die Archivbestände können persönlich im Stadtarchiv eingesehen werden; ebenso kann die Benützung durch schriftliche Auskunftserteilung erfolgen.

Systematische Familienforschung

Jede sinnvolle Familienforschung muss in der Gegenwart ihren Anfang nehmen und von der Ausgangsperson Generation um Generation in die Vergangenheit zurückschreiten. Das Sammeln von Daten über Träger des zufällig gleichen Namens oder gar das Überspringen von Jahrhunderten, um womöglich an ein namensgleiches Adelsgeschlecht anknüpfen zu können, führt mit Sicherheit auf Irrwege und zu falschen Ergebnissen.
Bei Fragen, wo welche personenbezogenen Unterlagen zu finden sind, berät das Stadtarchiv gerne.
Zahlreiche Tipps und Hilfestellungen für Familienforscher finden sich auf den Seiten des Bayerischen Landesvereins für Familienkunde.

Bestände

Das Stadtarchiv Wasserburg a. Inn verwahrt folgende vornehmlich personenbezogene Beständegruppen:

Im Bestand I
("Altes Archiv der Stadt Wasserburg", 14. bis 19. Jahrhundert)

  • Geburtsbriefe: 16. bis 18. Jh.; Bürgeraufnahmen, Bürgermatrikel: ab 15. Jh.; Inventare: 16. bis 19. Jh.; Amtsbuchbestand der Briefprotokolle: 17. Jh.; personenbezogene (datenbankbasierte) Auswertung des gesamten erschlossenen Archivgutes des Bestandes I. Zur Online-Einsicht

Im Bestand II ("Alte Registraturen der Stadt Wasserburg", 19. Jh.-1949)
und
im Bestand III ("Neue Registraturen der Stadt Wasserburg", ab 1950)

  • Verzeichnis der hiesigen Bürger und Heimatberechtigten ohne Bürgerrecht, Laufzeit: 1854-1894; Geburtsanzeigen beim Magistrat Wasserburg, Laufzeit: 1862-1870; Bürgerverzeichnis der Stadt Wasserburg, Laufzeit: 1882; Sterbebuch der Stadt Wasserburg, Laufzeit: 1864-1876; Geburtsbuch der Stadt Wasserburg, Laufzeit: 1800-1871; Bürger-Matrikel, Laufzeit: 1870-1914; Bürgerverzeichnis, Laufzeit: 1864-1872; Familienbuch der Stadt Wasserburg, Laufzeit: 1864; Verzeichnis der beim Stadtmagistrat verzeichneten Geburtsfälle, Laufzeit: 1872-1875; Geburtenregister A mit L, Laufzeit: 1800-1899; Geburtenregister M mit Z, Laufzeit: 1800-1899; Familienbuch für den Magistrat Wasserburg (Bürgerfrauenbuch), Laufzeit: 1800-1899; Verzeichnis der Heimatberechtigten in der Stadt Wasserburg ohne Bürgerrecht, Laufzeit: 19. Jh.; Meldekartei Wasserburg A-Z, Laufzeit: 1840-1950; Meldekartei Attel-Reitmehring A-Z, Laufzeit: 1880-1976; Einwohner-Liste der Gemeinde Attel, Laufzeit: 1941-1976; Einwohnerliste Gemeinde Attel-Reitmehring, Laufzeit: 1801-1976; Einwohnerbuch der Gemeinde Attel, Laufzeit: 1801-1976; Meldekartei Wasserburg A-Zy, Laufzeit: ab 1860; Ehrenspiegel der Stadt Wasserburg, Laufzeit: 19. Jh.; personenbezogene (datenbankbasierte) Auswertung des gesamten erschlossenen Archivgutes des Bestandes II.
    Eine ausführliche Übersicht der Wasserburger Archivbestände finden Sie hier.
     
  • Ältere, archivierte Meldedaten:
    Die Möglichkeiten der Benützung der oben genannten älteren, bereits archivierten Meldekarteien der Stadt Wasserburg (Daten Verstorbener/Weggezogener Bürger, die Meldebehörden der Gemeinden Wasserburg und Attel im Rahmen des Gesetzes über das Meldewesen erhoben haben) richten sich nach dem Gesetz über das Meldewesen sowie nach der Satzung für die Archivierung und Benützung von Unterlagen im Stadtarchiv Wasserburg a. Inn.
    Eine Benützungs- oder Auskunftsmöglichkeit prüft das Stadtarchiv im Einzelfall. Bitte beachten Sie, dass melderechtliche Auskünfte nur das Bürgerbüro der Stadt Wasserburg a. Inn erteilt.

Benützung von Personenstandsbüchern im Standesamt und im Stadtarchiv Wasserburg a. Inn (der Bestände II/III des Stadtarchivs)

Gemäß Personenstandsgesetz werden Personenstandsregister durch die Standesämter wie folgt fortgeführt:
1. Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre;
2. Geburtenregister 110 Jahre;
3. Sterberegister 30 Jahre.
Innerhalb dieser Fortführungsfristen kann Auskunft aus einem Personenstandsbuch nur durch das zuständige Standesamt erteilt werden.
Personenstandsurkunden und beglaubigte Registerausdrucke werden entsprechend dieser Fristen ebenfalls durch die Standesämter erstellt.

Nach Ablauf der Fortführungsfristen sind die Archive für Benützungen und Auskünfte zuständig.

Das Standesamt Wasserburg a. Inn ist für den gesamten Standesamtsbezirk Wasserburg a. Inn als Zentralstandesamt zuständig. Auch die Archivierung im Stadtarchiv Wasserburg folgt dieser Zuständigkeit.
Der Standesamtsbezirk Wasserburg umfasst neben der Stadt Wasserburg a. Inn die Gemeinden Albaching, Amerang, Babensham, Edling, Eiselfing, Griesstätt, Pfaffing, Rott a. Inn und Soyen.
Deren archivreife Bücher und die Personenstandsbücher der innerhalb dieser Gemeinden liegenden Vorgängerstandesämter
, (welche hauptsächlich im Jahr 1968 dem Zentralstandesamtsbezirk Wasserburg zugeordnet wurden), werden nach Ablauf der Fortführungsfristen im Stadtarchiv Wasserburg archiviert.

Nach Ablauf der oben genannten Fortführungsfristen werden die Personenstandsregister gemäß der Satzung für die Archivierung und Benützung von Unterlagen im Stadtarchiv Wasserburg a. Inn aufbewahrt.
Die Auskunftserteilung aus den dann Archivgut gewordenen Unterlagen erfolgt gemäß dieser Satzung. Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung für die Benützung des Stadtarchivs.

Für die Nutzung von Standesamtsregistern bitten wir Sie, Ihre Anfrage schriftlich und entsprechend der sich aus den Fortführungsfrist ergebenden Zuständigkeit entweder an das Standesamt Wasserburg a. Inn oder an das Stadtarchiv Wasserburg a. Inn zu richten. Bitte machen Sie sich keine Sorgen für den Fall, dass Sie Ihre Anfrage an die falsche Stelle gerichtet haben könnten. Sowohl das Standesamt als auch das Stadtarchiv werden Ihre Anfrage an die jeweils zuständige Stelle weiterleiten. Dies gilt insbesondere für Auskünfte aus Personenstandsbüchern, die auf Grund ihrer Buch-Bindungen von der Norm abweichende Aufbewahrungsorte haben können.

Soweit Standesamtsregister entsprechend der Fristen Archivgut geworden sind, ist eine persönliche Einsichtnahme in das Archivgut vor Ort grundsätzlich möglich und in vielen Fällen auch sinnvoll, da die Gebühren bei eigener Recherchearbeit in der Regel geringer ausfallen.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen

Benützerberatung/ Termin vereinbaren:

Stadtarchiv Wasserburg a. Inn
Kellerstraße 10, 83512 Wasserburg a. Inn
TEL: +49 (0) 8071 920369, FAX: +49 (0) 8071 920371
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Ihre Ansprechpartner sind:
Stadtarchivar Matthias Haupt
Martin Mazarin, FachA f. Medien- und Informationsdienste