Stadt Wasserburg am Inn

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Archivalie des Monats

Archivalie des Monats - Juli 2019

Bürgerbewaffnung und Landesdefension im 16. Jahrhundert

Archivalie des Monats Juli:
Archivalie des Monats Juli: "Inventari der leichten ristungen im schmit zeiller vüertl" von 1583 (= Inventar der leichten Rüstungen im Schmidzeil-Viertel 1583), StadtA Wasserburg a. Inn, I1b348.

Dass die Bürger im Notfall die Verteidigung ihrer Stadt selbst übernahmen, war im Mittelalter und in der frühen Neuzeit gang und gäbe. Das Recht auf Selbstverteidigung war sogar eine der größten Freiheiten mittelalterlicher autonomer Städte. Der städtische Rat hatte dabei die Wehrhoheit inne, wozu auch das Recht gehörte, die Bürger zum Schutz der Stadt sowie für Romzüge des Kaisers und Feldzüge des Landesherrn (im Fall von landesherrlichen Städten) aufzubieten. Die Bürger hatten ihrerseits Wehrpflichten, zu denen auch der Wach- und Kriegsdienst zählten. Die persönliche Dienstpflicht bildete die Grundlage des bürgerlichen Wehrwesens im Mittelalter – bei der Verteidigung und beim Feldzug. Zur Erhöhung der Wehrkraft wurde die Wehrpflicht auch auf Einwohner ohne Bürgerrecht, sogenannte Inwohner, ausgedehnt. Wie das Wach- und Verteidigungswesen konkret organisiert war, unterschied sich von Stadt zu Stadt, je nach Verfassung des Gemeinwesens. In der Regel wurden die Bürger für die Wach- und Verteidigungsdienste nach Zünften oder Stadtvierteln eingeteilt. Teilweise wurden die bürgerlichen Aufgebote bei Bedarf noch von geworbenen Söldnern und/oder dauerhaften besoldeten Wächtern oder sogenannten Einspännigen ergänzt.

Wie dies im 16. Jahrhundert in Wasserburg am Inn organisiert war, stellt der der Historiker Christoph Gampert in seinem Beitrag ’Bürgerbewaffnung und Landesdefension im 16. Jahrhundert’ im neuen ’Historisches Lexikon Wasserburg’ dar.

Hierzu zählt u.a. auch die Einordnung eines Verzeichnisses aus dem Jahr 1583, - unserer Archivalie des Monats Juli - in dem neben den Namen der einzelnen wehrfähigen Bürger auch deren Waffen und Rüstungen verzeichnet sind. Dabei wird bei einigen vermerkt, dass sie keine eigenen Waffen besitzen. Offensichtlich mussten diese aber trotzdem ihren militärischen Bürgerpflichten nachkommen, vermutlich erhielten sie im Verteidigungsfall Waffen aus dem städtischen Zeughaus oder wurden für andere Dienste eingesetzt, bei denen keine Waffen benötigt wurden, z.B. Schanzarbeiten.