Stadt Wasserburg am Inn

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Archivalie des Monats

Archivalie des Monats - Mai 2021

Bestätigung sämtlicher Privilegien und Freiheiten der Stadt Wasserburg durch Herzog Albrecht, Urkunde vom 04.01.1508, StadtA Wasserburg a. Inn, I1a395.
Bestätigung sämtlicher Privilegien und Freiheiten der Stadt Wasserburg durch Herzog Albrecht, Urkunde vom 04.01.1508, StadtA Wasserburg a. Inn, I1a395.

Wasserburger Stadtrechtsentwicklung

Wasserburg am Inn wurde vor 1374 das Stadtrechtsprivileg verliehen. Weder hat die Stadt autonom gänzlich neue Normwerke durch Einung oder Satzung geschaffen, noch mündliche, einheimische Rechtsgewohnheiten verschriftlicht. Das Stadtrecht des landsässigen Wasserburgs fließt fast ausschließlich aus heteronomen Quellen: Urkunden der Herrscher aus dem Haus Wittelsbach, Münchner Stadtrecht von 1294 und 1340 sowie allgemeines bayerisches Landrecht, insbesondere das Rechtsbuch von 1346, die landesherrlichen Normwerke des frühen 16. Jahrhunderts, der Codex Maximilianeus von 1616 und zuletzt die bayerischen Konsolidationen des Naturrechtszeitalters.

Der Rechtshistoriker Felix Grollmann analysiert das Wasserburger Stadtrecht in seiner Entwicklung vom Mittelalter bis zur Frühen Neuzeit in einem neuen Artikel des Historischen Lexikons.

Hierbei wirft er u.a. auch einen Blick auf die Bestätigung sämtlicher Privilegien und Freiheiten der Stadt Wasserburg durch Herzog Albrecht in einer Urkunde vom 04.01.1508 (unsere Archivalie des Monats Mai) und die Landesherrliche Rahmung des Wasserburger Stadtrechts in der Frühen Neuzeit.

Quelle/Ausführlicher hierzu:
Felix Grollmann, Stadtrecht, publiziert am 25.05.2021 [=Tag der letzten Änderung(en) an dieser Seite]; in: Historisches Lexikon Wasserburg, URL: https://www.historisches-lexikon-wasserburg.de/Stadtrecht (27.05.2021)
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