Stadt Wasserburg am Inn

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Archivalie des Monats

Archivalie des Monats - Oktober 2023

Herzog Stephan erlaubt der Stadt Wasserburg einen dreitägigen Markt, Urkunde vom 28.11.1374, StadtA Wasserburg a. Inn, I1a378.
Herzog Stephan erlaubt der Stadt Wasserburg einen dreitägigen Markt, Urkunde vom 28.11.1374, StadtA Wasserburg a. Inn, I1a378.

Herzog Stephan II. von Bayern (1319-1375, reg. ab 1347) und seine Söhne Stephan, Friedrich und Johann erlauben der Stadt Wasserburg im Jahr 1374, an Michaeli einen dreitägigen Markt abzuhalten und sichern den Kaufleuten in dieser Zeit Zollfreiheit zu...

Bis zum frühen 16. Jahrhundert wurde der Stadt Wasserburg eine Vielzahl einzelner herzoglicher Privilegien verliehen, welche zu einer wirtschaftlichen Blüte führten. Die Verfügungsmacht über Zölle, die zunächst unter der Herrschaft der Wasserburger Grafen eingezogen wurden, gingen im 13. Jahrhundert auf die Wittelsbacher über. Im Schutz ihrer Herrscher entwickelte sich die besonders wehrfähige Stadt zum Handels- und Verwaltungsmittelpunkt. Neben einer allgemeinen Bestätigung der Stadtrechte viele Jahre nach dem Stadtbrand 1339 wurde Wasserburg im Jahr 1374 weiterhin die Erlaubnis eines dreitägigen freien Jahrmarktes als Einzelrecht verliehen. Die Innstadt erhielt damit, wie viele andere landsässige Städte, auch nach dem Ende der Herrschaft Kaiser Ludwigs IV. des Bayern (reg. 1314-1347, Kaiser seit 1328) immer wieder Privilegien (auf eigenen Wunsch) ausgestellt. Grundsätzlich bedeutet dieser Vorgang, dass die Bürger damit in "die ständisch-privilegiale Welt mit unterschiedlichen Berechtigungen und Rechtsstellungen eingeordnet" wurden (Isenmann): Nachdem die Aussteller die "willigen und getreuen Dienste" der Stadt erkannt hätten, würde man ihr nun die besondere Gnade erweisen, dass sie fortan jedes Jahr "an St. Michels abent und darnach drey tag einen freyen Jarmargt" abhalten dürfe.

Noch heute gibt es den Michaelimarkt in Wasserburg. Im nächsten Jahr (2024) jährt sich die herzogliche Erlaubnis zu dieser Tradition damit zum 650. Mal.

Der Urkunde sind vier Siegel angehängt. Neben dem des kurze Zeit nach Ausfertigung der Urkunde verstorbenen Herzogs Stephan II. von Bayern befinden sich die Siegel der später konkurrierenden Söhne.

Diese Urkunde ist eine von 3.615 im Oktober 2023 online zugänglich gewordenen Urkunden des "Alten Archivs" der Stadt Wasserburg.

Literatur:
Grollmann, Felix, Stadtrecht, publiziert am 25.05.2021 [=Tag der letzten Änderung(en) an dieser Seite]; in: Historisches Lexikon Wasserburg, URL: https://www.historisches-lexikon-wasserburg.de/Stadtrecht (05.10.2023).
Isenmann, Eberhard: Die deutsche Stadt im Mittelalter 1150–1550. Stadtgestalt, Recht, Verfassung, Stadtregiment, Kirche, Gesellschaft, Wirtschaft, Köln 2012.

Über das Projekt der Online-Stellung des Gesamtbestands des Alten Archivs erfahren Sie hier mehr.

Links
Das Stadtarchiv Wasserburg im Portal bavarikon
(URL: https://www.bavarikon.de/object/bav:BSB-CMS-0000000000008912?lang=de)

Zum Archivgut "Altes Archiv" (Stand: 5.10.2023: 8.907 Archivalien)
(URL: https://www.bavarikon.de/search?idp=AWA&lang=de)

 

Das Projekt der Online-Stellung des "Alten Archivs" der Stadt Wasserburg - insbesondere die Digitalisierung und Datenaufbereitung - wird gefördert und unterstützt von bavarikon - Kultur und Wissensschätze Bayerns
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Die der Digitalisierung des "Alten Archivs" der Stadt Wasserburg vorausgegangenen Konservierungs- und Restaurierungsprojekte wurden mehrfach gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), die Kulturstiftung der Länder (KSL) und die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK)
Die der Digitalisierung des "Alten Archivs" der Stadt Wasserburg vorausgegangenen Konservierungs- und Restaurierungsprojekte wurden mehrfach gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), die Kulturstiftung der Länder (KSL) und die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK)