Stadt Wasserburg am Inn

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Zwangsarbeit

Zur Arbeit gezwungen und ausgebeutet.

1. Einführung

Während des Zweiten Weltkriegs wurden im ehemaligen Landkreis Wasserburg Kriegsgefangene sowie zivile Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter als billige Arbeitskräfte eingesetzt. Sie wurden vor allem aus Frankreich, Polen und der ehemaligen Sowjetunion hierher verschleppt. Unzählige Betriebe der Region bedienten sich der Verpflichteten. Auch Privathaushalte konnten Arbeiterinnen und Arbeiter anfordern.

Harte Arbeitsbedingungen, mangelhafte Versorgung und klägliche Unterbringung waren dem Alltag der überwiegenden Mehrheit der ausländischen Arbeitskräfte gemeinsam – einige überlebten dies nicht.
Die Lebensumstände der Betroffenen unterschieden sich dennoch erheblich voneinander. Wesentlichen Einfluss darauf hatten der Status als Kriegsgefangener oder zivile Arbeitskraft, aber auch die nationale Herkunft, das Geschlecht und der Arbeitseinsatzort.

2. Ausmaß der Zwangsarbeit

Zwischen 1939 und 1945 waren im Landkreis Wasserburg a. Inn in etwa 6.000 bis 9.000 Personen zwangsweise beschäftigt. Etwa jeder sechste im Altlandkreis lebende Mensch war kein Einheimischer, sondern eine aus dem Ausland angeworbene oder verschleppte Arbeitskraft beziehungsweise kriegsgefangener Arbeiter. Weit höher lag der Anteil der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter unter allen Arbeitskräften, in einzelnen Betrieben konnte er bei über 40, in Einzelfällen über 50 Prozent liegen.

Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter wurden in sämtlichen Wirtschaftszweigen eingesetzt. Von der industriellen Großmolkerei Meggle bei Wasserburg, der Textilfabrik Knagge und Peitz in der Kreisstadt, über mittelständische Bauunternehmen oder Handwerksbetriebe in der Stadt oder in Dorfkernen bis zu den kleinsten Bauerhöfen.

Auch die öffentliche Hand beanspruchte die Arbeitskraft der Zwangsverpflichteten, beispielsweise beim Bau des Schwimmbades, beim gemeindlichen Straßenunterhalt oder bei Hochwasseraufräumarbeiten in der Stadt Wasserburg. In jeder einzelnen der 62 Gemeinden des Altlandkreises gab es während des Zweiten Weltkriegs in erheblichem Umfang Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter.

3. Entrechtung der Arbeitskräfte

Nationale Herkunft und der Status als Kriegsgefangener oder zivile Arbeitskraft beeinflussten die normativen Vorgaben zum Umgang mit den Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern.

Grundsätzlich gilt dabei, dass Nord-, Westeuropäer und Menschen aus den mit Deutschland verbündeten Staaten besser behandelt wurden, als osteuropäische Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter. Noch stärker als Polinnen und Polen wurden hierbei die „Ostarbeiterinnen“ und „Ostarbeiter“ aus der Sowjetunion diskriminiert.

Kriegsgefangenen gestand das Völkerrecht einen gewissen Schutz zu, der aber den Gefangenen bestimmter Nationalitäten, wie den sowjetischen Kriegsgefangenen, schlicht vorenthalten wurde. Diese hatten wie keine andere Zwangsarbeitergruppe zu leiden und eine hohe Todesrate zu beklagen.

Im Landkreis Wasserburg lebten vor allem Zivilarbeiterinnen und Zivilarbeiter aus Osteuropa sowie französische Kriegsgefangene. Mit jeweils über 2.000 polnischen Arbeitskräften und „Ostarbeiterinnen“ und „Ostarbeitern“, ragten diese Gruppen mit jeweils ca. 30 Prozent aller Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter des Wasserburger Landes hervor. Hinzu kamen etwas mehr als 1.200 Franzosen, die fast ausschließlich als Kriegsgefangene verpflichtet waren und in Wasserburg über 15 Prozent der ausländischen Arbeitskräfte ausmachten.

4. Ausländereinsatz vor Ort - Verantwortlichkeit vor Ort

Mit der Organisation und technischen Durchführung des „Ausländereinsatzes“ vor Ort stand eine ungemeine Vielzahl kleinerer und mittlerer Instanzen und Amtsträger in Berührung.

Die Verantwortung für das Schicksal der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter trugen nicht nur die politischen Entscheidungsträger in Berlin; sie verteilte sich auch auf die Schultern der regionalen und lokalen Repräsentanten des NS-Staates. Vom Landrat über die Bürgermeister und Ortsbauernführer, den Kreisleiter und die Ortsgruppenleiter der NSDAP sowie die Beamten und Angestellten des Landratsamts, der Kommunalverwaltungen, der Arbeits-, Wirtschafts- und Ernährungsämter trugen diese verlässlich dazu bei, dass das Vorhaben des millionenfachen „Ausländereinsatzes“ wie eine Maschine funktionierte.

Oftmals nutzten einzelne Akteure ihre dabei entstehenden Handlungsspielräume, um die Drangsalierung der Ausländer zusätzlich zu verschärfen. Nicht nur die bürokratischen Organisatoren, auch die Arbeitgeber der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter hatten Einfluss auf deren Wohlergehen. Diesen konnten sie auch mildernd nutzen, etwa indem sie einen freundlichen Umgang pflegten, für genügend Essen sorgten oder sich im Falle strafrechtlicher Ermittlungen für die Weiterbeschäftigung und mit dem Argument der wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit gegen Haftstrafen aussprachen. Wenn Einheimische aber in ihrer Freundlichkeit gegenüber den Fremden zu weit gingen, sich außerhalb der Arbeit privat mit ihnen trafen, ihnen Luxusgüter zusteckten oder sich gar in ein Liebesverhältnis mit ihnen begaben, riskierten sie, selbst ins Visier der staatlichen Verfolgungsorgane zu geraten und Gefängnisstrafen verbüßen zu müssen.
Vielleicht auch deshalb trugen viele Deutsche, wenn sie nicht gleichgültig gegenüber den Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern waren, eher dazu bei, die Lage der Ausländerinnen und Ausländer zu verschlechtern, wenn sie diese schlugen, während des Arbeitsprozesses übertrieben maßregelten oder polizeilich denunzierten.

Insgesamt waren die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter in der Regel hart. Sie wurden durch demütigende Abzeichen öffentlich stigmatisiert, sozial ausgegrenzt, waren in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt, unterstanden einem insgesamt dichten Bewachungsnetz, waren oft in primitiv ausgestatteten Lagern untergebracht und wurden häufig nicht einmal entsprechend der ohnehin dürftigen Ernährungsrichtlinien versorgt, sodass Hunger für viele zur Normalität wurde; auch bei der Zuteilung von Kleidung standen die ausländischen Arbeitskräfte am unteren Ende der kriegswirtschaftlichen Hierarchie und wurden, falls noch etwas übrig war, zuletzt bedacht.

Als Folge dieser Behandlung wurden viele der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter krank. Dass Ausländerinnen und Ausländer nicht immer die medizinische Versorgung erhielten, die sie benötigt hätten, wurde besonders am Umgang mit schwangeren Zwangsarbeiterinnen deutlich, die man in der Anfangsphase des Krieges noch nach Hause schickte, später aber unter teils prekären Umständen gebären ließ, um sie frühzeitig nach der Entbindung, getrennt von ihren fremdaufgezogenen Kindern, wieder ausbeuten zu können. Nicht wenige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter starben oder nahmen sich selbst das Leben. Andere wiederum trieben die mangelhaften Lebensumstände zu Fluchtversuchen, allen Risiken zum Trotz, die damit verbunden waren. Wer dabei erwischt wurde, geriet in die Fänge der Strafverfolgungsbehörden.

Im ohnehin von der Übermacht einer entfesselten Polizeiexekutive geprägten System innerer Sicherheit galten für bestimmte Ausländerinnen und Ausländer spezielle Rechtsnormen, die sie ganz der Willkür rassistischer Polizeibeamter und Richter, in schlimmeren Fällen der Gestapo und SS überließ. Selbst Bagatelldelikte konnten für polnische Landarbeiter in mehrjähriger Straflagerhaft enden. Auf der Flucht aufgegriffene russische Kriegsgefangene wurden fast immer in ein Konzentrationslager überstellt.

5. Weiterführende Informationen

Tabellarische Auswertung der personenbezogenen Quellen:
Für die oben verlinkte Studie wurde umfangreiches Quellenmaterial der Arolsen Archives in Form von Personenlisten berücksichtigt. Die gefundenen Daten von Kriegsgefangenen und Zwangsarbeiter*innen im Altlandkreis Wasserburg wurden in eine Tabelle eingepflegt, zusammengeführt und von Dubletten bereinigt. Diese Auswertungstabelle der Autoren mit 7.321 Datensätzen war an vielen Stellen Grundlage für die Einordnungen und Bewertungen der o.g. Forschungsarbeit und wurde zudem für die verschiedenen im Buch enthaltenen tabellarischen Darstellungen herangezogen bzw. nachgenutzt. Die Auswertungstabelle selbst ist im Buch nicht enthalten, kann aber unter der Signatur Stadtarchiv Wasserburg a. Inn, VIDAVI00511 eingesehen werden. Zur Einsicht wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv Wasserburg.

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