Massenmord an Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen.
In der Zeit des Nationalsozialismus wurden Menschen mit psychischen Erkrankungen oder mit körperlichen und geistigen Behinderungen systematisch ermordet. Für ihre Gräueltaten verwendeten die Nationalsozialisten die verharmlosende Bezeichnung Euthanasie, welche nach dem Griechischen für „guter Tod“ ursprünglich Sterbehilfe meinte.
Kinder, Frauen und Männer wurden aufgrund ihrer Erkrankung oder Behinderung als „unheilbar“ und „lebensunwert“, als sozial und ökonomisch „unbrauchbar“ eingestuft. Ihr Schicksal wurde einem vermeintlich höheren „Volkswohl“ untergeordnet.
Sie wurden in speziell eingerichtete Tötungsanstalten deportiert oder in den damals als Heil- und Pflegeanstalten bezeichneten Einrichtungen durch Vernachlässigung, Nahrungsmittelentzug oder überdosierte Medikamentengabe zu Tode gebracht. Etwa 300.000 Menschen fielen diesen Verbrechen zum Opfer.
742 Patientinnen und Patienten der damaligen Heil- und Pflegeanstalten Gabersee und Attl wurden Opfer der NS-„Euthanasie".
Die Nationalsozialisten haben versucht, die Patientenmorde geheim zu halten und zu verschleiern. Nach 1945 wurden die Geschehnisse lange Zeit schamhaft verschwiegen. Mit der Nennung ihrer Namen am Wasserburger Denkmal werden die Opfer in das familiäre und kollektive Gedächtnis zurückgeholt.
zu den Opfern der Heil- und Pflegeanstalt Gabersee
zu den Opfern der Pflegeanstalt Attl
zum Thema Zwangssterilisierungen
allgemein zum Thema NS-„Euthanasie"-Verbrechen