Amt für Abfallwirtschaft
Amt für Abfallwirtschaft
Adresse
Rathaus
Marienplatz 2
83512 Wasserburg a. Inn
Lage im BayernAtlas anzeigen
Postanschrift:
Stadt Wasserburg a. Inn
Postfach 1680
83506 Wasserburg a. Inn
Haltestelle Stadtbus: Marienplatz
Zimmer-Nr. 20, 2. OG
Fax: 08071 105-70
abfallwirtschaft(@)wasserburg.de
Ansprechpersonen
- Herr Schachner, Tel. 08071 105-50
- Frau Kokal, Tel. 08071 105-51
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:30 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
---|---|---|
Dienstag | 08:00 - 12:30 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:30 Uhr | |
Donnerstag | 08:00 - 12:30 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:30 Uhr |
Das Amt für Soziales öffnet dienstags nur nach Terminvereinbarung
An Sonn- und Feiertagen sowie an Heiligabend und Silvester bleibt die Stadtverwaltung geschlossen. Am Faschingsdienstag und Kirchweihmontag ist nur bis 12.30 Uhr geöffnet.
Leistungen
Die Abfallentsorgung ist grundsätzlich eine Aufgabe der Landkreise. Als einzige Kommune im Landkreis Rosenheim ist die Stadt Wasserburg a. Inn für die Abfallwirtschaft selbst zuständig.
Ausführliche Infos über das System der Abfallentsorgung in Wasserburg finden Sie auf folgenden Seiten:
Formulare
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- Abfallkalender online Mein Abfallkalender
- Befreiung von der Abfallgrundgebührenpflicht für Gewerbebetriebe Antrag herunterladen
- Befreiung von der Anschlusspflicht für Abfalltonnen aus Platzgründen Antrag herunterladen
- Befreiung von der Anschlusspflicht für eine Biotonne wegen Eigenkompostierung Antrag herunterladen
- Befreiung von der Anschlusspflicht wegen Nichterreichbarkeit des Grundstücks mit Entsorgungsfahrzeugen Antrag herunterladen
- Befreiung von der Anschlusspflicht auf gewerblich genutzten Grundstücken Antrag herunterladen
- Gemeinsam genutzte Abfalltonne Antrag herunterladen
- Restabfallkarte Faltblatt mit Antrag herunterladen
- Pflegeermäßigung Faltblatt mit Antrag herunterladen
- Wöchentliche oder zweiwöchentliche Tonnenleerung, Antrag auf Antrag herunterladen
- Einzugsermächtigung, SEPA-Lastschriftmandat herunterladen
Abfallbilanz, Berichte und Rechtsgrundlagen
Abfallwirtschaftskonzept
Im Abfallwirtschaftskonzept werden der Status quo der Erfassungssysteme, die Sammelmengen sowie die Entsorgungswege der Abfälle im Hinblick auf die gesetzlichen Anforderungen und die Bevölkerungsentwicklung dargestellt. Aufgezeigt werden auch Möglichkeiten, wie das Erfassungssystem weiter verbessert werden könnte.
Abfallbilanz und Abfallwirtschaftsbericht
Gemäß Art. 12 Bayerisches Abfallgesetz sind entsorgungspflichtige Körperschaften dazu verpflichtet, jährlich eine Abfallbilanz für das vorangegangene Jahr zu erstellen und dem Landesamt für Umwelt vorzulegen. In der Abfallbilanz sind alle von der entsorgungspflichtigen Körperschaft eingesammelten Abfälle hinsichtlich der Menge und der Verwertungsart einzutragen.
Aus den Abfallbilanzen der Stadt Wasserburg a. Inn geht hervor, dass insbesondere die Einführung der Restabfallverwiegung zum 01.01.1999 zu einem signifikanten Rückgang der Restabfallmenge geführt hat. Gleichzeitig sind die Wertstoffmengen stark angestiegen.
Abfallbilanz Wasserburg 1997 - 2022
Im Abfallwirtschaftsbericht werden die jüngsten Entwicklungen auch in Textform und anhand von Diagrammen erläutert.
Restabfallanalyse
2019 wurde die Zusammensetzung des Restabfalls im Stadtgebiet analysiert und dabei u.a. ein Vergleich zur letzten Analyse im Jahr 2012 gezogen. Insbesondere hat sich dabei gezeigt, dass die Einführung der Biotonne einen erheblichen Rückgang von organischen Abfällen im Restmüll bewirkt hat.
Rechtsgrundlagen
Rechtliche Grundlage für die Abfallwirtschaft in der Stadt Wasserburg a. Inn sind insbesondere die Abfallgebührensatzung und die Abfallwirtschaftssatzung, in der unter anderem die Pflicht zur Wertstofftrennung festgeschrieben ist.
Abfallwirtschaftssatzung herunterladen
Abfallgebührensatzung herunterladen