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Beflaggung am Rathaus

[Artikel vom 27.04.2023]

Jedes Jahr werden an bestimmten Tagen die öffentlichen Gebäude im Freistaat beflaggt - oftmals zur Verwunderung vieler Bürgerinnen und Bürger, die zum Teil den Grund dafür nicht kennen.

Festgelegt sind die Beflaggungstage in einer Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung aus dem Jahr 2001, die zuletzt 2005 geändert wurde. Eine Beflaggung an diesen Tagen wird auch den Gebietskörperschaften (z.B. Städte und Gemeinden) und den sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts empfohlen.

In der Regel werden an diesen Tagen vor dem Wasserburger Rathaus die deutsche Nationalflagge und die Bayernflagge gehisst. Am Europatag und zur Europawahl werden an den zwei Masten aus Platzgründen Nationalflagge und Europaflagge aufgezogen.

Die nächsten Tage mit Beflaggung:

1. Mai:  Tag der Arbeit

Ein internationaler Kongress sozialistischer Parteien und Gewerkschaften beschloss am 14.7.1889 in Paris, am 1.5.1890, für den bereits eine Kundgebung des amerikanischen Arbeiterbundes geplant war, auch in anderen Ländern Proteste durchzuführen. Der 1. Mai wurde gewählt, weil dieser Tag in den USA häufig als Stichtag für den Abschluss oder die Aufhebung von Arbeitsverträgen diente. Im Jahr 1919 war dieser Tag auf Beschluss der Weimarer Nationalversammlung erstmals gesetzlicher Feiertag in Deutschland.

9. Mai:  Europatag

Gemäß dem Beschluss der europäischen Staats- und Regierungschefs in Mailand aus dem Jahr 1985 erinnert dieser Tag europaweit an den Vorschlag des französischen Außenministers Robert Schuman am 9.5.1950, der zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl führte und die grenzüberschreitende wirtschaftliche Vernetzung zur langfristigen Sicherung des Friedens einleitete. Dieser Vorschlag gilt als Grundstein der Union.

23. Mai:  Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes

Dieser Tag erinnert an die Verkündung des Grundgesetzes durch den Parlamentarischen Rat am 23.5.1949, nachdem es in der vorhergehenden Woche von einer Mehrheit der Volksvertretungen der Länder angenommen worden war. Da das Grundgesetz mit Ablauf dieses Tages in Kraft trat, gilt der 23. Mai zugleich als Jahrestag der Gründung der Bundesrepublik Deutschland.

17. Juni:  Nationaler Gedenktag an den Volksaufstand von 1953 in der DDR

Zur Erinnerung an den Aufstand in der DDR war der 17. Juni von 1954 bis 1990 Tag der Deutschen Einheit und gesetzlicher Feiertag in der Bundesrepublik Deutschland. Mit der Wiedervereinigung verlor er den Status als Feiertag, blieb aber nationaler Gedenktag.

20. Juli:  Nationaler Gedenktag an den Widerstand gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft

Am Jahrestag des gescheiterten Attentats auf Hitler am 20. 7.1944 durch Claus Schenk Graf von Stauffenberg und seine Mitverschwörer finden zum Gedenken an den Widerstand gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft jedes Jahr an historischen Orten des Umsturzversuchs eine Feierstunde und eine Kranzniederlegung statt.

Mehr Infos zum Thema: www.wasserburg.de/beflaggung