Wahlen
Wahlen
Europawahlen, Bundestagswahlen, Landtagswahlen, Bezirkstagswahlen, Kommunalwahlen, Volksbegehren/-entscheide, Bürgerbegehren/-entscheide
Kommunalwahlen (Bürgermeister, Stadtrat, Landrat, Kreistag) finden turnusgemäß alle sechs Jahre statt und wären demnach wieder 2032.
Alle fünf Jahre werden in Bayern der Landtag und die Bezirkstage gewählt. Die nächsten Wahlen sind vsl. 2028.
Die nächste Bundestagswahl (alle vier Jahre) wird vsl. 2029 stattfinden.
Die nächste Wahl zum Europäischen Parlament (alle fünf Jahre) wird vsl. 2029 stattfinden.
Kommunalwahl 2026
Am Sonntag, 22. März 2026, findet im Landkreis Rosenheim eine Stichwahl zur Landratswahl statt.
Informationen zu Wahlterminen, Wahlrecht und Ablauf finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Innenministeriums: www.stmi.bayern.de/wahlen-und-abstimmungen/kommunalwahlen
Informationen zur kommenden Wahlperiode Stadtrat und Bürgermeister
Am 8. März 2026 wurden der Bürgermeister und der Stadtrat neu gewählt – nun steht die Amtsübergabe an.
Bis zum 30. April 2026 bleiben der Erste Bürgermeister Michael Kölbl und der bisherige Stadtrat im Amt und führen die Geschäfte weiter.
Mit dem 1. Mai 2026 beginnt die neue Wahlperiode: Der neu gewählte Stadtrat sowie der neue erste Bürgermeister, Herr Bastian Wernthaler, übernehmen ihre Aufgaben.
Bereits in der konstituierenden Sitzung des Stadtrates am 12. Mai 2026 erfolgen die nötigen Schritte um sich als handlungsfähiges Organ einzurichten: Die Referenten im Stadtrat werden bestimmt, die Ausschüsse (z.B. Bauausschuss) besetzt und der/die zweite und dritte Bürgermeister /-in gewählt.
Wahlergebnisse Kommunalwahl 2026

Landrat-Stichwahl 22.03.2026: https://wahlen.landkreis-rosenheim.de/landrat-stichwahl-2026/
Bürgermeisterwahl:https://wahl.wasserburg.de/kw2026/bgm/index.html
Stadtratswahl:https://wahl.wasserburg.de/kw2026/str/index.html
Landratswahl:https://wahlen.landkreis-rosenheim.de/landratswahl2026/
Kreistagswahl:https://wahlen.landkreis-rosenheim.de/kommunalwahl2026/
Landrats-Stichwahl am 22. März 2026
Abholung von nicht zugestellten Briefwahlunterlagen und rechtzeitige Abgabe
Falls die Briefwahlunterlagen durch die verzögerte Postzustellung nicht mehr rechtzeitig zugestellt werden, wurde die Möglichkeit eingerichtet, diese am Samstag, 21. März 2026 von 10 – 12 Uhr im Bürgerbüro (Eingang Herrengasse) abzuholen
Dies ist nur möglich, wenn die Briefwahl beantragt, die Unterlagen jedoch nicht angekommen sind.
Rechtzeitige Abgabe der Wahlunterlagen
Für die zugestellten Briefwahlunterlagen gilt, dass die rechtzeitige Zustellung per Post nicht mehr gewährleistet werden kann. Deshalb wird dringend empfohlen, die Wahlunterlagen direkt im Rathaus abzugeben.
Dies ist möglich im Bürgerbüro (Eingang Herrengasse) am 20. März bis 15 Uhr und am Samstag, 21. März von 10 bis 12 Uhr.
Ebenfalls ist es möglich, die Briefwahlunterlagen bis 22. März um 18 Uhr in die roten Briefkästen an den beiden Eingängen zum Rathaus zu werfen. Später eingeworfene Briefe werden nicht mehr berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass die roten Briefwahlumschläge NICHT in einem Urnenwahllokal abgegeben werden können.
Allgemeine Infos zu Wahlen
Wahlbekanntmachungen
Alle Bekanntmachungen zu Wahlen finden Sie zu gegebener Zeit hier:
Wahlhelfer/-innen gesucht
Die Stadt Wasserburg a. Inn sucht laufend engagierte Wahlhelfer/innen, die bereit sind, bei der Wahldurchführung und Auszählung der Stimmen mitzuhelfen. Wahlhelfer/in kann werden, wer selbst auch wahlberechtigt ist.
Die Einbindung der Bürger/innen in die Wahlabläufe, insbesondere bei der Auszählung der Stimmen, ist Ausdruck von Bürgerbeteiligung und soll die Teilhabe Aller an den demokratischen Prozessen unterstreichen. Deshalb sollten neben den ständig eingeteilten Beschäftigten der Stadtverwaltung und den Mitgliedern des Stadtrats auch andere Bürger/innen in den Wahlvorständen vertreten sein.
Wenn auch Sie einen Blick „hinter die Kulissen" werfen wollen oder Fragen zur Tätigkeit des Wahlhelfers haben, dann melden Sie sich beim Ordnungsamt der Stadt Wasserburg a. Inn.
Wir freuen uns auf Sie!
Einrichtung einer Übermittlungssperre
Laut § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und mit Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Stimmabgabe vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister erteilen.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, eine Übermittlungssperre bezüglich der Weitergabe Ihrer Daten an Parteien und Wählergruppen einrichten zu lassen. Wenn sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit dem Bürgerbüro der Stadt Wasserburg a. Inn in Verbindung.
Wahlplakatierung
Die Stadt Wasserburg stellt im Vorfeld von Wahlen im gesamten Stadtgebiet Anschlagtafeln für Wahlplakate zur Verfügung. Plakatierung durch Parteien und Wählergruppen ist grundsätzlich nur auf diesen Anschlagtafeln erlaubt.
Die Standorte:
- Attel
- Bahnhofsplatz (Zufahrt Parkplatz Unter der Rampe)
- Bahnhofstraße (gegenüber Bahnhof in Reitmehring)
- Bgm.-Schmid-Straße
- Am Fröschlanger
- Köbingerbergstraße (Kriegerdenkmal)
- Brunhuberstraße, Ecke Ponschabaustraße (statt Kirche St. Konrad)
- Megglestraße (Schmiedwiese)
- Rosenheimer Straße (Sparkasse)
- Salzsenderzeile
- Schustergasse (Kirche St. Jakob)
- Willi-Ernst-Ring
Es gibt keine Einteilung nach Wahlvorschlags-Nummern. Der vorhandene Platz reicht erfahrungsgemäß für alle Wahlvorschläge. Wir plädieren auf einen fairen Umgang miteinander.
Das Beschädigen, Herunterreißen und Beschmieren von Plakaten ist Sachbeschädigung und ggf. strafbar.
Für politische Veranstaltungen besteht die Möglichkeit, auch Dreieckständer im Rahmen einer Sondernutzung für 13 festgelegte Standorte zu beantragen.
Plakate aus Plastik sind nicht erlaubt!
Plakate aus Kunststoff sind entsprechend eines Beschlusses des Stadtrats aus grundsätzlichen ökologischen Erwägungen nicht erlaubt.
Ergebnisse früherer Wahlen
Klicken Sie auf die Jahreszahlen und der Browser öffnet in einem neuen Fenster die Wahlergebnisse früher Wahlen in Tabellen und Diagrammen.
