Wahlen
Wahlen
Europawahlen, Bundestagswahlen, Landtagswahlen, Bezirkstagswahlen, Kommunalwahlen, Volksbegehren/-entscheide, Bürgerbegehren/-entscheide
Kommunalwahlen (Bürgermeister, Stadtrat, Landrat, Kreistag) finden turnusgemäß alle sechs Jahre statt. Die nächsten Kommunalwahlen sind am 8. März 2026.
Alle fünf Jahre werden in Bayern der Landtag und die Bezirkstage gewählt. Die nächsten Wahlen sind vsl. 2028.
Die nächste Bundestagswahl (alle vier Jahre) wird vsl. 2029 stattfinden.
Die nächste Wahl zum Europäischen Parlament (alle fünf Jahre) wird vsl. 2029 stattfinden.
Kommunalwahl 2026
Am 8. März 2026 finden in Bayern Kommunalwahlen statt. In Wasserburg werden der Erste Bürgermeister und der Stadtrat der Stadt Wasserburg a. Inn sowie der Landrat und der Kreistag des Landkreises Rosenheim gewählt.
Informationen zu Wahlterminen, Wahlrecht und Ablauf finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Innenministeriums: www.stmi.bayern.de/wahlen-und-abstimmungen/kommunalwahlen
Allgemeine Infos zu Wahlen
Wahlbekanntmachungen
Alle Bekanntmachungen zu Wahlen finden Sie zu gegebener Zeit hier:
Hinweis zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Die Stadtverwaltung bleibt am Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen.
Das Wahlamt ist für die Einreichung von Wahlvorschlägen erreichbar. Konkrete Terminvereinbarung bitte unter 08071 105-16.
Wahlhelfer/-innen gesucht
Die Stadt Wasserburg a. Inn sucht laufend engagierte Wahlhelfer/innen, die bereit sind, bei der Wahldurchführung und Auszählung der Stimmen mitzuhelfen. Wahlhelfer/in kann werden, wer selbst auch wahlberechtigt ist.
Die Einbindung der Bürger/innen in die Wahlabläufe, insbesondere bei der Auszählung der Stimmen, ist Ausdruck von Bürgerbeteiligung und soll die Teilhabe Aller an den demokratischen Prozessen unterstreichen. Deshalb sollten neben den ständig eingeteilten Beschäftigten der Stadtverwaltung und den Mitgliedern des Stadtrats auch andere Bürger/innen in den Wahlvorständen vertreten sein.
Wenn auch Sie einen Blick „hinter die Kulissen" werfen wollen oder Fragen zur Tätigkeit des Wahlhelfers haben, dann melden Sie sich beim Ordnungsamt der Stadt Wasserburg a. Inn.
Wir freuen uns auf Sie!
Einrichtung einer Übermittlungssperre
Laut § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und mit Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Stimmabgabe vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister erteilen.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, eine Übermittlungssperre bezüglich der Weitergabe Ihrer Daten an Parteien und Wählergruppen einrichten zu lassen. Wenn sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit dem Bürgerbüro der Stadt Wasserburg a. Inn in Verbindung.
Wahlplakatierung
Die Stadt Wasserburg stellt im Vorfeld von Wahlen im gesamten Stadtgebiet Anschlagtafeln für Wahlplakate zur Verfügung. Plakatierung durch Parteien und Wählergruppen ist grundsätzlich nur auf diesen Anschlagtafeln erlaubt.
Die Tafeln für die Kommunalwahl 2026 werden in der Woche vom 06.01.2026 aufgestellt.
Die Standorte:
- Attel
- Bahnhofsplatz (Zufahrt Parkplatz Unter der Rampe)
- Bahnhofstraße (gegenüber Bahnhof in Reitmehring)
- Bgm.-Schmid-Straße
- Am Fröschlanger
- Köbingerbergstraße (Kriegerdenkmal)
- Brunhuberstraße, Ecke Ponschabaustraße (statt Kirche St. Konrad)
- Megglestraße (Schmiedwiese)
- Rosenheimer Straße (Sparkasse)
- Schustergasse (Kirche St. Jakob)
- Max-Emanuel-Platz
- Willi-Ernst-Ring
Es gibt keine Einteilung nach Wahlvorschlags-Nummern. Der vorhandene Platz reicht erfahrungsgemäß für alle Wahlvorschläge. Wir plädieren auf einen fairen Umgang miteinander.
Das Beschädigen, Herunterreißen und Beschmieren von Plakaten ist Sachbeschädigung und ggf. strafbar.
Für politische Veranstaltungen besteht die Möglichkeit, auch Dreieckständer im Rahmen einer Sondernutzung für 13 festgelegte Standorte zu beantragen.
Plakate aus Plastik sind nicht erlaubt!
Plakate aus Kunststoff sind entsprechend eines Beschlusses des Stadtrats aus grundsätzlichen ökologischen Erwägungen nicht erlaubt.
Ergebnisse früherer Wahlen
Klicken Sie auf die Jahreszahlen und der Browser öffnet in einem neuen Fenster die Wahlergebnisse früher Wahlen in Tabellen und Diagrammen.